A 27.2.4, Nr. 8 Gegenseitige Scheltung und Körperverletzung, 1513.04 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.2.4, Nr. 8
Title:Gegenseitige Scheltung und Körperverletzung
Brief:Klage von Margareth Freimann von Langnau gegen Hans Freimann von Adliswil, dass sie auf dem Heimweg von einer Feier (Küchleten) in Streit geraten seien. Er habe sie Hure, sie ihn einen Schelm gescholten. Des Nachts kam Hans Freimann vor ihr Haus und stiess mit einem Spiess durch das Guckloch (Tagloch) ihres Hauses und verletzte sie schwer, so dass der Schärer ihr Gesicht mit drei Heftpfalstern verbinden musste. Der Streit wurde durch Vermittlung biederer Leuten mit einem Schmerzensgeldes beigelegt, begehrt wird aber noch die Abstrafung des Frevels durch Burgermeister und Rat.
Inhalt und Form:Registraturtitel: Schelt-Handlung zwischen Margaretha Frymannin von Langnauw und Hans Frymann von Adlischweil, 1513.
Creation date(s):4/1513
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Von der Hand des Unterschreibers (1502-1515) Jakob Haab: Hans Freimann hat der Stadt drei March Busse zu erlegen und bleibt im Gefängnis, bis er vor den Rat gestellt wird. (Ratsurteil vom 4. April 1513, Montag nach Quasimodo)
Von der Hand des Stadtschreibers (1501-1515) Johannes Gross: Freimann soll gefänglich angenommen und in den Turm gelegt und danach die Sache wieder vor Meine Herren gebracht werden.

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 2, Bündel 4, Nr. 8 (Kanzleiregister KAT 44, S. 45)
A 27.3
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.2.4, Nr. 8
 

Usage

End of term of protection:4/30/1593
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4673652
 

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