A 27.16.8, Nr. 36 Brief von Ezechiel Ramp, Pfarrer von Uster, an Heinrich Bullinger über drei angebliche Hexen und einen Teufelsbeschwörer in Uster, 1573.11.14 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 27.16.8, Nr. 36
Title:Brief von Ezechiel Ramp, Pfarrer von Uster, an Heinrich Bullinger über drei angebliche Hexen und einen Teufelsbeschwörer in Uster
Brief:Der Ustermer Pfarrer Ezechiel Ramp schreibt an den Zürcher Kirchenvorsteher Heinrich Bullinger, dass Sabina [Wolf], die Ehefrau von David Eggstein, zu ihm gekommen sei und ihn um dieses Schreiben gebeten habe, das auch Bullinger verlangt habe. Ramp sei seit sieben Jahren in Uster, doch habe er in dieser Zeit nie etwas über Hexen oder Unholdenwerk gehört, bis jetzt ein Teufelsbeschwörer ihm dies zugetragen habe. Wie dieser sagt, könnte sich der Teufel nachts in ihrer Gestalt gezeigt und ihm eingegeben haben, dass es neben Sabina noch zwei weitere Hexen im Dorf gebe. Eine davon [Adelheid Keller] sei bereits früher [1571] im Zürcher Gefängnis gefoltert worden (A 27.15.11, Nr. 36) und klagt jetzt, dass sie diese Qualen nicht noch einmal ertragen könnte. Auch die andere [Bierwässerin] wolle keiner solchen Gefahr ausgesetzt sein. Dass man dem Teufelsbeschwörer glaubt und aufgrund seiner Angaben allenfalls unschuldige Leute quält, bedauert Ramp. Dass des Teufels Werk überhand nehme und die Leute alles, womit Gott sie strafe, bösen Weibern zuschreibe, komme davon, dass sie dem Teufelsbeschwörer nachlaufen. Dieser führe seine Künste ganz offen durch, obwohl in göttlichen Gesetzen und ausgehängten gedruckten Mandaten bei schwerer Strafe verboten sei, solchen Leuten nachzulaufen. Leider werde jedoch nie jemand bestraft. Die Synode habe dieses Thema behandelt, doch sei nichts daraus gefolgt. Dies bestärke die Gefolgschaft der Teufelsbeschwörer und lasse sie glauben, dass die Verbote in den Predigten von den Pfarrern und nicht von Gott und der Obrigkeit ausgingen. Der Teufelsbeschwörer rühme sich öffentlich, wie er dem kranken Vieh helfe, indem er Haar von dessen Kopf, Rücken und Schwanz sowie die Klauen in seine linke Hand nehme und sie ins Feuer werfe, alles im Namen des Teufels, seines Lehrmeisters. Er brüste sich, dass er innert zwei Jahren über 30 Stück Hauptvieh auf diese Weise wieder gesund gemacht habe. Dadurch, dass ihm alle nachlaufen und alle Geschehnisse bösen Weibern zuschreiben, vermehre sich der Unglaube immer mehr. Aus diesem Grund solle Bullinger vom Zürcher Rat fordern, dass derartiges Teufelswerk bestraft und dadurch reduziert werde, damit nicht Gottes Rache und Ungnade vergrössert werde.
Creation date(s):11/14/1573
Number:1
Archival Material Types:Brief

Dokumentspezifische Merkmale

Vermerke und Zusätze:Registraturvermerk: Verdacht auf David Eggsteins von Uster ehe-weib wegen hexerey.
Schlagwörter:Blasphemie; Hexerei

Weitere Angaben

Former reference codes:Kundschaften und Nachgänge, Trucke 16, Bündel 8, Nr. 36 (Kanzleiregister KAT 44, S. 411)
A 27.30
Provenienz:Stadtkanzlei, Akten des Rates
Level:Dokument
Ref. code AP:A 27.16.8, Nr. 36
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 123.3, Nr. 53 Kundschaft und Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster wegen Verleumdung mit dem Vorwurf der Hexerei, 1573.11.02-1573.11.18 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:11/14/1653
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4646222
 

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