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Gesellschaft zur Constaffel, 1349 (ca.)-2013 (Fonds)
Title: | Gesellschaft zur Constaffel |
Inhalt und Form: | Eine lückenlose Protokollserie ab 1650, Mitgliederverzeichnisse und Jahresrechnungen bilden den Schwerpunkt des Fonds der Gesellschaft zur Constaffel und dokumentieren die Verwaltung, Leitung und soziale Zusammensetzung der Zunft. Auch Bauakten, Unterlagen zum Betrieb des Zunfthauses sowie zu Hausrat und Zunftschatz sind umfangreich erhalten. Daneben finden sich auch Unterlagen zur Geselligkeit und zu sozialen und politischen Aufgaben sowie Urkunden zum Rechtsstatus, zu Immobilien und zu Finanztransaktionen. |
Andere Namen: | Constaffel Gemeine Constaffel Bürgerliche Constaffel Wahlzunft zur Constaffel (1803-1866) Sechseläutenfonds (1841-1899) |
Related corporations/Families/Persons: | Adelige Gesellschaft (Herrentrinkstube, auch "Gesellschaft zum Rüden", "Stübli") |
Creation date(s): | approx. 1349 - 2013 |
Running meters: | 8.57 |
Number: | 390 |
Aktenbildner: | Die Constaffel entstand mit der Brunschen Umwälzung von 1336. Im Lauf dieses Konflikts wurde in der Stadt Zürich die Teilhabe an der politischen Macht zwischen den bisher herrschenden Rittern, Adligen und wohlhabenden Kaufleuten einerseits und den aufstrebenden handwerklichen Berufsständen andererseits neu geregelt. Im Wortlaut des Ersten Geschworenen Briefs von 1336, der neuen städtischen Verfassung, wurde das bisher herrschende städtische Meliorat als "Constaffel" bezeichnet. Unter diese fielen explizit Ritter, Adlige, Rentner, Kaufleute, Tuchhändler, Geldwechsler, Goldschmiede und Salzhändler. Diese bisher dominierenden Schichten mussten nun den zünftisch organisierten Handwerkern die Hälfte der Ratssitze überlassen. Die Bezeichnung "Constaffel" leitet sich vom lateinischen "comes stabuli", wörtlich Stallmeister, ab. "Comesstabulus" wurde im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit für zahlreiche unterschiedliche militärische, höfische und städtische Ämter verwendet. "Constaffel" meint entsprechend die der Aufsicht des jeweiligen Amtes unterliegende Bevölkerungsgruppe oder Truppe. Im Gegensatz zur älteren Forschung geht man heute davon aus, dass die Zürcher Begriffsverwendung bereits zu Beginn nicht eine militärische Einheit, sondern die nach ständischen und ökonomischen Kriterien definierte Bevölkerungsgruppe des Adels und des vornehmen Bürgertums bezeichnete. Die Zürcher Constaffel besetzte seit dem Führungswechsel von 1336 nunmehr die Hälfte der 26 Räte, sie stellte aber weiterhin den Bürgermeister, der ihr anfänglich auch direkt vorstand. Die starke politische Stellung der Constaffel zeigte sich auch daran, dass sie direkt dem Stadtbanner unterstand und in der Heeresgliederung eine privilegierte Position einnahm. Als im Lauf des 15. Jahrhunderts die berufsständisch-zünftischen Führungsschichten weiter an Macht gewannen, wurde mit dem Vierten Geschworenen Brief von 1489 die Zahl der Sitze im Kleinen Rat für die Constaffel auf vier vermindert. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft, die vorher ein lockerer Verband gewesen war, formalrechtlich als politische Körperschaft den Zünften gleichgestellt. Mit ihren überragenden wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen konnten die Mitglieder der Constaffel aber weiterhin entscheidenden Einfluss auf die städtische Politik ausüben, der ihren prozentualen Anteil an der Macht weit überstieg.
Laut den ersten vier Geschworenen Briefen stand der Bürgermeister jeweils auch der Constaffel vor. Allerdings galt dies nur solange, als die Constaffel regelmässig einen Bürgermeister stellen konnte. Ab Mitte des 16. Jahrhunderts erhielten in der Regel zünftische Vertreter das Bürgermeisteramt, so dass der Vorsitz über die Constaffel mit der Zeit den vier Constaffelherren zufiel, die sich jeweils zu zweit als Ratsvertreter im Kleinen Rat der Stadt abwechselten. Die Constaffel residierte im Haus zum Rüden am Limmatquai 42, das um 1348/1349 erbaut wurde. Das Haus entstand an der Stelle des städtischen Münzhauses, das auf Ratsbeschluss der «Trinkstube in Lunkhofens Haus» übergeben wurde, einer der Trinkstuben, in denen sich die Angehörigen der Constaffel trafen. Die Constaffel sollte im neuen Bau im Gegenzug ein gemauertes Erdgeschoss für öffentliche Zwecke errichten. Es handelte sich dabei um eine offene Laubenhalle, die aus drei Bogen bestand und wahrscheinlich einen Brunnen aufwies. Auch der im ersten Obergeschoss erbaute Rüdensaal mit hölzerner Flachtonne diente in der Folge immer wieder als Ratsstube, wenn das Rathaus umgebaut wurde, und als öffentliche Tagungsstätte. Die repräsentativen Funktionen für die Stadt zeigen, wie eng die Constaffel im Spätmittelalter mit der städtischen Führung verbunden war. Gleichzeitig bündelte die Constaffel ihre politischen Kräfte nun auch räumlich in der Herrentrinkstube zum Rüden, die im zweiten Obergeschoss eingerichtet wurde. Das Haus zum Rüden erlebte mehrere Umbauten und Modernisierungen und wechselte bei der Auflösung der alten Constaffel 1878 bis 1937 in die Hand der Stadt.
Im Gegensatz zu den berufsständischen Zünften handelte es bei der Constaffel zunächst um einen Personenverband von lose miteinander verbundenen Führungsgruppen, die sich im Spätmittelalter in verschiedenen Trinkstubengesellschaften gruppierten. Die die Constaffel anfänglich dominierenden Geschlechter der Ritter, Adligen und wohlhabenden Kaufleute wurden bald durch weitere Berufs- und Statusgruppen ergänzt. Dabei kam es zu einer inneren Differenzierung der Gesellschaft: Während sich der innere Kern der Constaffel im Lauf der Frühen Neuzeit abschloss, fand im äusseren Bereich der Gesellschaft seit dem Spätmittelalter eine Integration weiterer Bevölkerungsgruppen statt. Auf der einen Seite bildete sich um den sozialen Ort der Herrentrinkstube zum Rüden herum, die seit 1400 nachweisbar ist, eine Führungsgruppe, die die Geschäfte der Gesellschaft übernahm. Die Herrentrinkstube (auch "Gesellschaft zum Rüden", "Stübli"), die anfänglich noch für bürgerliche Aufsteiger offen gewesen war, nahm seit 1638 kaum mehr neue Mitglieder auf und nannte sich seit dem frühen 18. Jahrhundert "Adelige Gesellschaft". Das aristokratische Selbstverständnis dieser Kernmitglieder der Constaffel führte in der Frühen Neuzeit zu Konflikten mit anderen Teilen der städtischen Elite, die bei der Ämterverteilung in manchen Fällen Mitglieder der "Adeligen Gesellschaft" faktisch ausschlossen. Auf der anderen Seite öffnete sich die Gesellschaft zur Constaffel für verschiedene weitere Bevölkerungsgruppen. 1417 gründete die Constaffel die sogenannte Gemeine Constaffel, eine religiöse Bruderschaft mit verschiedenen sakralen, militärischen und karitativen Aufgaben, die sich gemäss einem Ratsbeschluss von 1490 auch nicht zünftisch eingebundenen Angehörigen der Unterschichten und Randgruppen öffnen musste. Damit wurde die Gemeine Constaffel zu einem breiten Sammelbecken sowohl von Angehörigen der Unterschichten wie auch von Hintersassen (Einwohner ohne volles Bürgerrecht) und Angehörigen der nichtzünftischen Oberschichten. Obwohl die Gemeine Constaffel mit der Reformation keine Bruderschaft mehr war, blieb sie als Institution bis 1798 erhalten.
Trotz der Abschliessung der Adeligen Gesellschaft, die in der Frühen Neuzeit nur noch Mitglieder mit Adelsnachweis oder engen verwandtschaftlichen Beziehungen aufnahm, wurde es ab dem 16. Jahrhundert für Angehörige der nichtadligen städtischen Eliten interessant, Constaffelmitglied zu werden. Solche Stadtbürger mit politischem und ökonomischem Einfluss wurden nun als sogenannte Stubenhitzer aufgenommen. Sie gehörten der politischen Körperschaft vollwertig an, ohne Vollmitglieder im adligen "Stübli" zu sein. Dieser Teil der Constaffel wurde ab Ende des 16. Jahrhunderts als Bürgerliche Constaffel bezeichnet. Er wies neben den seit 1490 berechtigen Stadtbürgern aus Dienstleistungs- und Handelsberufen ohne Zunftanbindung und niederen städtischen Beamten viele angesehene Mitglieder aus regimentsfähigen Familien auf. Auch die Bürgerliche Constaffel schloss sich allerdings zunehmend ab. Sie bestand im 18. Jahrhundert schliesslich nur noch aus Mitgliedern der städtischen Oberschichten, schloss im Gegensatz zur Adeligen Gesellschaft aber Kaufleute und Unternehmer ein. Die Verengung der sozialen Reproduktion der Constaffel im Lauf der Frühen Neuzeit spiegelt die zunehmende Abschliessung der Oberschichten in der ganzen Eidgenossenschaft in dieser Zeit. Auch wenn die beiden Teile der Constaffel verfassungspolitisch gesehen eine Einheit bildeten, trugen sie im 17. und 18. Jahrhundert mehrfach Konflikte sowohl um die Macht im städtischen Rat als auch um den Besitz des Hauses zum Rüden aus, das 1644 in einem Rechtsstreit der Adeligen Gesellschaft zugesprochen wurde. Der Sturz des Ancien Régime führte 1798 zur Abschaffung der Gesellschaft. Mit der Mediationsakte von 1803 wurde die Constaffel nochmals als einer der Wahlkreise eingesetzt, in die alle stimmfähigen Bürger eingeteilt wurden. Schon 1838 hob man die Wahlzünfte auf kantonaler Ebene, 1866 auch auf städtischer Ebene indessen wieder auf. Zwei Jahre später verkaufte die Adelige Gesellschaft das Haus zum Rüden an die Stadt und löste sich auf.
Die heutige Constaffel entstand um 1820 aus der politischen Wahlzunft heraus als lockere Gruppierung, die sich der Geselligkeit widmete und die Entwicklung des Sechseläutens zu einem gesamtstädtischen Fest mitprägte. Diese Gruppierung unter dem Vorsitz des Präsidenten der Wahlzunft formierte sich 1841 zu einer Gesellschaft, dem "Sechseläutenfonds", und übernahm schliesslich den Namen der Vorgängerinstitution. Die neue Gesellschaft zur Constaffel konstituierte sich 1899 als privatrechtlicher Verein und konnte 1937 das Haus zum Rüden von der Stadt zurückkaufen. Laut Statuten sollte die Gesellschaft die Bedeutung ihrer historischen Vorläuferin lebendig erhalten und die Geselligkeit pflegen. Als angezielte Berufsgruppen wurden Geistliche, Ärzte und Apotheker, Juristen, höhere Lehrer, Privatgelehrte und Literaten, Architekten, Ingenieurs, höhere Beamte, Rentiers, Kaufleute und Industrielle genannt. Diese berufliche Zusammensetzung lässt sich bis heute erkennen. Um sich in Zürich wohnenden Nichtbürgern zu öffnen, die durch Herkunft, Bildung und Stellung zur Constaffel passen, nahm die Gesellschaft ab 1899 wieder Stubengesellen auf. Ab 1936 war dann für eine Mitgliedschaft nur noch das Schweizerbürgerrecht erforderlich. Die Mitgliederzahl verzeichnete ab 1886 ein kontinuierliches Wachstum. Von anfänglich 46 wuchs die moderne Constaffel bis heute auf 200 Mitglieder an. Heute sind Sechseläuten und Martinimahl die beiden Hauptanlässe des Gesellschaftsjahres. Dreimal jährlich berichten Constaffler über ihr Tätigkeitsfeld, anfangs Januar vereinigen sie sich zur Neujahrsürte und im Herbst zu einem Ausflug. Am Umzug des Sechseläutens tritt die Constaffel in mittelalterlichen Gewändern aus der Mitte des 14. Jahrhunderts auf. Sie verkörpert eine adelige Gesellschaft, eine Wildschweinhatz, die mittelalterliche Fahnenwache und den Kleinen Rat zu Fuss; Ritter Rudolf Brun führt den Harst mit der Reitergruppe zu Pferd an.
Bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts stand der Bürgermeister der Constaffel vor. |
Fondsgeschichte: | Der Bestand wurde circa 1936 für die Bearbeitung und Herausgabe der Quellen zur Zürcher Zunftgeschichte ins Staatsarchiv Zürich gebracht. Er wurde zusammen mit dem eng verwandten Archiv der Adeligen Gesellschaft (W I 16) und dem Familienarchiv der Escher vom Luchs (W I 17) im Dezember 1938 offiziell als Depositum ans Staatsarchiv Zürich übertragen. Es liegt kein Depositumsvertrag vor. Da keine andere Regelung getroffen wurde, kommen die gesetzlichen Schutzfristen zur Anwendung. Auf die erste Ablieferung folgten zwei wenig umfangreiche Ablieferungen vom 20. Februar 1979 und vom 12. Juli 1989. Diese wurden in den bestehenden Archivkatalog integriert. Der Bestand wurde vom Februar 2021 bis September 2021 von Daniela Saxer nacherschlossen. |
Legal status: | Verfassungsrechtlich relevanter Personenverband (1336-1489) Religiöse Bruderschaft (1417-Reformation) Politische Körperschaft (1489-1798) Wahlkreis (kantonal 1803-1838; städtisch 1803-1866) Gesellschaft (1841-1899) Privatrechtlicher Verein (ab 1899) |
Access regulations: | Gemäss Hinterlegungsvertrag vom 11.04.2022 gelten die gleichen Schutzfristen wie für staatliche Unterlagen. Einsichtsbewilligungen für noch nicht zur Benutzung freigegebene Unterlagen erteilt schriftlich der Constaffelherr oder der Archivar der Gesellschaft zur Constaffel. |
Publications: | Erb, Hans: Der Rüden. Das Gesellschaftshaus der Constaffel in Zürich. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des alten Zürich (MAGZ Bd. 33, Heft 1), Zürich 1939. StAZH Dm 80/33 Illi, Martin. Die Constaffel in Zürich: Von Bürgermeister Rudolf Brun bis ins 20. Jahrhundert. Hg. Gesellschaft zur Constaffel. Zürich 2003. StAZH Bib De 221 Moos, Andreas von: Zünfte und Regiment: zur Zunftverfassung Zürichs im ausgehenden 18. Jahrhundert, Zürich 1995. StAZH Bib Dd 552 Tobler-Meyer, Wilhelm. Mitteilungen aus der Geschichte der Constaffel, Erstes Heft. Zürich 1889. StAZH Bib De 21.1 |
Related material: | Adelige Gesellschaft (Fonds), W I 16 Ordnungen der Constaffel und der Zünfte, 1336-1611, C I, Nr. 551 - C I, Nr. 583, Akten zur Constaffel 1661-1748. In: Zünfte und Gesellschaften, 1412-1794, A 73.1 Urkunden betreffend den Alten Zürichkrieg (u. a. mit Mannschaftsverzeichnissen der Constaffel), 1342-1445, C I, Nr. 1525 - C I, Nr. 1770 Reisrödel, 1394-1703, A 30 Stubenhitzertafel, mutmasslich aus dem Haus zum Rüden der Constaffel, ca. 19.02.1439 - ca. 24.05.1443, W I 1, Nr. 230 Simmlenrödel: Listen über die jährliche Verteilung der Semmeln am Karlstag (28.01.) und an Kirchweih (St. Felix und Regula, 11.09.), 1586-1796, G I 95 Bürgermeister und Rat von Zürich leisten der Stadt Ulm Bürgschaft für vier Darlehen à 1000 Gulden von Seiten der Gesellschaft zur Constaffel sowie den Zünften zur Saffran, Meisen und Schneidern zwecks Bezahlung der schwedischen Satisfaktions-Summe, 16.03.1650, C I, Nr. 3803, 3804, 3805, 3806, 3807 Walter von Roll, Gerichtsherr von Mammern, nimmt ein Anleihen von 3000 Gulden auf bei der Constaffel sowie den Zünften zur Saffran und zur Meisen, 26.07.1652 - 07.01.1663, C I, Nr. 3765 Antistes Anton Klingler reicht namens der Kirchen- und Schuldiener dem Rate einen Vorschlag ein betreffend Einführung des heimlichen Mehrs auf Constaffel und Zünften, 27.01.1696, C I, Nr. 3312 Mitglieder-Verzeichnis von Constaffel und Zünften, 1735, B III 342 Bevölkerungstabellen der Stadt Zürich, 1762-1780, B I X 11 - B I X 13 Beschlüsse des Kleinen Rats bzw. des Regierungsrats zur Wahlzunft der Constaffel ab 1803, MM 1 und MM 2 Diverse Druckschriften, StAZH Bib III 7/2 Diverse kleinere Schriften, StAZH Bib Zentralbibliothek Zürich: Ms Z I 377.17 Burgerbibliothek Bern: Mss.h.h.II.51 (26), S. 627; Mss.Mül.121.2; Mss.Mül.568 (2), S. 22-58 und 105-131; Mss.Mül.640 (3), S. 37-58 Stadtarchiv Zürich: VII.159; VI.EN.LB.C.4. |
Bestände: | W I 15 |
Level: | Fonds |
Weblinks: | Website der Gesellschaft zur Constaffel |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B IX 12 "Abzählung der Einwohner der Stadt Zürich nach Quartieren und Zünften, 1769", 1769 (Dossier)
Siehe: C I, Nr. 3765 Walter von Roll, Gerichtsherr von Mammern, nimmt auf die Herrschaft Mammern, Neuenburg und Gündelhard ein Anleihen von 3000 Gulden auf bei der Constaffel sowie den Zünften zur Saffran und zur Meisen., 1652.07.26-1663.01.07 (Dokument)
Siehe: B III 342 Mitglieder-Verzeichnis von Constaffel und Zünften, 1735 (Dossier)
Siehe: C I, Nr. 1525 - C I, Nr. 1770 Urkunden betreffend den Alten Zürichkrieg, 1342.09.22-1445.12.21 (Klasse)
Siehe: W I 1, Nr. 230 Stubenhitzertafel, mutmasslich aus dem Haus zum Rüden der Constaffel, 1439.02.19 (ca.)-1443.05.24 (ca.) (Dokument)
Siehe: MM 2.1 - MM 2.50 Protokoll des Regierungsrats, 1831.04.01-1839.09.06 (Klasse)
Siehe: MM 2.107 - MM 2.183 Protokoll des Regierungsrats, 1850.01.03-1869.04.02 (Klasse)
Siehe: C I, Nr. 551 - C I, Nr. 583 Ordnungen der Constaffel und der Zünfte, 1336.08.31-1611.03.11 (Klasse)
Siehe: A 30 Reisrödel, 1394 (ca.)-1703 (Klasse)
Siehe: G I 95 Simmlenrödel: Listen über die jährliche Verteilung der Semmeln am Karlstag (28.01.) und an Kirchweih (St. Felix und Regula, 11.09.), 1586-1796 (Dossier)
Siehe: C I, Nr. 3803, 3804, 3805, 3806, 3807 Bürgermeister und Rat von Zürich leisten der Stadt Ulm Bürgschaft für vier Darlehen à 1000 Gulden von Seiten der Gesellschaft zur Constaffel sowie den Zünften zur Saffran, Meisen und Schneidern (Schaf) zwecks Bezahlung der schwedischen Satisfaktions-Summe., 16
Siehe: C I, Nr. 3312 Antistes Anton Klingler reicht namens der Kirchen- und Schuldiener dem Rate einen Vorschlag ein betreffend Einführung des heimlichen Mehrs auf Constaffel und Zünften und Auslosung dessen, an den in eidlichen Wahlen die erste Anfrage zu erfolgen hat., 1696.01.27 (Dokument)
Siehe: B IX 11 Abzählung der Ein-Wohner zu Zürich, vorgenommen im Monat Merz MDCCLXII", 1762 (Dossier)
Siehe: B IX 13 Bevölkerungstabellen der Stadt Zürich, 1780, 1769 (Dossier)
Siehe: MM 1 Kleiner Rat, 1803.04.25-1831.03.26 (Klasse)
Siehe: MM 2.51 - MM 2.106 Protokoll des Regierungsrats, 1839.09.06-1850.01.02 (Klasse)
Siehe: Adelige Gesellschaft, 1508-1960 (ca.) (Fonds)
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