A 155.1, Nr. 112 Leibgedings- und Hintersassenvertrag der Stadt Winterthur mit Hans Schuldt, Hauptmann von Reutlingen, und seiner Frau, 1549.04.22 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 112
Title:Leibgedings- und Hintersassenvertrag der Stadt Winterthur mit Hans Schuldt, Hauptmann von Reutlingen, und seiner Frau
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur erklären, dass sie von Hans Schuldt, Hauptmann von Reutlingen, und seiner Frau Ursula Barmer, die als Hintersassen in Winterthur wohnen, 500 Gulden in Konstanzer Batzen und Währung zum Kurs von 15 Batzen für einen Gulden, erhalten und ihnen dafür einen jährlichen Zins von 50 Gulden gleicher Währung als Leibgeding verkauft haben, zahlbar am 1. Mai von den städtischen Einkünften. Stirbt Hans zuerst, soll seine Witwe auf Lebenszeit 30 Gulden Zins erhalten. Mit dem Tode beider Ehepartner soll die Zahlungspflicht enden, sofern keine Zinsen ausstehen. Es ist auch vereinbart, dass Hans Schuldt und seine Frau die Einkünfte aus dem Leibgeding in der Stadt nutzen mögen als Hintersassen und den städtischen Geboten und Verboten wie andere Hintersassen gehorsam sein und jährlich 30 Gulden Steuer entrichten sollen. [Gestrichen: Hans Schuldt soll die Gebote und Satzungen der Städte Zürich und Winterthur das Reislaufen betreffend beachten, dass er aus den Zürcher Gebieten keinen Knecht wegführen oder Untertanen zum Ungehorsam bringen dürfe]. Hans Schuldt darf fremden Fürsten und Herren dienen und mit ihnen reisen ohne Widerspruch des Schultheissen und Rats von Winterthur, die hierüber auch gar keine Strafgewalt haben, sofern es sich nicht gegen Zürich, die Eidgenossenschaft oder die Stadt Winterthur richtet. Doch soll er keine Untertanen von Zürich oder Winterthur zu Ungehorsam verleiten oder wegführen.
Creation date(s):4/22/1549
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Hintersassen; Leibgeding; Solddienst

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 3, Nr. 9 (vgl. KAT 29, S. 932)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 112
 

Usage

End of term of protection:4/22/1629
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=685479
 

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