C II 17, Nr. 204 Hainrich von Rumlang, Wilhelm im Thurn, Vogt in Nunkilch, und Hanns Fritpolt von Schauffhusen beurkunden, dass sie im langjährigen Konflikt zwischen Abt Johanns und dem Konvent des Gotteshauses Rinoew (Benediktinerorden) einerseits und Ritter Hainrich Truchsess von Diessenhoffen a

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 17, Nr. 204
Title:Hainrich von Rumlang, Wilhelm im Thurn, Vogt in Nunkilch, und Hanns Fritpolt von Schauffhusen beurkunden, dass sie im langjährigen Konflikt zwischen Abt Johanns und dem Konvent des Gotteshauses Rinoew (Benediktinerorden) einerseits und Ritter Hainrich Truchsess von Diessenhoffen anderseits wegen des Weihers in Oerlingen eine gütliche Einigung ausgehandelt haben, wonach die Güter, die Truchsess Heinrich von Hannsaubreth von Mulinen und der Zehnt, den er vom Abt von Crutzlingen gekauft hat (ob sie nun inner- oder ausserhalb des Weiherbereichs liegen), und ebenso seine übrigen Besitzungen im Weiherbereich dem Kloster gehören sollen. Vorbehalten bleibt einzig die Frevelgerichtsbarkeit des Truchsessen auf dem und um den Weiher. Auch schränkt die Einigung die Rechte des Truchsessen in Örlingen sowie am Vogtzins der dortigen Güter in keiner Weise ein. Für die Abtretung der genannten Güter erhält der Truchsess 560 Rheinische Gulden, zahlbar nach Schaffhausen an den geschworenen Wechsel in Raten von 160 Gulden auf nächsten und von 400 Gulden auf übernächsten Martinstag. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Die drei Vermittler sowie Abt, Konvent und Truchsess Heinrich siegeln.
Brief:Hainrich von Rumlang, Wilhelm im Thurn, Vogt in Nunkilch, und Hanns Fritpolt von Schauffhusen beurkunden, dass sie im langjährigen Konflikt zwischen Abt Johanns und dem Konvent des Gotteshauses Rinoew (Benediktinerorden) einerseits und Ritter Hainrich Truchsess von Diessenhoffen anderseits wegen des Weihers in Oerlingen eine gütliche Einigung ausgehandelt haben, wonach die Güter, die Truchsess Heinrich von Hannsaubreth von Mulinen und der Zehnt, den er vom Abt von Crutzlingen gekauft hat (ob sie nun inner- oder ausserhalb des Weiherbereichs liegen), und ebenso seine übrigen Besitzungen im Weiherbereich dem Kloster gehören sollen. Vorbehalten bleibt einzig die Frevelgerichtsbarkeit des Truchsessen auf dem und um den Weiher. Auch schränkt die Einigung die Rechte des Truchsessen in Örlingen sowie am Vogtzins der dortigen Güter in keiner Weise ein. Für die Abtretung der genannten Güter erhält der Truchsess 560 Rheinische Gulden, zahlbar nach Schaffhausen an den geschworenen Wechsel in Raten von 160 Gulden auf nächsten und von 400 Gulden auf übernächsten Martinstag. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Die drei Vermittler sowie Abt, Konvent und Truchsess Heinrich siegeln.
Creation date(s):3/19/1437
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Fünf Siegel hängen, das zweite fehlt.
City:Schaffhausen; Neunkirch, Vogt, Im Turm, Wilhelm; Schaffhausen, Fridbolt, Hans; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt, Kummer, Johans; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt und Konvent; Diessenhofen, Truchsess, Heinrich, Ritter; Kleinandelfingen, Örlingen, Weiher; Kreuzlingen (Augustinerchorherren), Abt; Kleinandelfingen, Örlingen, Vogteirechte, Truchsessen von Diessenhofen
Personenregister URStAZH:Fridbolt, Hans; Im Turm, Wilhelm, Vogt von Neunkirch; Kummer, Johans, Abt von Rheinau; Mülinen, Johans Albrecht von; Rümlang, Heinrich von; Truchsess von Diessenhofen, Heinrich, Ritter

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Transkription: StAZH Bib. Df 6.6 (Rechtsquellen Oerlingen)
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8079
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 17, Nr. 204
 

Usage

End of term of protection:3/19/1517
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434676
 

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