Ref. code: | A 7.1 - A 7.2 |
Title: | Ehegerichtliche Sachen |
Inhalt und Form: | Zwei Faszikel mit Akten des Ehegerichtes, die beim Einbinden der Akten um 1632 unter Stadtschreiber Johann Heinrich Waser als zu unbedeutend oder aus anderen Gründen nicht berücksichtigt wurden. Anlass zur Prüfung und zum Binden der ehegerichtlichen Akten und Protokolle war der damalige Matrimonial- und Kollaturstreit über die Ehegerichtsbarkeit in den gemeinen Herrschaften mit den katholischen Orten. Die Faszikelumschläge tragen folgende Erläuterung: "Adversaria ad Tomum IV/V ehegerichtlicher Sachen dienende. So in dem gehabten Span um die ehegerichtliche Judikatur gegen den Bischof zu Konstanz, den Abt von St. Gallen und die fünf Orte, welcher sich erhoben im Jahr 1630 und darüber im Jahr 1632 ein Spruch ergangen. Durchgelesen und was dienlich gewesen in die gemachte Deduktion ausgesondert und gezogen worden. - Also ist dieser Überrest wenigen Nutzens mehr oder aufzubehalten Wert." Die erwähnte "Deduktion" trägt heute die Signatur B I 283; die um 1632 zu 60 Bänden vereinigten Akten und Protokolle des Ehegerichts sind zu finden unter der Signatur YY 1. Die Akten, die um 1632 der Vernichtung entgingen, mögen damals wenig Wert gehabt haben. Historisch jedoch sind sie bedeutend: Sie enthalten u. a. einzelne frühe Originalkundschaften von Landpfarrern und Ehegaumern auf der Landschaft. Das Amt des Ehegaumers war 1526 als Aufsichtsorgan über die Ehen eingeführt worden. |
Creation date(s): | 1525 - approx. 1632 |
Creation date(s), scattered dates: | approx. 1632 |
Number: | 12 |
Level: | Klasse |
Ref. code AP: | A 7.1 - A 7.2 |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=903005 |
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