C II 1, Nr. 742 Vergleich in einem Streit um den Neurodungszehnten und die freie Priesterwahl in Fällanden, 1492.03.27 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 742
Title:Vergleich in einem Streit um den Neurodungszehnten und die freie Priesterwahl in Fällanden
Brief:Die beiden Ratsherren Ritter Hartmann Rordorf und Junker Johannes Meiss vermitteln in einem Streit zwischen dem Zürcher Grossmünsterstift und den Bewohnern von Fällanden über die Wahl des Vikars an der Kapelle Fällanden, die eine Filiale des Grossmünsters ist. Die Fällander bringen vor, dass sie bis anhin ihren Vikar selber hätten wählen dürfen und dafür freiwillig für dessen Unterhalt gesorgt hätten. Im Gegenzug habe die Propstei die Neubruchzehnten (Novalia) der Kapelle beziehungsweise dem Vikar überlassen. Nun aber habe die Propstei eigenmächtig Michael Fischer als Vikar eingesetzt und die Zehnten eingezogen.
Es wird entschieden, dass die Fällander selber den Vikar wählen dürfen, dieser aber vom Leutpriester des Grossmünsters als eigentlichem Inhaber der Seelsorgerechte bestätigt werden muss. Dafür soll der Vikar dem Leutpriester jährlich auf Martini zwei Mütt Hafer und zu Ostern einen Anteil der am Karfreitag vor dem Kreuz geopferten Eier sowie dem Propst und dem Kapitel 8 Schilling geben. Die Neubruchzehnten in Fronholz und Bannwald stehen hingegen den Kirchgenossen für die Kapelle zu, während der Vikar die Zehnten aus Gemeinwerk und privatem Waldbesitz erhält. Der Vikar wird verpflichtet, in Fällanden zu wohnen, er muss dafür aber nicht am Kapitel teilnehmen. Bei Streitigkeiten zwischen Vikar und Gemeinde sollen Propst und Kapitel des Stifts entscheiden. Auf begründete Beschwerden hin können diese den Vikar seines Amtes entheben, doch bleibt es diesem vorbehalten, seine weltlichen Forderungen vor Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich zu rechtfertigen.
Propst und Kapitel sowie Hartmann Rordorf und Johannes Meiss siegeln.
Creation date(s):3/27/1492
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Original (A 1)
Dimensions W x H (cm):57.0 x 36.5 (Plica: 7.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:4 Siegel: 1. Propstei des Stifts Zürich, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 2. Kapitel des Stifts Zürich, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 3. Hartmann Rordorf, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 4. Johannes Meiss, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
Schlagwörter:Patronat; Pfarrer; Residenzpflicht; Wahlen; Zehnten

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat; Mikrofilm
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 42
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 742
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
C II 1, Nr. 955 Übergabe der Kollatur der Kirche Fällanden an die Stadt Zürich, 1552.06.05 (Dokument)

Abschrift siehe:
G I 1, Nr. 44 Vergleich in einem Streit um den Neurodungszehnten und die freie Priesterwahl in Fällanden, 16. Jh. (Dokument)

Abschrift siehe:
TAI 1.896; ERKGA Fällanden I B 1 Vergleich in einem Streit um den Neurodungszehnten und die freie Priesterwahl in Fällanden, 16. Jh. (Dokument)

Siehe:
C II 20, Nr. 30 Bericht über die Rechte der Pfarrei Fällanden anhand von Auszügen aus Akten und Urbarien des Grossmünsterstifts, 17. Jh. (ca.) (Dokument)

Mehrfachausfertigung siehe:
C II 1, Nr. 746 b Vergleich in einem Streit um den Neurodungszehnten und die freie Priesterwahl in Fällanden, 1492.03.27 (Dokument)
 

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End of term of protection:3/27/1572
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=890625
 

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