W I 4.14 Erneuerung der Vereinbarung zwischen Stadt und Schiffleuten von Zürich und den Laufenknechten am Rhein, 1451.09.24 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 4.14
Title:Erneuerung der Vereinbarung zwischen Stadt und Schiffleuten von Zürich und den Laufenknechten am Rhein
Brief:Vogt Mathis Martin und der Rat von Lauffemberg beurkunden, dass sie zwischen Bürgermeister und Rat sowie den Schiffleuten von Zürich und den sogenannten Louffenknechten die an Jakob [25. Juli] ausgelaufene Ordnung betreffend die Zürcher Schiffe, die durch den Louffen [Stromschnellen bei Laufenburg] geschleust werden [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8708], unter Änderung des Lohntarifs auf die Dauer von 10 Jahren erneuert haben. (Als Gesandte Zürichs sind anwesend Ratherr Claus Brennwald als Vertreter von Bürgermeister und Rat sowie Zunftmeister Jacob Bachs und die Bürger Hans Wirt und Heini Werli im Namen ihrer Mitzunftbrüder der Schiffleute, die den Ryn bis Laufenburg befahren; von den Laufenknechten sind anwesend Ruotschman Swendler, Cuontz Cristen, Clewin Kubler, Burckart Vogt, Hennman Schupffhart, Hans Schoepfflin, Hans Susinger und Hans Goetzschin, alle Bürger von Laufenburg). Der Tarif für das Durchschleusen eines Schiffes mit Personen oder mit Waren mit einer Länge von 6 bis 9 Schuh (und 4 Fingerbreiten darüber hinaus) beträgt [neu] 18 Schilling Stebler sowie 2 Stebler für Sant Nicolaus, unabhängig davon, ob das Schiff mit Hilfe von Seilen durchgeschleust wird oder nicht; Trinkgelder sind freiwillig. Für kleinere Schiffe gilt [neu] ein Tarif von 12 Schilling Stebler sowie 2 Stebler für Sant Niclaus, zuzüglich 8 Stebler Seillohn, falls das Schiff mit Hilfe von Seilen durchgeschleust wird, und 3 Stebler für das "hus", falls man es benötigt. Für Steinschiffe beträgt der Tarif 1 Rheinischen Gulden, für Schiffe mit einer Länge von über 9 Schuh beträgt er 1 Pfund. Die Tarife sind auch zu entrichten für Transportschiffe, die noch oberhalb der Louffen verkauft oder eingetauscht werden. Die Verwendung anderer Personen für das Durchschleusen ist nicht erlaubt. Wer zuerst mit seinem Schiff landet und durchgeschleust werden will, kommt auch als Erster an die Reihe. Bei den Schiffen, bei denen sich die Laufenknechte beim Durchschleusen nicht getrauen mitzufahren, haben sie dafür zu sorgen, dass diese möglichst nur an den Enden anstossen. Schiffe, die beim Durchschleusen beschädigt werden, sollen zu einem geringen Lohn repariert werden. Die Zürcher können zusätzliche Schiffleute dieser Vereinbarung unterstellen. Grundsätzlich sollen die Schiffe vor dem Durchschleusen leer sein; Pilger und andere Leute können aber in den Schiffen auf ihren Sitzen und Bänken bleiben, es sei denn der Rhein führe derart viel Wasser, dass Lebensgefahr besteht. Bleiben die Bänke im Schiff unversehrt, erhält der Laufenknecht 1/4 Gulden mehr Lohn. Die Ordnung gilt ab dem heutigen Tag wiederum auf 10 Jahre. Findet in diesem Zeitraum eine Engelweihe und "grosse vart" zu Unserer Lieben Frau in Einsideln statt [immer wenn der 14. September auf einen Sonntag fällt, also wieder 1455 und 1460], so beträgt der Tarif 2 Tage vor bis 8 Tage nach dem Festtag für jedes Schiff ohne Bänke unabhängig von seiner Grösse 1 3/8 Gulden und für jedes Schiff mit Bänken 1 5/8 Gulden. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. Martin siegelt, ebenso (mit dem grösseren Stadtsiegel) der Rat von Laufenburg.
Creation date(s):9/24/1451
Creation date(s), remarks.:uff fritag vor sant michelstag
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):51.0 x 25.5 (Plica: 4.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Das erste Siegel fehlt, vom zweiten Siegel hängt ein Bruchstück.
Vermerke und Zusätze:Dorsualvermerk: Vertragsbrieff mit den Schifflüthen von Zürich und den Lauffenknechten zu Lauffenburg, 1451
City:Laufenburg, Vogt, Martin, Mathis; Laufenburg, Rat; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Zunft, Schiffleute; Laufenburg, Schifffahrt; Laufenburg, Stromschnellen; Laufenburg, Schifffahrt, Tarifordnung; Einsiedeln (Benediktinerkloster), Wallfahrt, Engelweihe; Zürich, Ratsherr, Brennwald, Niklaus; Zürich, Zunftmeister, Bachs, Jakob; Zürich, Wirt, Hans; Zürich, Wehrli, Heini; Rhein, Schifffahrt; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schwendler, Rutschmann; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Christen, Kunz; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Kübler, Clewi; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Vogt, Burkhard; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schupfart, Henmann; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schöpfli, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Susinger, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Götschi, Hans
Personenregister URStAZH:Martin, Mathis, Vogt von Laufenburg; Brennwald, Niklaus, Ratsherr in Zürich; Bachs, Jakob, Zunftmeister von Zürich; Wirt, Hans; Wehrli, Heini; Schwendler, Rutschmann; Christen, Kunz; Kübler, Clewi; Vogt, Burkhard; Schupfart, Henmann; Schöpfli, Hans; Susin

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Schiffleuten
Abliefernde Stelle:Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Depositum)
Aktenzeichen:Q 14
Publikationen:Teiledition: QZWG, Bd. 1, Nr. 1094
Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 9682; QZZG, Bd. 1, Nr. 144
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 4.14
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:9/24/1481
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=480358
 

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