Title: | AHV-Rekurskommission |
Inhalt und Form: | Der Fonds besteht hauptsächlich aus Spruchbüchern, systematisch und als Muster ausgewählte Verfahrensakten betreffend die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Kinderzulagenverordnung, die Erwerbsausfallentschädigung und die Landwirtschaftlichen Beihilfen sowie aus Geschäftskontrollen, Registern und Statistiken. |
Creation date(s): | 1946 - 1994 |
Running meters: | 28.34 |
Number: | 1989 |
Aktenbildner: | Am 9. Oktober 1945 beschloss der Bundesrat eine provisorische Ausrichtung von Alters- und Hinterlassenenrenten im Rahmen einer Übergangsordnung. Gesuche für Renten konnten bereits ab dem 1. Dezember 1945 eingereicht werden. Als Folge davon trat im Kanton Zürich am 29. November 1945 eine entsprechende Vollzugsverordnung in Kraft. Neben der Benennung der für die Festlegung der Renten zuständigen Stellen wurde in der Verordnung auch eine kantonale Rekurskommission für die Übergangsordnung geschaffen und wenig später in einem Geschäftsreglement das Rekursverfahren festgelegt. Die fünf Mitglieder sowie Ersatzmitglieder wurden durch den Regierungsrat gewählt und konnten in Sitzungen oder im Zirkulationsverfahren einen Beschluss fassen.
Mit der Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zum 1. Januar 1948 wurde die AHV-Rekurskommission geschaffen, um Beschwerden über Entscheide der kantonalen Ausgleichskasse erstinstanzlich zu beurteilen. Hierfür musste die Beschwerde, mit einer kurzen Darstellung des Sachverhaltes, einem Antrag und einer Begründung, schriftlich eingereicht werden. Bei der Annahme der Beschwerde fällte die aus fünf Personen und mehreren Ersatzmitgliedern bestehende Rekurskommission einen Mehrheitsentscheid. Bei Ablehnung oder Rückzug der Beschwerde wurde das Verfahren durch eine Verfügung des Präsidenten erledigt. Die AHV-Rekurskommission war der Fürsorgedirektion lediglich administrativ unterstellt. Ihr Sekretariat wurde jedoch von der Fürsorgedirektion geführt. Die Rekurskommission bestand aus fünf Mitgliedern, die durch den Kantonsrat gewählt wurden.
Mit der Verordnung vom 7. November 1960 wurden die Aufgabenbereiche der kantonalen AHV-Rekurskommission präzisiert, um den Mindestanforderungen des – am 1. Januar 1960 in Kraft getretenen – Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) gerecht zu werden. Sie nahm sich Rekurse folgender Bereiche an:
Sie hatte Beschwerden gegen die AHV-Ausgleichskasse zu bearbeiten, deren Wirken sich auf das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenbeihilfe vom 14.03.1948 berief.
Zudem kümmerte sie sich um Rekurse gegen die Invalidenversicherung, die durch die kantonale Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung vom 10.12.1959 in Kraft trat.
Des Weiteren nahm sich die AHV-Rekurskommission Beschwerden über Kinderzulagen für Arbeitnehmer an. Diese finanzielle Unterstützung war auf das kantonale Gesetz über Kinderzulagen vom 08.06.1958 zurückzuführen.
Ferner kümmerte sich die AHV-Rekurskommission um Erwerbsausfallentschädigungen, die im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz vom 25.09.1952 geregelt wurden.
Ausserdem behandelte die AHV-Rekurskommission Beschwerden zu Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern. Diese Unterstützungsform wurde bereits in den Vollziehungsbestimmungen über die Kriegsnothilfe vom 02.04.1947 festgelegt. Die Bestimmungen wiederum bezogen sich auf einen Bundesratsbeschluss vom 09.06.1944, der sich für finanzielle Beihilfen an landwirtschaftlichen Arbeitnehmern und Gebirgsbauern aussprach.
Schadenersatzklagen der Ausgleichskassen gegen Arbeitgeber sowie Beschwerden gegen Bussenverfügungen der Ausgleichskassen wurden in der bereits genannten kantonalen Verordnung vom 07.11.1960 erstmals festgehalten und fielen daher ebenfalls in den Aufgabenbereich der AHV-Rekurskommission.
Zum 1. Januar 1995 wurden die Aufgaben der AHV-Rekurskommission vom neu geschaffenen Sozialversicherungsgericht übernommen.
Kommissionspräsidenten
1948-1951 Dr. Walter König 1951-1961 Dr. iur. Oskar Bosshardt 1961-1971 Dr. iur. Paul Schultze 1971-1975 Dr. iur. Heinz Aeppli 1975-1979 Karl Späh 1979-1987 Dr. Heinz Meyer 1987-1994 Christian Mäder
Benutzte Quellen
Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenbeihilfe vom 14.03.1948 (STAZH OS 38 S. 15-31) Gesetz über Kinderzulagen für Arbeitnehmer (STAZH OS 40 S. 335-344) Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vom 11. September 1966 (STAZH OS 42 S. 328-343) Gesetz über das Sozialversicherungsgericht vom 7. März 1993 (STAZH OS 52 S. 420-432) Verordnung über den Vollzug des Bundesratsbeschlusses vom 9. Oktober 1945 über die provisorische Ausrichtung von Alters- und Hinterlassenenrenten (Uebergangsordnung) (STAZH OS 37, S. 498-500) Verordnung über das Verfahren der kantonalen AHV-Rekurskommission vom 16. Februar 1948 STAZH OS 38 S. 5-8) Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung vom 10.12.1959 (STAZH OS 40 S. 725-729) Verordnung über das Verfahren der kantonalen AHV-Rekurskommission vom 7. November 1960 (STAZH OS 40 S. 1355-1359) Vollziehungsbestimmungen zur Verordnung über die Kriegsnothilfe vom 27. Oktober 1941 mit Abänderungen vom 10. Juli 1944 und vom 31. März 1947 (STAZH OS 37 S. 715-718) Regierungsratsbeschluss (STAZH MM 3.75 RRB 1947/3223) Regierungsratsbeschluss (STAZH MM 3.101 RRB 1960/0342) Regierungsratsbeschluss (STAZH MM 3.201 RRB 1993/2177) Staatskalender des Kantons Zürich (STAZH DS 100.20) |
Fondsgeschichte: | Von 1987 bis 2007 gelangten insgesamt fünf Ablieferungen mit ganzer oder teilweiser Provenienz AHV-Rekurskommission ins Staatsarchiv. Ablieferung 2007/044 (Teil) wurde im Jahr 2008 als Bestand Z 315 erschlossen. 2012 wurden die Ablieferungen 1987/001, 1990/013, 1991/044 und 2001/065 (Teil) als Bestand Z 491 erschlossen. Weitere Unterlagen des Sozialversicherungsgerichts und dessen Vorgängerinstitutionen wurden im Dezember 2013 dem Staatsarchiv als Ablieferung 2013/122 übergeben. Die Spruchbücher und Rekursakten (Musterauswahl und systematische Auswahl) der AHV-Rekurskommission wurden zwischen 2014 und 2016 als Bestand Z 599 erschlossen. |
Related material: | Frühere Unterlagen der AHV-Rekurskommission sind unter N 571 (Rekursakten AHV 1946-1950 und 1960), N 576 (Rekursakten IV 1960-61), N 580 (Sekretariats- und Geschäftsakten 1959-1980) sowie unter Q 17 (Registerkarten zu Rekursakten ab 1948 und Entscheide des eidg. Versicherungsgerichtes ab 1960) zu finden. Die ab 1995 entstandenen Unterlagen zur kantonalen Rechtssprechung zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung befinden sich beim Sozialversicherungsgericht. |
Bestände: | Z 315 (Teil), Z 491, Z 599 |
Level: | Fonds |
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Related units of description |
Related units of description: | Fortsetzung siehe: Sozialversicherungsgericht, 1994-2020 (Fonds)
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