W I 6.3.31 Urteil der Zunftmeister der Stadt Zürich in einem Streit zwischen den Hinderfürmachern von Baden und Bremgarten und der Zunft der Kürschner in der Stadt Zürich, 1601.08.24 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.3.31
Title:Urteil der Zunftmeister der Stadt Zürich in einem Streit zwischen den Hinderfürmachern von Baden und Bremgarten und der Zunft der Kürschner in der Stadt Zürich
Brief:Die Meister der Kürschner klagen gegen die Hinderfürmacher (Hinderfür: meistens mit Pelz verbrämte Damenkappe) von Baden und Bremgarten: Trotz des Vertrags zwischen den Zünftern zur Saffran und den Zünftern zum Schaf vom Juli 1605 präparieren und verarbeiten die Hinderfürmacher Pelzwerk und treiben so die Preise in die Höhe. Die Hinderfürmacher wiederum machen die Kürschner für die Preiserhöhungen verantwortlich. Sie sind aber bereit, die Otterbälge den Zürcher Kürschnern zum Präparieren zu überlassen und nicht mit Fellen zu handeln. Dagegen wollen sie sich vorbehalten, die Hinderfür weiterhin mit Pelzwerk zu verzieren. Andernfalls sollten die Kürschner ihnen die halbfertigen Hinderfür abkaufen. Das Zunftmeisterkollegium entscheidet, dass die Hinderfürmacher das Pelzwerk von den Kürschnern beziehen müssen, es aber selbst anbringen dürfen. Es folgen Sanktionsbestimmungen. Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):8/24/1601
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):60 x 23 (Plica: 6)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Siegel in Holzkapsel hängt
Vermerke und Zusätze:Urteilbrieff zwüschent den meister kürsinnern und hinderfürmacheren von wägen deß pelzwerchs anno 1615 anno domini 24 augsten (Dorsualnotiz, frühes 17. Jh.)

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:Numero 16.; trucke 1. b. 2. Numero 6; Alte Nummer 88.17a (siehe Verzeichnis Januar 1933, W I 6.10)
Publikationen:Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 739
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.3.31
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:8/24/1631
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207026
 

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