A 27 Kundschaften und Nachgänge (Untersuchungen in Strafsachen), 1434-1797 (Klasse)

Archive plan context


Ref. code:A 27
Title:Kundschaften und Nachgänge (Untersuchungen in Strafsachen)
Inhalt und Form:1. Begrifflichkeiten und Verfahren
Die Kundschaften und Nachgänge sind Akten der weltlichen Justizpraxis des Alten Stadtstaats Zürich. Konkret sind damit Untersuchungen in Strafsachen bzw. Gerichtsprotokolle gemeint. Im Zentrum des Verfahrens standen Verhöre mit den Angeklagten, die von den sogenannten Kundschaftern durchgeführt wurden, zwei Vertretern des Kleinen Rats. Ausgesandt wurden diese, nachdem eine Klage zunächst an einen Ratsherrn oder Pfarrer (bei einer Anklage aus der Stadt) bzw. an einen Vogt, Pfarrer oder Amtmann (bei einer Anklage aus der Zürcher Landschaft) gelangt und dann von diesem an den Kleinen Rat weitergereicht worden war. Aus dem Jahr 1498 ist eine "Ordnung der Stadt Zürich für die Durchführung von Nachgängen" überliefert, die dieses Vorgehen in groben Zügen vorgibt (vgl. B III 2, S. 346-347, Edition: SSRQ ZH NF/I/1/3, Nr. 60). Die Verhöre der Angeklagten fanden jeweils im Gefängnis (meist im Wellenberg) statt, wo sie bis zum Urteil verharren mussten. Die Kundschafter legten dem Rat die Protokolle schliesslich vor. Diese dienten ihm als Grundlage für das Urteil. Die Schreiber wurden auf ihre Pflicht, die Aussagen zuverlässig wiederzugeben, vereidigt (ZB Zürich Ms L 459, S. 433-438, Edition: QZH, Nr. 32).
Überliefert sind die Kundschaften und Nachgänge in Form von Einzel- oder Doppelblättern. In der Regel besteht eine Kundschaft mindestens aus dem Verhörprotokoll der angeklagten Person. Häufig sind Aussagen von Zeugen und Zeuginnen aufgeführt, insbesondere auch die Aussage des jeweiligen Opfers einer Straftat. Beilagen in Form von Schreiben von Amtleuten und Geistlichen der Zürcher Landschaft oder anderen Obrigkeiten an den Zürcher Rat ergänzen die Verhörprotokolle in vielen Fällen.

2. Überlieferung
Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von (1434-) / ca. 1480-1797. Mit einem geschätzten Umfang von über 87'000 Seiten an losen Akten ist der Bestand besonders umfangreich. Der Anteil an bisher nicht mehr aufgefundenen Akten beläuft sich im Zeitraum bis 1609 auf 5 Prozent. Im 17. Jahrhundert steigt dieser Anteil auf rund 10 Prozent. Insgesamt zeigt sich ausserdem die Tendenz, dass mit fortschreitender Zeit eher weniger Kundschaften und Nachgänge überhaupt registriert und damit erstellt wurden. Umgekehrt nimmt der Aktenumfang pro Dossier mit der Zeit deutlich zu. Dies hat einerseits mit der Einführung des Prinzips des "Gebrochenen Blatts" in diesem Zeitraum zu tun, bei dem sowohl die Fragen der Nachgänger als auch die Antworten der Angeklagten wörtlich protokolliert wurden. Zudem finden sich in den Akten des 18. Jahrhunderts oftmals zusätzliche Beilagen, wie beispielsweise ärztliche Gutachten aus den Gschauakten (H I) oder Seelsorgeberichte der Pfarrer, die aus Gefängnisbesuchen resultierten.

3. Inhalt
Die Kundschaften und Nachgänge bieten Anschlusspunkte für diverse Forschungsinteressen. Häufig geht es in den Akten um Diebstähle, häusliche Gewalt, Körper- und Ehrverletzungen, Schulden sowie Hexerei. Weitere Themen sind Kriegsdienst, Krankheiten, sexualisierte Gewalt, Homosexualität, Zoophilie, Betteln, Blasphemie, Inzest, Mord, Betrug, Friedbrüche oder Erbstreitigkeiten. Typische Räume für Konflikte sind in den Kundschaften insbesondere das Wirtshaus sowie das familiäre Umfeld. Wer jeweils Klage erhoben hat, bleibt in den meisten Kundschaften offen. Einen Einblick in die Normen, aufgrund derer die Zürcher Obrigkeit im Rahmen der Kundschaften und Nachgänge bei Vergehen Untersuchungen anstellte, vermittelt insbesondere das sogenannte "Grosse Mandat", das 1530 erstmals im Druck erschien (vgl. III AAb 1.1, Nr. 17, Edition: SSRQ ZH NF/I/1/11, Nr. 8) und bis 1798 über 50 aktualisierte Neuauflagen erlebte.

4. Bestandsgeschichte
Gelegentlich tauchen auf den Aktenstücken ältere Registraturvermerke des 17. Jahrhunderts auf, so "Gefangenenhändel". Mitunter heisst es auch "Malefizhändel". Dazu vermerkt der Index archivorum generalis von Stadtschreiber Johann Heinrich Waser von 1646 (KAT 11, Vorwort zu Abteilung 10): "Der Gefangenen Händel", "auch Rechtsübungen" und "eingenommene Kundschaften und Bericht", "welche wegen ihrer Quantität, ermangelnden Platzes und Zeit und dass sie die Arbeit um soviel [Aufwand] nicht meritieren, in gewisse Trucken wie andere Schriften nicht sind gebracht." Erst anlässlich der Neuregistrierung des 18. Jahrhunderts unter Registrator Johannes Rahn ab 1714 wurden die Kundschaften und Nachgänge einzeln verzeichnet. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb sie nicht in den Gesamtregistraturplan der Trucken integriert wurden, sondern eine eigene Zählung erhielten (Trucken 1-91). Beim grössten Teil der Akten sind die Registraturtitel des Weissen Registers sowie die Nummerierung innerhalb der Trucken und Bündel dorsual angebracht. Die damit vorgegebene Ordnung bestand bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, bevor in der Amtszeit von Staatsarchivar Johannes Strickler (1870-1881) gemäss den Rechenschaftsberichten des Staatsarchivs die "so unbequemen Bündel" aufgelöst, die Akten geglättet, auf Kartonschachtelgrösse beschnitten und neu geordnet wurden. Stark betroffen von diesen Arbeiten waren insbesondere die noch wenig seriellen und häufig undatierten Kundschaften und Nachgänge aus dem Spätmittelalter und der Reformationszeit. Sie wurden im Zusammenhang mit der 1879 von Emil Egli herausgegebenen "Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation" (1519-1533) und der von Strickler ab 1878 selber herausgegebenen "Actensammlung zur Schweizerischen Reformationsgeschichte" (1521-1532) - soweit möglich - streng chronologisch geordnet; davon zeugen nicht zuletzt die Datierungen von Archivarenhand auf vielen Stücken aus dieser Zeit. In Kauf genommen wurde dabei das Auseinanderreissen von einzelnen (aus mehreren Aktenstücken bestehenden) Geschäften sowie die Folge, dass das Weisse Register nur noch beschränkt als Findmittel tauglich blieb. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten scheinen die Akten des fraglichen Zeitraumes zudem ausgedünnt worden zu sein, möglicherweise um Platz zu sparen. Jedenfalls enthalten die Registraturtitel des 18. Jahrhunderts nicht selten Personennamen, die in den verbliebenen Akten gar nicht auftauchen, die somit in Aktenstücken vorkommen müssen, die in den 1870er Jahren kassiert worden sind. 1880 wurden die Kundschaften und Nachgänge zudem in ein Magazinlokal in der Fraumünsterkirche ausgelagert und waren kaum mehr benutzbar. Räumlich im Staatsarchiv zurück blieb nur eine Schachtel (später: A 27.1), in der Johannes Strickler einige Nachgänge "speziell politischen Charakters" aus der Zeit von 1480 bis 1532 vereinigt hatte. Erst in den 1920er Jahren (?) gelangten die ausgelagerten Nachgänge wieder in die Magazinräume des Staatsarchivs. Weniger betroffen von der Um- und Neuordnung waren die Akten aus der Zeit nach der Reformation. Bei ihnen ist die ursprüngliche Ordnung, wie sie in der alten Registratur in der Stadtkanzlei bestand, im Kern erhalten geblieben.
Im Archivplan von Staatsarchivar Paul Schweizer von 1897 erhielt der Bestand der Kundschaften und Nachgänge schliesslich die bis heute bestehende Signatur A 27. Innerhalb des Bestands bildete Schweizer im Zusammenhang mit seinen 1902 publizierten Forschungen zu den Zürcher Hexereiprozessen eine thematische Sammlung "Kundschaften und Nachgänge betreffend Hexen, Lachsner etc.". Damit löste er zahlreiche (jedoch bei Weitem nicht alle) Kundschaften betreffend Hexerei aus ihrem ursprünglichen Überlieferungskontext heraus und reihte das Selekt am Schluss des Bestands ein (A 27.159 - A 27.164). In der Forschung zu den Zürcher Hexereiprozessen blieb dieser Sachverhalt weitgehend unbeachtet.
Ziel der 2020-2023 vorgenommenen Nacherschliessung der Kundschaften und Nachgänge war es, für den Zeitraum bis 1609 sämtliche Dossiers einzeln zu verzeichnen und dabei die Ordnung des Weissen Registers wiederherzustellen. Das Weisse Register diente dementsprechend als Grundlage für die Einzelverzeichnung. Dabei wurden für diesen Zeitraum auch die im 19. Jahrhundert separierten Hexerei-Fälle in ihren ursprünglichen Überlieferungskontext zurückgeführt. Gleichermassen ist mit undatierten Kundschaften verfahren worden, die zu einem früheren Zeitpunkt in Sammelschachteln versetzt worden waren, die den Zeitraum von 1530-1570 (A 27.10 - A 27.13) bzw. 1550-1600 (A 27.18) abdeckten. Auch diese Akten wurden zurückversetzt und (wenn möglich) ihren ursprünglichen Dossiers zugeordnet. Alle früheren Signaturen sind im entsprechenden Feld des Archivkatalogs dokumentiert.

5. Benutzungshinweise
Für die einzeln verzeichneten Akten bis 1609 wurde die neue Signatur aus der Bestands-Signatur A 27, der Nummer der entsprechenden Trucke (also der Schublade der historischen Archivschränke in der städtischen Registratur), dem Bündel innerhalb dieser Trucke und der individuellen Nummer innerhalb des Bündels zusammengesetzt. Die frühere Aktenordnung und die Dossiers aus der Zeit vor 1870 konnten weitgehend wiederhergestellt werden.
Parallel zur Nacherschliessung des Bestandes A 27 erfolgte die Aufbereitung des Weissen Registers als Volltext mittels maschineller Handschriftenerkennung unter Verwendung der Plattform "Transkribus". Das Weisse Register wird ab 2024 integral auf "Transkribus Sites" online verfügbar sein, zunächst die erste Registraturperiode bis 1739, dann die drei folgenden. Sämtliche Titel (einschliesslich der noch nicht einzeln verzeichneten Jahre 1610-1797) können auf diese Weise im Weissen Register durchsucht werden; sie sind in den Bänden KAT 44 - KAT 45, KAT 56 und KAT 74, S. 817-845, in chronologischer Ordnung verzeichnet.
Im Feld Inhalt und Form wurden fallweise inhaltliche Angaben aufgenommen, die zum einfacheren Verständnis der Akten beitragen. Ausserdem ist dort vermerkt, ob zu der Kundschaft ergänzende Schreiben überliefert sind. Zudem wurden Verweise auf mit dem jeweiligen Fall zusammenhängende Schriftlichkeit aufgenommen. Die Vermerke sind als Hinweise zu verstehen und sind nicht systematisch bzw. vollständig aufgenommen worden.
Die Einzelverzeichnung bis 1609 zerfällt in zwei Zeitabschnitte, einerseits den Zeitraum des Spätmittelalters und der Reformationszeit (bis 1540), in dem die Kundschaften und Nachgänge noch wenig seriell und häufig undatiert überliefert sind, anderseits in den Zeitraum nach der Reformationszeit (ab 1541), in dem die Überlieferung seriellen Charakter hat.
Die Verzeichnung im ersten Zeitabschnitt besteht aus einem neu durch den Bearbeiter gebildeten Titel sowie einem Inhaltsbeschrieb im Feld Regest. Ergänzt wurde der Beschrieb durch den Registraturtitel des Weissen Registers sowie durch inhaltliche Anmerkungen und Nachweise von Editionen. Wo weitere Geschäfte zum betreffenden Nachgang eruiert werden konnten, etwa ein Urteil in den Rats- und Richtbüchern, wurde darauf hingewiesen bzw. verlinkt. Was an Aktenstücken unbestimmbar blieb oder aus anderen Aktenbeständen stammte, wurde unter A 27.1.13 - 1 27.1.15 verzeichnet. Dazu gehören auch einige Aktenstücke aus der Zeit vor 1470, die nach 1870 in den Bestand A 27 eingereiht wurden.
Für die Verzeichnung im zweiten Zeitabschnitt wurden die Registraturtitel des Weissen Registers verwendet, wobei Interpunktion sowie Gross- und Kleinschreibung modernisiert und Diakritika aufgelöst wurden. Die Schreibweise wurde nur insofern angepasst, als es der Verständlichkeit dient. Zu beachten bleibt, dass die Begrifflichkeiten der Registraturtitel des 18. Jahrhunderts nicht mit den heute gebräuchlichen übereinstimmen, einschliesslich der darin enthaltenen Wertungen. Sie vermitteln aber einen ersten Eindruck des Inhalts der Kundschaften und Nachgänge. Für einzelne Perioden (1560-1562 und 1572-1578) wurden die Dossiers zudem beschlagwortet. Die Liste der Schlagwörter ist über das Erschliessungshandbuch des Staatsarchivs einsehbar. Für die Datierung wurden pauschal die Jahresangaben des Weissen Registers übernommen, mit Ausnahme der Perioden 1560-1562 und 1572-1578. Hier zeigte die Überprüfung der Datierung, dass die jahrgangsweise Ablage der Dossiers in den einzelnen Bündeln mit wenigen Ausnahmen zuverlässig ist. Auch in diesem Zeitabschnitt wurden fallweise im Feld Inhalt und Form ergänzende Informationen aufgenommen. Aktenstücke, die sich keinem im Weissen Register verzeichneten Dossier zuordnen liessen, wurden gesammelt am Ende einer Trucke verzeichnet.

6. Forschungsgeschichte
Der Bestand der Kundschaften und Nachgänge bietet reiches Material für verschiedene Fragestellungen der historischen Forschung, insbesondere aber für die frühneuzeitliche Alltags-, Kriminalitäts- und Geschlechtergeschichte. Die ältere, häufig rechtshistorisch ausgerichtete Forschung zur Zürcher Gerichtspraxis fokussierte stärker auf die bereits im 14. Jahrhundert einsetzenden Rats- und Richtbücher (B VI 190 ff.), die gewissermassen die Rückverlängerung des Bestands A 27 bilden. Auf den Quellenwert der lange Zeit vergleichsweise wenig beachteten Kundschaften und Nachgänge hat in den letzten Jahren vor allem Francisca Loetz aufmerksam gemacht und sich im Rahmen ihrer Publikationen auch mit der Organisation und dem Ablauf der Nachgangsverfahren befasst. An ihrem Lehrstuhl sowie an weiteren Frühneuzeit-Lehrstühlen in Zürich und Basel entstanden (und entstehen aktuell) im Gefolge dieser Forschungen mehrere akademische Qualifikationsarbeiten. Parallel dazu rückte der Bestand A 27 auch im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Zürcher Hexereiprozesse ins Interesse der Forschung.

Dieser Übersichtstext wurde im Rahmen der Nacherschliessung des Bestandes A 27 von Katja Rehmann-Lindenmann, Meinrad Suter, Michael Schaffner und Christian Sieber verfasst.

Der Bestand der Kundschaften und Nachgänge wurde in verschiedenen Editionen und Regestenwerken berücksichtigt. Zu nennen sind insbesondere:
- Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533, hg. von Emil Egli. Zürich 1879. [90 Nummern; Sigle: Nachg.]
- Actensammlung zur Schweizerischen Reformationsgeschichte in den Jahren 1521-1532, bearb. und hg. von Johannes Strickler. 5 Bde. Zürich 1878-1884. [37 Nummern]
- Dokumente zur Geschichte des Bürgermeisters Hans Waldmann, hg. von Ernst Gagliardi. 2 Bde. Basel 1911-1913 (QSG. Neue Folge II/1-2). [15 Nummern]
- Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich, bearb. von Otto Sigg, Zürich 2012. [80 Nummern]
- Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz, Bd. 1: Zürich, hg. von Leonhard von Muralt und Walter Schmid, Zürich 1952. [3 Nummern]
- Quellen zur Zürcher Wirtschaftsgeschichte von den Anfängen bis 1500, bearb. von Werner Schnyder. 2 Bde. Zürich und Leipzig 1937. [3 Nummern]
- Staatsarchiv des Kantons Zürich. Quellen zur Zürcher Geschichte (QZH). Online-Edition. Zürich 2022 ff. [22 Nummern]

Publikationen:
- Cáceres Mardones, Jose. Bestialische Praktiken. Tiere, Sexualität und Justiz im frühneuzeitlichen Zürich. Diss. Zürich. Wien und Köln 2022 (Tiere in der Geschichte. 1)
- Leibacher, Claudio. Diebesbanden und Verbrechensbekämpfung im Stadtstaat Zürich um 1728 am Beispiel des Roten Krämers und seiner Bande, in: Zürcher Taschenbuch NF 128, 2008, S. 69-102.
- Lindenmann, Katja. Gerücht, Gericht, Gender. Das "berühmen" in Zürich 1532-1618. Masterarbeit Universität Zürich. Zürich 2022.
- Loetz, Francisca. Mit Gott handeln. Von den Zürcher Gotteslästerern der Frühen Neuzeit zu einer Kulturgeschichte des Religiösen. Göttingen 2002 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. 177).
- Loetz, Francisca. Sexualisierte Gewalt 1500-1800. Plädoyer für eine historische Gewaltforschung. Frankfurt am Main 2012 (Campus Historische Studien 68).
- Loetz, Francisca. Kundschaften/Nachgänge, in: Gelebte Reformation. Zürich 1500-1800, hg. von Francisca Loetz, Zürich 2022, S. 451-454.
- Malamud, Sibylle. Die Ächtung des "Bösen". Frauen vor dem Zürcher Ratsgericht im späten Mittelalter (1400-1500). Diss. Zürich 2003.
- Matter, Sylvie Fee. "das mensch habe allezeit geläugnet es sei schwanger". Ursachen von Kindsmord und -aussetzung im Zürich des frühen 18. Jahrhunderts. Seminararbeit Universität Zürich. Zürich 2010. [StAZH Bib. Df 60.44 RP]
- Matter, Sylvie Fee. Zwischen Seelsorger und Staatsdiener. Vereinbarkeit der verschiedenen Aufgaben eines Zürcher Geistlichen im frühen 18. Jahrhundert. Seminararbeit Universität Zürich. Zürich 2010. [StAZH Bib. Bg 8.5 RP]
- Matter, Sylvie Fee. "Er denke wol der leidige Sadtan hab es ihmme allso in Sinn gegeben". Selbst- und Fremdbilder jugendlicher Sexualstraftäter im Zürich des frühen 18. Jahrhunderts. Lizenziatsarbeit Universität Zürich. Zürich 2014.
- Matter-Bacon, Nicole. Städtische Ehepaare im Spätmittelalter. Verhaltensmuster und Handlungsspielräume im Zürich des 15. Jahrhunderts, Diss. Zürich. Marburg 2016 (Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 30)
- Puff, Helmut. Sodomy in Reformation Germany and Switzerland 1400-1600. Chicago und London 2003.
- Rüegg, Patrick. Die Gefangenenbesuche der Zürcher Geistlichen und ihre Berichterstattung an das Ratsgericht. Eine Untersuchung anhand der Kundschaften und Nachgänge des 18. Jahrhunderts des Stadtstaates Zürich. Masterarbeit Universität Zürich. Zürich 2023. [StAZH Bib. Di 40.37 RP]
- Ruoff, Wilhelm Heinrich: Die Zürcher Räte als Strafgericht und ihr Verfahren bei Freveln im 15. und 16. Jahrhundert. Diss. Zürich. Zürich 1941.
- Ruoff, Wilhelm Heinrich. Der Blut- und Malefizrat in Zürich von 1400-1798, in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 44, 1958, S. 573-587.
- Schär, Markus. Seelennöte der Untertanen. Selbstmord, Melancholie und Religion im Alten Zürich 1500-1800, Diss. Zürich 1985
- Schweizer, Paul. Der Hexenprozess und seine Anwendung in Zürich, in: Zürcher Taschenbuch NF 25, 1902, S. 1-63.
- Staatsarchiv des Kantons Zürich. Hexereiprozesse im vormodernen Zürich. Kommentierte Quellenstudie, verfasst von Rainer Hugener und Christian Sieber. Version 3.0. Zürich 2023.
- Strika, Daniela. Zwischen Verführung, Gewalt und Erpressung. Prostitution im frühneuzeitlichen Zürich (1695-1723). Lizenziatsarbeit Universität Zürich. Zürich 2012.
- Szarka, Eveline. Sinn für Gespenster. Spukphänomene in der reformierten Schweiz (1570-1730). Diss. Zürich. Wien und Köln 2022 (Zürcher Beiträge zur Geschichtswissenschaft. 12).
- Weiss, Reto: "Die Registratur der Archiven" - zur Entwicklung des Zürcher Archivwesens im 18. Jahrhundert, in: Zürcher Taschenbuch NF 122, 2002, S. 443-489.
- Wettstein, Erich: Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich. Diss. Zürich. Winterthur 1958.
- Weibel, Thomas. Der zürcherische Stadtstaat, in: Geschichte des Kantons Zürich, Bd. 2: Frühe Neuzeit - 16. bis 18. Jahrhundert, Zürich 1996, S. 16-65.
Creation date(s):1434 - 1797
Number:10730
Level:Klasse
Ref. code AP:A 27
Weblinks:Verzeichnet in KAT 44, S. 1-1010
Verzeichnet in KAT 45, S. 553-718
Verzeichnet in KAT 45, S. 1-259
Quellen zur Zürcher Geschichte (QZH)
Schweizer 1902
Weiss 2002
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B VI 190 - B VI 279 a Rats- und Richtbücher, 1366-1798 (Klasse)

Versetzt nach:
B VI 279 a Verrufbuch, 1366-1454 (Dossier)

Siehe:
KAT 44 Grösseres Kanzleiregister oder Weisses Register bis 1739, Band XXII: Kundschaften und Nachgänge, Trucken 1-49, 1724 (Subdossier)

Siehe:
KAT 45 Grösseres Kanzleiregister oder Weisses Register bis 1739, Band XXIII: Kundschaften und Nachgänge, Trucken 50-91, 1724 (Subdossier)

Siehe:
KAT 74 Fortgesetztes Archivregister der Stadt Zürich 1790-1798/(1799), Bände XVI-XVIII: Trucken 601-720, 1790-1799 (Subdossier)

Siehe:
KAT 56 Grösseres Kanzleiregister oder Weisses Register bis 1739/(1789), Band XXXIV: Kriminal- und Malefiz-Nachgänge 1740-1789, Trucken 1-31, mit Register, 1789 (ca.) (Subdossier)
 

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