A 27.4.11, Nr. 5 Verbannung einer Ehefrau aus Stadt und Land und deren Klagen gegen ihren Mann, der sie zum Ehebruch habe zwingen wollen, 1536.07 (Dossier)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.4.11, Nr. 5
Title:Verbannung einer Ehefrau aus Stadt und Land und deren Klagen gegen ihren Mann, der sie zum Ehebruch habe zwingen wollen
Brief:Verteidigung von Priska Trunksäss aus Konstanz, die die Pfaffenkellerin, das heisst die Haushälterin des Priesters von Lunkhofen ist, gegen die Klagen von Anna Müller aus Bilten im Glarnerland, die Ehefrau von Anton Murer in Affoltern am Albis. Die Pfaffenkellerin sagt, Anna Müller habe ihr ohne Grund die Kleider zerrissen und verdorben und sie mit einem Scheit halb lahm geschlagen, nur weil sie dem Priester diene. Anna Müller wiederum sagt, die Pfaffenkellerin habe über sie die Lüge ausgestreut, sie habe dem Priester das Pferd stehlen wollen. Zeugen bestätigen die Klage von Anna Müller gegen ihren Mann, Anton Murer in Affoltern am Albis, der es nur auf ihr Eigengut abgesehen habe und der anderen Männern ein Geschenk versprochen habe, wenn sie seine Ehefrau beschlafen würden, damit er sich dann scheiden lassen könne. Nachdem sie und ihr Mann aus dem Gefängnis entlassen worden seien mit der Auflage, sich wie Eheleute gegeneinander zu verhalten, habe ihr Mann sie bereits bei der Rückkehr zu Hause wieder geschlagen.
Mit einem Schreiben von Anna Müller aus Muri im Jahr 1537 an den Zürcher Bürgermeister mit der Bitte um Schutz vor Anton Murer und dessen Bruder und dem Anerbieten, den wahren Sachverhalt darzulegen.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Der Anna Müllerin von Affholteren ungebührliches Verhalten, 1536.
Creation date(s):7/1536
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Die Pfaffenkellerin wird als unschuldig auf Urfehde hin freigelassen. Mit der anderen Frau, die sie soweit gebracht hat, wird man weiter handeln. (Ratsurteil vom 4. Juli 1536, Sankt Ulrichstag)
Anton Murer wird auf eine Urfehde mit Ablegung der Kosten freigelassen und ihm eine Urkunde an die Eherichter vergönnt, so er wieder vor sie kommen solllte, sie ihm erlauben sollen, sich anderwärts zu verehelichen. Annli Müller, Antons Ehewirtin, hat Stadt und Land verschworen, soll alle Kosten geben und der Priska Pfaffenkeller ihre Kleider bezahlen und in Meiner Herren Stadt und Land nie mehr kommen, man wolle ihr sonst den Lohn geben. (Ratsurteil vom 24. Juli 1536, Montag nach Maria Magdalena)

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 4, Bündel 11, Nr. 5 (Kanzleiregister KAT 44, S. 123)
A 27.8, Nr. 106
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Anmerkungen:Pfaffenkellerin: Haushälterin eines Mannes, besonders eines Priester, mit dem bekannten Nebenbegriff, besonders in der Reformationszeit (Id. 3, 205).
Level:Dossier
Ref. code AP:A 27.4.11, Nr. 5
 

Usage

End of term of protection:7/31/1616
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4843648
 

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