Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 155.1, Nr. 113 |
Title: | Rechtfertigung seitens der Stadt Winterthur gegenüber Zürich, Gericht über Kelnhöfe und Schuppisengüter zu halten |
Brief: | Schultheiss und Rat von Winterthur antworten auf die Zurechtweisung seitens des Bürgermeisters und Rats von Zürich, dass sie den Rechtsstreit ihres Bürgers Hans Ehrensperger, der Kelnhöfe oder Schuppisengüter tangiere, vor das Schuppisgericht hätten weisen sollen. Sie versichern, dass sie keine Absicht haben, Zürich oder das Haus Kyburg an seinen Freiheiten, seinem alten Herkommen oder seiner Praxis zu beeinträchtigen. Wenn Ehrensberger Klage erhoben und ihnen zuvor sein Anliegen angezeigt hätte, hätten sie ihm einen Bescheid gegeben, der weder für Zürich, noch für Winterthur nachteilig gewesen wäre. Da er aber als Bürger einen anderen Bürger ohne vorherige Absichtserklärung vor den Schultheissen und Rat geladen hat, haben sie als Richter auf Verhör, Klage, Antwort und Kundschaft ein Urteil gefällt. Wie sich erwies, war der strittige Kornzins von einem Garten seit 30 oder 40 Jahren nicht gefordert oder gezahlt worden, man konnte auch nicht anhand des Urbars nachprüfen, ob der Zins auf den Garten angewiesen ist oder nicht. Wenn Ehrensberger dem Beklagten 30 Pfund Haller bezahle, solle er ihm oder dem Inhaber des Gartens den Zins auch wieder entrichten. Der Garten liegt im städtischen Gerichtsbezirk, daher hatten sie gemäss ihrer Freiheit das Recht, so zu handeln. Die Zürcher mögen sie bei ihren Freiheiten belassen. |
Creation date(s): | 2/9/1551 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Dossier |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original (Doppelblatt) |
Dimensions W x H (cm): | 21.5 x 31.5 |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Spuren des Verschlusssiegels |
Schlagwörter: | Kelnhof; Niedergerichtsbarkeit; Zinsen |
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Weitere Angaben |
Former reference codes: | Trucke 210, Bündel 3, Nr. 10 (vgl. KAT 29, S. 932) Trucke 77, Bündel 3, Nr. 6 (vgl. KAT 13, S. 604) |
Anmerkungen: | Vgl. den Entwurf des Schreibens von Bürgermeister und Rat von Zürich vom 5. Februar 1551 (B IV 17 (fol. 138 v)) |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 155.1, Nr. 113 |
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Usage |
End of term of protection: | 2/9/1631 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=685480 |
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