A 7 Ehegerichtliche Appellationen und Weisungen an den Rat, 1524-1798 (Klasse)

Archive plan context


Ref. code:A 7
Title:Ehegerichtliche Appellationen und Weisungen an den Rat
Inhalt und Form:Der Aktenbestand A 7 stammt aus der Ratsregistratur, also aus dem Archiv des Rates. Er besteht aus rund 7600 Überweisungen von Ehegerichtsfällen ab Seiten des Ehegerichts an den Zürcher Rat aus dem Zeitraum von 1525 bis 1798. Ferner enthält der Bestand etwa hundertvierzig Zuschriften an das Ehegericht, vorwiegend aus den Jahren von 1740 bis 1780, die im Archiv des Ehegerichts abgelegt waren und die erst im 19. Jahrhundert dem Bestand der Ratsakten A 7 angefügt wurden.
Inhaltlich und formal handelt es sich bei den Unterlagen des Bestandes A 7 um sogenannte Appellationen und Weisungen, wobei die Weisungen bei weitem überwiegen und die Appellationen nur eine kleine Minderheit darstellen. Appellationen wie Weisungen wurden erlassen, wenn in Ehegerichtssachen ein Entscheid des Kleinen Rates notwendig oder erwünscht war. In der Regel bestehen die überwiesenen Geschäfte aus einem einzelnen Aktenstück mit einer zusammenfassenden Darstellung des Falles, sie können aber auch weitere dazugehörende Akten enthalten.
In welchen Ehegerichtssachen der Entscheid dem Kleinen Rat zukam, darüber geben unter anderem die Satzungen des Ehegerichts von 1698 Auskunft (siehe B III 62). Es waren Appellationen, schwierige oder zu strafende Fälle sowie Ehedispenssachen.
– Die Appellation war das Rechtsmittel, das die betroffenen Parteien innert zehn Tagen gegen Urteile des Ehegerichts beim Kleinen Rat ergreifen konnten.
– Als Weisungen wurden die Berichte des Ehegerichts in Ehegerichtssachen bezeichnet, die das Ehegericht der vorgesetzten Instanz, hier dem Kleine Rat, zur Begutachtung und zum Entscheid vorlegte.
– Solche Weisungen erfolgten, wenn das Gericht nicht selbst zu urteilen wagte, da die Fälle zu schwer oder zu beschwerlich waren, so zum Beispiel, wenn die rechtlichen Umstände unklar waren, vor allem aber, wenn die Verhandlungen zu keinem beweiskräftigen Resultat geführt hatten.
– In Form von Weisungen vor den Kleinen Rat zu bringen waren ferner alle Ehegerichtsfälle, in denen höhere Strafen auszusprechen waren. Dies betraf etwa zu gleichen Teilen Prozesse wegen Ehebruchs und Verfahren wegen Dispensationen bei Verwandtschaftsgraden, in denen eine Heirat eigentlich verboten war.
Damit ist der inhaltliche und mengenmässige Schwerpunkt des Ratsaktenbestandes A 7 charakterisiert: Straffälle in Ehebrüchen sowie Ausnahmen von Ehebeschränkungen wegen zu naher Verwandtschaftsgrade. Ihrer Zahl nach eine untergeordnete Bedeutung haben weitere Weisungen, so zum Beispiel Gutachten über Fragen der Ehegerichtssatzung etc.
Zum Sprengel der Zürcher Ehegerichtsbarkeit gehörten neben dem Kantonsgebiet die Gemeinen Herrschaften, so insbesondere der Thurgau und das Rheintal. Für Ehesachen der reformierten Angehörigen dieser Herrschaften war ebenfalls das Zürcher Ehegericht und damit bei Appellationen, Strafen und Dispensationen der Zürcher Kleine Rat zuständig. Die Appellationen und Weisungen aus den Gemeinen Herrschaften der Jahre 1716–1726 und 1740–1789 sind Teil des Bestandes A 7, die übrigen bilden den Bestand A 265 (ehegerichtliche Appellationen und Weisungen aus den Gemeinen Herrschaften). Grund für diese Aktenlage ist eine Inkonsequenz in der Registraturführung des 18. Jahrhunderts.

Zur Bestandesgeschichte:
Die Geschäfte mit den ehegerichtlichen Appellationen und Weisungen aus der Zeit vor 1798, in denen der Rat Entscheide zu treffen hatte, wurden im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert chronologisch in die herkömmlichen Archivtrucken der Registratur bzw. des Ratsarchivs abgelegt und in den dazugehörigen Kanzleiregistern (den sogenannten Weissen Registern) verzeichnet.
Vermutlich um das Jahr 1876 im Zusammenhang mit der Verlegung des Staatsarchivs vom Fraumünster ins Obmannamt wurden die Akten unter Staatsarchivar Johann Strickler gesichtet und neu geordnet. Alle Aktenstücke wurden neu streng chronologisch gereiht und somit aus ihren Geschäftszusammenhängen gerissen. Sodann wurden bei den Akten der Registraturperiode von 1740 bis 1789 die Deckblätter, die zum Teil kurze Inhaltsbeschriebe und weitere Registraturvermerke aufwiesen, abgeschnitten und als Makulatur beseitigt. Schliesslich wurden bei den Geschäften ab 1740 die meisten Ehedispensationsgesuche aus dem Kanton Zürich (nicht diejenigen aus den Gemeinen Herrschaften) als überflüssige und wertlose Massenakten vernichtet. In den Fonds eingereiht wurde damals auch eine Reihe von Schreiben an das Ehegericht, die unmittelbar aus dem Archiv des Ehegerichtes und nicht aus der Ratsregistratur stammten. Eine Folge dieser verschiedenen Bearbeitungsschritte war insbesondere, dass nun die alten Kanzleiregister (die Weissen Register) nur noch bedingt als Erschliessungsmittel verwendbar waren.
In den Jahren 2014 bis 2016 wurden die Akten des Bestandes A 7, nachdem diese durch die Abteilung Beständeerhaltung des Staatsarchivs konservatorisch behandelt worden waren, durch Meinrad Suter wieder in die ursprüngliche Geschäfts- und Registraturordnung des 18. Jahrhunderts zurückgeführt.
Weil eine Einzelverzeichnung der Geschäfte ihrer grossen Anzahl wegen nicht zu leisten war, wurden sie in Sammeleinträgen erfasst und mit den Hinweisen auf die entsprechenden Stellen in den alten Kanzleiregistern als den Detailverzeichnissen versehen. (Einzeln verzeichnet wurden ausnahmsweise die Geschäfte in den Bündeln A 7.32-36). Jedes Geschäft weist indessen eine eigene Signatur auf und ist einzeln bestellbar. Wichtigere Geschäfte wurden in den Einträgen (Feld Inhalt und Form) erwähnt. Einzel verzeichnet wurden die Akten aus der Ehegerichtskanzlei, die dem Fonds erst um 1876 angefügt wurden und deshalb nicht in den Kanzleiregistern registriert sind.

Detailfindmittel:
Findmittel zu den rund 7600 Geschäftsnummern ist das alte Kanzleiregister (Weisses Register), das in Form eines Standortregisters im 18. Jahrhundert angelegt worden ist und in dem alle Geschäfte einzeln verzeichnet sind. Die heutigen Untersignaturen (A 7.3, A 7.4 etc.) und die Nummern (A 7.3, Nr. 1, A 7.3, Nr. 2 etc.) entsprechen den Bündeln und Nummern in diesem Kanzleiregister. Als das Detailfindmittel zum Bestand ist somit im Lesesaal des Staatsarchivs zu konsultieren:
- Registraturperiode bis 1739: Trucken 420 bis 430, verzeichnet in Kanzleiregister KAT 36, S. 593–1069.
- Registraturperiode 1740–1789: Trucken 198 bis 203, verzeichnet in Kanzleiregister KAT 66, S. 750–823 (Jahre 1740–1753), S. 504–593 (Jahre 1754–1766), S. 700–735 (Jahre 1767–1774) sowie Kanzleiregister KAT 67, S. 1–85 (Jahre 1773-1789).
- Registraturperiode 1790–1798: Trucke 487 B, verzeichnet in Kanzleiregister KAT 73, Tomus 13, S. 133–159.

Verwandte und ergänzende Bestände:
- Protokoll des Ehegerichts (1525–1799): YY 1
- Ratsprotokoll mit Beschlüssen in Ehegerichtssachen (1545–1798): B II 59 – B II 1060
A 6, Ehegerichtliche Satzungen und Ordnungen (1515–1721)
A 8, Nachgänge und Kundschaften in Ehesachen (1542–1703)
A 8 a, Zuschriften an das Ehegericht (1730–1821)
A 9, Nachgänge und Kundschaften in Ehesachen (1543–1698)
A 265, Ehegerichtliche Appellationen und Weisungen aus den Gemeinen Herrschaften (1525–1715, 1727–1739, 1790–1798)
B III 62 – B III 63, Ehegerichssatzungen (1698–1719)
YY 4.1 – YY 4.3, Ehegerichtliche Briefe und Missiven (1787)

Meinrad Suter, im Dezember 2016
Creation date(s):1524 - 1798
Number:7656
Level:Klasse
Ref. code AP:A 7
Weblinks:Verzeichnet in KAT 36, S. 593-1069
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 265 Ehegerichtliche Appellationen und Weisungen aus den Gemeinen Herrschaften, 1525-1798 (Klasse)
 

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