W I 4.13 Stephan Schwarz, Statthalter der Vogtei, und der Rat von Laufenburg urkunden, dass sie eine neue Ordnung betreffend die Zürcher Schiffe, die durch die Stromschnellen bei Laufenburg geschleust werden, aufgestellt haben., 1441.07.31 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 4.13
Title:Stephan Schwarz, Statthalter der Vogtei, und der Rat von Laufenburg urkunden, dass sie eine neue Ordnung betreffend die Zürcher Schiffe, die durch die Stromschnellen bei Laufenburg geschleust werden, aufgestellt haben.
Brief:Stephan Swartz, Statthalter der Vogtei, und der Rat von Louffemberg beurkunden, dass sie zwischen Bürgermeister und Rat sowie den Schiffleuten von Zürich und den sogenannten Louffenknechten unter Berufung auf eine frühere, 10 Jahre gültige Ordnung, die an Heiligkreuz im Herbst [14. September] ausläuft, sowie nach Anhörung der beiderseitigen Erfahrungen der letzten 10 Jahre auf gütlichem Weg eine neue Ordnung betreffend die Zürcher Schiffe, die durch den Louffen [Stromschnellen bei Laufenburg] geschleust werden, aufgestellt haben. (Als Gesandte Zürichs sind anwesend Ritter Ruodolff Stussi, Bürgermeister und Vertreter von Bürgermeister und Rat, sowie Zunftmeister Jacob Bachs und die Bürger Heini Pfudler und Hans Sumervogel im Namen ihrer Mitzunftbrüder der Schiffleute, die den Rin bis Laufenburg befahren; von den Laufenknechten sind anwesend Ruotzschman Swendler, Cuontz Cristen, Cuontz Sager, Cuontz Knaeppin, Hans Knaeppin, Hans Goetzschin, Hennman Schuppfhart, Cuontz Syner, Hans Keller, Hans Schoeppflin, Hans Susinger und Burckart Vogt, alle Bürger von Laufenburg). Der Tarif für das Durchschleusen eines Schiffes mit Personen oder mit Waren bis zu einer Länge von 9 Schuh (und 4 Fingerbreiten darüber hinaus) beträgt 16 Schilling Stebler, für grössere Schiffe beträgt er 1 Pfund, unabhängig davon, ob das Schiff mit Hilfe von Seilen durchgeschleust wird oder nicht. Die Tarife sind auch zu entrichten für Transportschiffe, die noch oberhalb der Louffen verkauft oder eingetauscht werden. Die Verwendung anderer Personen für das Durchschleusen ist nicht erlaubt. Wer zuerst mit seinem Schiff landet und durchgeschleust werden will, kommt auch als Erster an die Reihe. Wird ein Schiff mit Hilfe von Seilen durchgeschleust, erhalten die Seilträger wie bisher 8 Stebler sowie 3 Stebler "durch das hus". Bei den Schiffen, bei denen sich die Laufenknechte beim Durchschleusen nicht getrauen mitzufahren, haben sie dafür zu sorgen, dass diese möglichst nur an den Enden anstossen. Schiffe, die beim Durchschleusen beschädigt werden, sollen zu einem geringen Lohn repariert werden. Müssen die Schiffe wegen dem Wassergang des Rheins auf der Seite der grösseren Stadt [d.h. linksrheinisch] durch die Rheinbrücke geseilt werden, haben die Zürcher für die Überfahrt der Laufenknechte mit einem Weidling zusätzlich 8 Stebler zu entrichten. Die Zürcher können zusätzliche Schiffleute dieser Vereinbarung unterstellen. Grundsätzlich sollen die Schiffe vor dem Durchschleusen leer sein; Pilger und andere Leute können aber in den Schiffen auf ihren Sitzen und Bänken bleiben, es sei denn der Rhein führe derart viel Wasser, dass Lebensgefahr besteht. Bleiben die Bänke im Schiff unversehrt, erhält der Laufenknecht 1/4 Gulden mehr Lohn. Die Ordnung gilt ab Heiligkreuz im Herbst wiederum auf 10 Jahre. Findet in diesem Zeitraum eine Engelweihe und "grosse vart" zu Unserer Lieben Frau in Einsidelen statt [immer wenn der 14. September auf einen Sonntag fällt, also erst wieder 1449], so beträgt der Tarif zwei Tage vor bis 8 Tage nach dem Festtag für jedes Schiff ohne Bänke unabhängig von seiner Grösse 1 3/8 Gulden und für jedes Schiff mit Bänken 1 5/8 Gulden. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Schwarz siegelt, ebenso (mit dem grösseren Stadtsiegel) der Rat von Laufenburg.
Creation date(s):7/31/1441
Creation date(s), remarks.:uff mentag nach sant Jacobs tag
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):52.0 x 32.0 (Plica: 7.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Vom ersten Siegel nur noch der Pergamentstreifen vorhanden, das zweite Siegel hängt.
City:Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Susinger, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Vogt, Burkhard; Laufenburg, Rheinbrücke; Zürich, Bürger, Pfudler, Heinrich; Einsiedeln (Benediktinerkloster), Wallfahrt, Engelweihe; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Sager, Kunz; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Knäppi, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Götschi, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schupfart, Henmann; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Siner, Kunz; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Keller, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Christen, Kunz; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schwendler, Rutschmann; Zürich, Bürger, Summervogel, Hans; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Knäppi, Kunz; Zürich, Zunftmeister, Bachs, Jakob; Zürich, Bürgermeister und Rat; Laufenburg, Rat; Laufenburg, Vogt, Statthalter, Schwarz, Stephan; Laufenburg, Schifffahrt, Laufenknecht, Schöpfli, Hans; Zürich, Bürgermeister, Stüssi, Rudolf, Ritter; Zürich, Zunft, Schiffleute; Laufenburg, Schifffahrt, Tarifordnung; Rhein, Schifffahrt; Laufenburg, Stromschnellen
Personenregister URStAZH:Bachs, Jakob, Zunftmeister von Zürich; Christen, Kunz; Götschi, Hans; Keller, Hans; Knäppi, Hans; Knäppi, Kunz; Pfudler, Heinrich; Sager, Kunz; Schöpfli, Hans; Schupfart, Henmann; Schwarz, Stephan, Stellvertreter des Vogts von Laufenburg; Schwendler, Rutschmann; Siner, Kunz; Stüssi, Rudolf, Ritter, Bürgermeister von Zürich; Summervogel, Hans; Susinger, Hans; Vogt, Burkhard

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Schiffleuten
Abliefernde Stelle:Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Depositum)
Aktenzeichen:Q 13
Publikationen:Edition: QZWG, Bd. 1, Nr. 1021; QZZG, Bd. 1, Nr. 141
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8708
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 4.13
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:7/31/1471
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435262
 

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