C I, Nr. 668 Gräfin Elssbeth von Toggenburg, geborene von Maetsch, Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemanns Graf Fridrich von Toggenburg und Bürgerin von Zürich, beurkundet, dass sie - angesichts der vielfältigen Dienste Zürichs für Fridrich und angesichts der Tatsache, dass sie als Witwe besondere

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 668
Title:Gräfin Elssbeth von Toggenburg, geborene von Maetsch, Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemanns Graf Fridrich von Toggenburg und Bürgerin von Zürich, beurkundet, dass sie - angesichts der vielfältigen Dienste Zürichs für Fridrich und angesichts der Tatsache, dass sie als Witwe besonderen Schutz benötigt - mit Rat ihres Oheims und Rechtsbeistands, Fridrich von Hewen, der Stadt Zürich Feste und Stadt Utznang, Schmerikon und den Utznangerberg mit allen Zubehörden zu Eigentum übergeben hat. Die Übertragung ist "zuo stund" gültig und die Bewohner der Gebiete haben bis nächsten Hilariustag [13. Januar 1437] den Zürchern zu schwören; die Gräfin behält aber auf Lebenszeit die Nutzungsrechte. Die Privilegien und das Herkommen der Bewohner bleiben gewahrt, namentlich was den Dritten Pfennig bei Erbschaften und den Kirchensatz betrifft; Zürich soll ihnen auch keine Steuern auferlegen. Die Verpflichtung, die Graf Fridrich gegenüber Switz wegen dem Turm zu Grinow eingegangen ist, will Elisabeth einhalten. Gräfin Elisabeth und Freiherr Fridrich von Hewen als ihr Rechtsbeistand siegeln.
Brief:Gräfin Elssbeth von Toggenburg, geborene von Maetsch, Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemanns Graf Fridrich von Toggenburg und Bürgerin von Zürich, beurkundet, dass sie - angesichts der vielfältigen Dienste Zürichs für Fridrich und angesichts der Tatsache, dass sie als Witwe besonderen Schutz benötigt - mit Rat ihres Oheims und Rechtsbeistands, Fridrich von Hewen, der Stadt Zürich Feste und Stadt Utznang, Schmerikon und den Utznangerberg mit allen Zubehörden zu Eigentum übergeben hat. Die Übertragung ist "zuo stund" gültig und die Bewohner der Gebiete haben bis nächsten Hilariustag [13. Januar 1437] den Zürchern zu schwören; die Gräfin behält aber auf Lebenszeit die Nutzungsrechte. Die Privilegien und das Herkommen der Bewohner bleiben gewahrt, namentlich was den Dritten Pfennig bei Erbschaften und den Kirchensatz betrifft; Zürich soll ihnen auch keine Steuern auferlegen. Die Verpflichtung, die Graf Fridrich gegenüber Switz wegen dem Turm zu Grinow eingegangen ist, will Elisabeth einhalten. Gräfin Elisabeth und Freiherr Fridrich von Hewen als ihr Rechtsbeistand siegeln.
Creation date(s):10/31/1436
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Beide Siegel fehlen (sic).
City:Schmerikon; Uznacherberg; Grynau siehe Tuggen, Grinau; Zürich, Burgrecht, Toggenburg, Elisabeth von; Schwyz; Zürich; Tuggen, Grinau, Turm; Uznach; Uznach, Feste
Personenregister URStAZH:Hewen, Friedrich von, Freiherr; Toggenburg, Elisabeth von, Gräfin, geborene von Matsch; Toggenburg, Friedrich von, Graf

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Hottinger, Zürichkrieg, S. 260-263, Nr. 12
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 7998
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 668
 

Usage

End of term of protection:10/31/1456
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434603
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE