Sozialversicherungsgericht, 1994-2020 (Fonds)

Archive plan context


Title:Sozialversicherungsgericht
Inhalt und Form:Den Schwerpunkt der Unterlagen des Sozialversicherungsgerichts bilden Verfahrensakten und Spruchbücher, die aus der Rechtssprechungstätigkeit des Gerichts stammen. Daneben sind Akten aus dem Generalsekretariat, wie Korrespondenz, Unterlagen zu organisatorischen und personellen Fragen oder Stellungnahmen zu Beschwerden und Vernehmlassungen sowie Protokolle der Plenumssitzungen vorhanden.
Related corporations/Families/Persons:AHV-Rekurskommission (Vorgängerinstitution)
Rekurskommission für die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Vorgängerinstitution)
Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung (Vorgängerinstitution)
Versicherungsgericht (Vorgängerinstitution)
Schiedsgericht in Kranken- und Unfallversicherungsstreitigkeiten (Vorgängerinstitution)
Creation date(s):1994 - 2020
Running meters:56.13
Number:2365
Aktenbildner:Das Sozialversicherungsgericht nahm seinen Betrieb am 3. Januar 1995 an seinem Sitz an der Lagerhausstrasse in Winterthur auf. Es trat an die Stelle von fünf Vorgängerinstitutionen, die per Ende 1994 aufgehoben wurden, namentlich der AHV-Rekurskommission, der Rekurskommission für die Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, des Versicherungsgerichts und des Schiedsgerichts in Kranken- und Unfallversicherungsstreitigkeiten. Die bei den Vorgängerinstitutionen insgesamt rund 3000 pendenten Verfahren wurden dabei vom Sozialversicherungsgericht übernommen. Seit 1995 ist das Sozialversicherungsgericht als einzige oder endgültige kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Rechtsprechung bei Beschwerden nach dem allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts in Verbindung mit entsprechenden Bundesgesetzen oder kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Die versicherte Person muss dabei zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Das Sozialversicherungsgericht beurteilt Beschwerden aus dem Bereich der AHV/IV (AHVG, IVG, ELG), der beruflichen Vorsorge (BVG), der Krankenversicherung (KVG), der Unfallversicherung (UVG), der Militärversicherung (MVG), des Erwerbsersatzes (EOG) der Familienzulagen (FLG, FamZG), der Arbeitslosenversicherung (AVIG), und der Opferhilfe (OHG).
Das Sozialversicherungsgericht konstituiert sich als Plenum im Anschluss an die alle sechs Jahre erfolgende Erneuerungswahl seiner Mitglieder durch den Kantonsrat. Anschliessend erfolgt die Konstituierung und insbesondere die Wahl des Präsidenten nach Ablauf von zwei Jahren. Bis 2003 geschah die Konstituierung per Jahresanfang, seit 2003 jeweils per 1. Juli. Von 1995-1997 verfügte das Gericht über sechs vollzeitliche Richterstellen sowie sechs teilzeitliche Ersatzrichter und war in zwei Kammern gegliedert. Im Plenum wurden organisatorische und personelle Angelegenheiten aber etwa auch Beschlussfassungen im Verkehr mit dem Kantonsrat als Gesamtbehörde geregelt. In der daneben bestehenden Verwaltungskommission wurden weitere administrative und personelle Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit des Plenums fielen, erledigt. Im Jahr 1998 erfolgte eine Reorganisation des Sozialversicherungsgerichts, die, verbunden mit einer Aufstockung des Personals auf 9 Vollzeitstellen und 6 Ersatzrichter, die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gerichts zum Ziel hatte. Seither ist das Gericht in vier Kammern organisiert. Daneben gibt es eine Geschäftsleitung, die sich aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, dem erste Vizepräsidenten sowie je einem Mitglied der übrigen Kammern zusammensetzt. Der Generalsekretär nimmt an den Geschäftsleitungssitzungen mit beratender Stimme teil. Die Geschäftsleitung behandelt als zentrales Führungs- und Aufsichtsorgan die Planung des Geschäftsgangs, die Publikation von Gerichtsentscheiden, personelle Angelegenheiten, bereitet die Geschäfte des Plenums vor und setzt die Beschlüsse des Plenums um. Seit 2016 verfügt das Gericht etwas über zehn Vollzeitstellen. Bis 2002 erledigte das Gericht zwischen 3500 und 4700 Fälle pro Jahr, danach pendelte sich deren Anzahl bei rund 2500 Erledigungen pro Jahr ein.
Dem Sozialversicherungsgericht angegliedert ist ein Schiedsgericht, das als einzige kantonale Instanz ausschliesslich für Streitigkeiten nach Art. 89 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, nach Art. 57 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, nach Art. 26 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung sowie Art. 27 des Bundesgesetzes über die Militärversicherung entscheidet. Das Schiedsgericht verfügt über eine eigene Verordnung, ist jedoch mit Mitgliedern des Sozialversicherungsgerichts besetzt und die Kanzleigeschäfte werden durch die Kanzlei des Sozialversicherungsgerichts bearbeitet. Vom Schiedsgericht werden durchschnittlich etwa zehn Fälle pro Jahr beurteilt.

Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten
1995-1996 Urs Engler
1997-1998 Christine Grüning
1999-2000 Ueli Spitz
2001-2003 Hans-Jakob Mosimann
2003-2005 Thomas Faesi
2005-2007 Urs Engler
2007-2009 Christine Grüning
2009-2011 Hans-Jakob Mosimann
2011-2012 Alexia Heine
2013-2015 Christine Grüning
2015-2017 Robert Hurst
2017-2019 Erich Gräub
2019-2021 Hans-Jakob Mosimann
2021-2023 Pascale Fehr

Benutzte Quellen:
Gesetz über das Sozialversicherungsgericht vom 7. März 1993 (LS 212.81)
Verordnung über die Organisation und den Geschäftsgang des Sozialversicherungsgerichts vom 6. Oktober 1994 (LS 212.811)
Verordnung über das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten (LS 212.814)
Rechenschaftsberichte des Sozialversicherungsgerichts (DS 153)
Fondsgeschichte:Mit der Ablieferung 2001/065, die Unterlagen der Vorgängerinstitutionen des Sozialversicherungsgerichts beinhaltete, gelangten auch Formularvorlagen des Sozialversicherungsgerichts von 1995 ins Staatsarchiv. Die Ablieferung 2013/122 enthielt zum einen Unterlagen der Vorgängerinstitutionen des Sozialversicherungsgerichts und zum andern eine systematische Auswahl der Akten der in den Jahren 1995-1997 am Sozialversicherungsgericht erledigten Verfahren sowie die dazugehörigen Spruchbücher. Nach einer erfolgten Sortierung der Ablieferung wurden die Akten zu den an den Vorgängerinstitutionen eröffneten, jedoch vom Sozialversicherungsgericht erledigten Verfahren als Bestand der Vorgängerinstitution verzeichnet bzw. dem Fonds dieser zugeordnet. Als Kriterium diente dabei ein vor 1995 liegendes Aktenzeichen. Die Unterlagen des Sozialversicherungsgerichts der Jahre 1995-1997 wurden von Alberto Fasulo von Juni 2014 bis September 2014 unter der Leitung von Monika Rhyner erschlossen.
Die nächste Ablieferung des Sozialversicherungsgerichts, 2017/099, wurde für die Bearbeitung aufgeteilt. Die Spruchbücher der Jahre 1998-2001 wurden im Juni 2018 von Jennifer Widmer unter der Leitung von Denise Thoma erschlossen. Die sich ebenso darin befindenden, wiederum hauptsächlich systematisch ausgewählten Verfahrensakten aus dem gleichen Zeitraum wurden unter der Leitung von Rahel Büchli von ihr selbst und Branka Miljic von Juli 2018 bis November 2018 bearbeitet. Einige wenige, in diesen Jahren erledigte aber noch an den Vorgängerinstitutionen eröffnenten Dossiers, wurden den Vorgängerinstitutionen zugeteilt. Der Fondsbeschrieb wurde im Februar 2019 von Monika Rhyner erstellt.
Die Ablieferung 2021/044, bestehend aus Spruchbüchern der Jahre 1996-2006, systematisch oder vollständig übernommenen Verfahrensakten der Jahre 2002-2004, inhaltlich oder systematisch ausgewählten Personaldossiers der Jahre 1995-2009 und Plenumsprotokollen von 1994, wurde von Denise Thoma zwischen September 2021 und Dezember 2022 bearbeitet.

Die innere Ordnung des Fonds basiert auf den Aufgabenbereichen des Sozialversicherungsgerichts. Sie umfasst erstens die Administration des Sozialversicherungsgerichts selbst, zweitens die Rechtssprechung, die untergliedert ist nach den verschiedenen Gesetzen, die bei den Verfahren zur Anwendung kommen, drittens Rekurse und Beschwerden, die das Gericht selbst betreffen, und viertens Vernehmlassungen, bei denen das Gericht um Stellungnahme angefragt wird.
Related material:Die vor 1995 entstandenen Unterlagen zur kantonalen Rechtssprechung im Sozialversicherungswesen befinden sich bei den Vorgängerinstitiutionen des Sozialversicherungsgerichts.
Bestände:DS 153, Z 601, Z 846, Z 869, Z 1028
Level:Fonds
Weblinks:Website des Sozialversicherungsgerichts
 

Related units of description

Related units of description:Fortsetzung von:
Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, 1955-2002 (Fonds)

Fortsetzung von:
Schiedsgericht in Kranken- und Unfallversicherungsstreitigkeiten, 1951-1994 (Fonds)

Fortsetzung von:
AHV-Rekurskommission, 1946-1994 (Fonds)

Fortsetzung von:
Rekurskommission für die Zusatzleistungen zur AHV/IV, 1945-1999 (Fonds)

Fortsetzung von:
Versicherungsgericht, 1917-1999 (Fonds)
 

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