Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 155.1, Nr. 213 |
Title: | Aufzeichnung der Argumente der Kläger im Streit um das Erbe des Jakob Knus im Verfahren vor den beiden Räten von Winterthur |
Brief: | Aufzeichnung der Argumente der Kläger im Streit um das Erbe des Jakob Knus im Verfahren vor dem Kleinen und Grossen Rat der Stadt Winterthur: Zuerst wurden die Appellation und dann die beiden Testamente verlesen, die Jakob Veith von Schaffhausen und seine Mithaften durch ihren Fürsprecher eingereicht haben. Die Kläger haben gefordert, sie bei dem ersten Testament, das formal ordnungsgemäss und gemäss des Rechts und der Satzung der Stadt Winterthur aufgesetzt und von der Obrigkeit bestätigt worden ist, zu belassen und das zweite Testament, das nicht der Form und dem Recht genügt, zu annullieren. Die Kläger haben sich vergebens bemüht, die Gültigkeit des zweiten Testaments gerichtlich klären zu lassen. Sie verweisen auf einen glaubhaften Bericht, dass das Statutenbuch und die Satzungen Bestimmungen enthalte, wie Testamente rechtmässig aufgesetzt werden sollen. Während die Herren von Winterthur das erste Testament als rechtmässig und formal konform innerhalb und ausserhalb des Gerichts anerkannt haben, ist nicht bewiesen, dass das zweite Testament ebenso der Form und der rechtlichen Praxis entspricht. Daraus folgt, dass eines der beiden Testamente nicht rechtmässig aufgesetzt worden ist, die Herren von Winterthur aber das erste als rechtskonform anerkennen, so müsste doch ihrem Urteil nach das zweite Testament kraftlos sein. Da nach Inhalt des ersten Testaments neben denen von Schaffhausen und Cristen Knus noch weitere Erben eingesetzt wurden, die nach dem Erbrecht der Stadt Winterthur ausgeschlossen wären, beansprucht die Gegenseite nun mehr, als ihr nach den Bestimmungen des ersten Testaments gebühre. Es entspricht nicht dem Willen des verstorbenen Jakob Knus, dass sein Bruder Cristan Alleinerbe sei, vielmehr sollten die Kinder seiner verstorbenen Geschwister erben, als ob die Eltern noch am Leben wären. Die Aufrichtung des zweiten Testaments wurde weder denen von Schaffhausen, noch dem Ziegler von Winterthur verkündet, das ältere Testament ist nicht nach rechtlicher Form ausser Kraft gesetzt worden. Die Kläger wollen die Freiwilligkeit bei der Errichtung des letzten Testaments gerichtlich prüfen lassen, sie verweisen auf die Pläne in Winterthur, die Summe der Seelgeräte von 500 Gulden auf 100 Gulden zu beschränken (?) ("... dass man dem abgestorbnen biss in 500 fl seelgret gefordert, entlich biss uff 100 fl kommen"). Josua N. hat Hans Ziegler gesagt, er habe von dem Schuhmacher Jakob Knus für das neue Testament 1 Gulden Schreibertaxe gefordert, und auf Nachfrage berichtet, man habe die Sache mit grosser Mühe auf den Weg gebracht. Der Verstorbene lag in schwerer Krankheit und war im hohen Alter von 70 Jahren. Jeder Mensch vermag seinen letzten Willen viel besser bei gesundem Leib und ruhiger Vernunft als in schwerer Krankheit auszudrücken. So bleiben Streitigkeiten, daraus Kosten resultieren, erspart. Jakob Knus selbst hat vor geraumer Zeit bei einem Gastmahl seine Verwandten gebeten, seine Hinterlassenschaft gütlich gemäss seinem ältesten Testament zu teilen. Ungeachtet dessen wurde er in schwerster Krankheit als alter Mann durch seine Verwandten mit List dazu gebracht, ja [zur Änderung des Testaments] zu sagen, vielleicht nur, um von ihrem steten Drängen befreit zu werden. |
Creation date(s): | approx. 6/9/1609 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Dossier |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Aufzeichnung (Doppelblatt) |
Dimensions W x H (cm): | 20.5 x 32.0 |
Trägermaterial: | Papier |
Erhaltungszustand: | Rechter Rand beschnitten (geringer Textverlust) |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Erbstreit; Testament |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 155.1, Nr. 213 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/9/1689 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=694984 |
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