W I 5.2.20 Urteilsbrief zwischen den Tischmachermeistern und der Gemeinde Hirslanden wegen Aufnahme des Tischmachers Wäber als Gemeindegenosse, 1669.11.06 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.2.20
Title:Urteilsbrief zwischen den Tischmachermeistern und der Gemeinde Hirslanden wegen Aufnahme des Tischmachers Wäber als Gemeindegenosse
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen der Meister des Tischmacherhandwerks (vertreten durch Johannes Spöndli, Amtmann und Pfleger der Zunft zum Rothen Adler, Rudolf Kölligker und einige Tischmachermeister) wider die Gemeinde Hirslanden (vertreten durch Konradt Leeman, Untervogt, und einige Gemeindebürger) betreffend gesetzwidrige Aufnahme des Tischmachers Jacob Wäber als Gemeindegenossen. Ferner bittet Caspar Brunner im Namen seiner Mutter, den Seckelmeister Hans Conradt Leeman von Hirslanden anzuhalten, den über ein Haus daselbst abgeschlossenen Kauf aufrecht zu erhalten und das Kaufgeld zu entrichten.
Es wird erkennt: Die Aufnahme Jacob Wäbers als einen Gemeindegenossen von Hirslanden soll, dem Wortlaut der Ratserkenntnisse vom Jahre 1602 und vom 9. September 1669 entsprechend, rückgängig gemacht werden. Das etwa schon ausbezahlte Einzugsgeld und Auslagen für den Abendtrunk sollen zurückerstattet werden. Die Gemeinde soll sich fernerhin bei Strafe enthalten, ausserhalb der Gemeinde geborene Handwerker ohne Wissen und Erlaubnis der Regierung zu ihren Gemeindebürgern aufzunehmen. Ferner soll Hans Conradt Leeman dem Jacob Wäber die anlässlich des Kaufes des Hauses der Frau Brunner entstandenen Kosten entrichten. Falls Frau Brunner beweisen kann, dass sie ihr Haus nicht dem Wäber, sondern dem Leeman allein verkauft habe, soll der Kauf als rechtskräftig betrachtet, der Seckelmeister Leeman sich daran halten und auch die Fertigungskosten bezahlen. Wäre dies nicht der Fall, so soll Frau Brunner das Haus wieder an sich nehmen und die Kosten erstatten.
Creation date(s):11/6/1669
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):55.5 x 34 (Plica: 8.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs in Holzkapsel, rund, angehängt an Schnur, leicht beschädigt
Vermerke und Zusätze:Zeitgenössischer Dorsualvermerk

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten; Ablieferung vom 02.02.1920 (Depositum)
Aktenzeichen:Nr. 6
Nr. 12
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.2.20
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:11/6/1749
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585113
 

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