W I 6.3.30 Schiedsspruch der drei Statthalter und eines Ratsmitglieds in einer Auseinandersetzung zwischen den Meistern des Kürschnerhandwerks und der Zunft zur Saffran, 1605.07.22 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.3.30
Title:Schiedsspruch der drei Statthalter und eines Ratsmitglieds in einer Auseinandersetzung zwischen den Meistern des Kürschnerhandwerks und der Zunft zur Saffran
Brief:Die Meister des Kürschnerhandwerks klagen über verschiedene Übergiffe der Krämer in ihr Handwerk. Mitglieder der Zunft zur Saffran verkaufen Damenmützen und Handschuhe, die sie selbst mit Pelzen, die sie auswärts kaufen und gerben lassen, besetzen und füttern. Diese Arbeiten sollten aber den Kürschnern zukommen. Die Mitglieder der Zunft zur Saffran sind bereit, das Recht der Kürschner auf diese Arbeiten anzuerkennen. Sie werfen diesen aber vor, selbst mit auswärts gekauftem Pelzwerk und mit Fellen Handel zu treiben. Sie beanspruchen das Recht, weiterhin mit Pelzwerk und präparierten Fellen Handel zu treiben Nachdem das Gremium der 24 Zunftmeister sich als nicht zuständig erklärt hat, sprechen die drei Statthalter Hermann Brennwald, Hans Ülinger und Pannerherr Hans Heinrich Holzhalb sowie Hans Konrad Wirz, alle vier Ratsmitglieder, einen Schiedsspruch aus. Beide Parteien sind weiterhin auf die hergebrachten verbrieften Rechte verwiesen. Das Füttern und Verzieren mit Pelzwerk ist ausschliesslich Sache der Kürschner. Es folgen Regelungen zum Handel mit Pelzen für beide Parteien. Es siegeln die vier Ratsmitglieder.
Creation date(s):7/22/1605
Creation date(s), remarks.:mentags den zweien und zwentzigisten Tag heuwmonats
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):66 x 34 (Plica: 7.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:4 Siegel hängen, zwei davon in Holzkapseln
Vermerke und Zusätze:Gütlicher spruch. Bedreffendt der herren und meister kürsner handtwerck anno 1605 anno domini 22ten juli

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:Numero 15; trucke 1. b. 2. Numero 5, samt beylagen a. b.; Alte Nummer 88.14 (siehe Verzeichnis Januar 1933, W I 6.10)
Publikationen:Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 685
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.3.30
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:7/22/1635
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4207025
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE