C II 1, Nr. 967 Ordnung der Stiftspflege für den Prädikantendienst in den Filialen und Kapellen des Grossmünster zu Zollikon, Schwamendingen, Witikon und Albisrieden, 1557.09.22 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 967
Title:Ordnung der Stiftspflege für den Prädikantendienst in den Filialen und Kapellen des Grossmünster zu Zollikon, Schwamendingen, Witikon und Albisrieden
Brief:Die Pfleger des Stiftes zum Grossmünster, veranlasst durch die Beschwerde der Gemeinde Zollikon, erlassen eine neue Ordnung betreffend Besoldung für den Filialendienst und Kapellendienst. Die Gemeinde Zollikon behauptete nämlich, infolge der ungenügenden Besoldung eines Prädikanten ihrer Kirche wollten dort keine geschickten Geistlichen bleiben, so dass sie meistens und öfters mit allerlei Personen versehen worden waren, obwohl die Gemeindegenossen den Zehnten und sonst das Schuldige dem Stift entrichten und deshalb Anspruch an eine bessere Besoldung ihres Prädikanten haben. Die Pfleger lehnen diese Behauptung ab: die Kirche von Zollikon sei keine Pfarrei, sondern eine Filiale des Grossmünsters, aber sie war nie mit vielen und schlechten Prädikanten versehen; zunächst amteten dort die Chorherren Meister Erasmus Schmid und Herr Hans Schmid, danach innerhalb zwanzig Jahre Herr Hans Keller und nach seinem Tode Herr Josias Simmer, die sich nie wegen der Besoldung beklagt haben. Ob sie einen Prädikanten lange an einer Stelle lassen oder eine Umbesetzung vornehmen, hängt von den Umständen ab. Weil aber der gegenwärtige Prädikant, Herr Rudolf Hüssli, mit mehr Kindern beladen sei als seine Vorgänger, so wollen sie seine Besoldung erhöhen und zwar: Herr Rudolf Hüssli oder seine Nachfolger in Zollikon erhalten im Herbst zehn Eimer Wein aus dem Schenkhof und auf Martini zwanzig Mütt Kernen und zwei Malter Haber, ferner zu allen Fronfasten je fünfundzwanzig Pfund, also jährlich 82 Stuck, dazu kommt noch das Haus samt Garten zu der Sommerau auf Dorf vor dem Tor; manche Filialen und sogar Pfarreien im Zürcher Gebiet müssen mit weniger auskommen. Anschliessend darauf wurden die Verhältinisse anderer Kapellen und Filialen in Schwamendingen, Witikon und Albisrieden (Schreibweise: Ryeden) besprochen. Vor 24 Jahren haben die Pfleger des Stiftes und die dazu Verordneten, Bürgermeister Diethelm Röist und Ratsherren, Meister Konrad Escher, Meister Rudolf Stoll und Meister Ulrich Kambli beschlossen, die Kapellen mit Provisoren und Stipendiaten der Schule, anderen geeigneten Personen oder mit den Helfern, die sich üben wollen, damit man Nachwuchs habe, zu versorgen, und setzten die Besoldung folgendermassen fest: Die Provisoren sollten zuzüglich ihrer Einkünfte aus der Provisorei oder die Stipendiaten zu ihrem Stipendium mit 64 Stucken entlohnt wird. Dafür sollen sie jeden Sonntag predigen und sonst alle erforderlichen Dienste leisten.
Dabei waren die Pfleger: Heinrich Trüb, Johanns Weber des kleinen Rats, Johanns Ostertag und Heinrich Huber des grossen Rats; Chorherren: Meister Heinrich Nüscheler, Ludwig Lavater und Wolfgang Haller, Verwalter des Stiftes; ferner Felix Hägener, Inhaber des Kelleramtes, und Marx Kambli, Inhaber des Kammeramtes.
Es siegelt das Pflegeamt.
Creation date(s):9/22/1557
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Schreiber:Unterschrift: Heinrich Nussberger scripsit
Siegel:Das Siegel hängt

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 967
 

Usage

End of term of protection:9/22/1577
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=277809
 

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