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W I 1, Nr. 675 Eberhart Sultzer, Bürger von Wintterthur, der sich entschlossen hat, einen ehemaligen Weingarten, der verwildert ist, wieder anzulegen und das auf einer Fläche von ungefähr 1 Juchart auch bereits getan hat, erklärt, dass er mit Junker Caspar von Clingenberg, dem der Zehnt gehört, ve
Archive plan context |
W I 1, Nr. 675 Eberhart Sultzer, Bürger von Wintterthur, der sich entschlossen hat, einen ehemaligen Weingarten, der verwildert ist, wieder anzulegen und das auf einer Fläche von ungefähr 1 Juchart auch bereits getan hat, erklärt, dass er mit Junker Caspar von Clingenberg, dem der Zehnt gehört, ve
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Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 1, Nr. 675 |
Title: | Eberhart Sultzer, Bürger von Wintterthur, der sich entschlossen hat, einen ehemaligen Weingarten, der verwildert ist, wieder anzulegen und das auf einer Fläche von ungefähr 1 Juchart auch bereits getan hat, erklärt, dass er mit Junker Caspar von Clingenberg, dem der Zehnt gehört, vereinbart hat, dass er als Gegenleistung für die Rekultivierung in den nächsten 11 Jahren keinen Zehnt zu entrichten hat. Kommt er seinem Vorhaben nicht nach, ist Klingenberg an die Frist nicht gebunden und der Zehnt wird rückwirkend fällig. Sulzer kann den Weingarten, den er vom Balber gekauft hat und der von der Gasse bei der Trotte der Armen Kinder bis an den Weingarten von Schindler reicht, auch noch grösser anlegen, als er ihn bis jetzt markiert hat; das bereits rekultivierte Stück liegt entlang der Gasse in Richtung des Weingartens von Braechter. Den unterhalb des Weingartens gelegenen Baumgarten hat Sulzer weiterhin zu "verzehnden". Sulzer siegelt. |
Brief: | Eberhart Sultzer, Bürger von Wintterthur, der sich entschlossen hat, einen ehemaligen Weingarten, der verwildert ist, wieder anzulegen und das auf einer Fläche von ungefähr 1 Juchart auch bereits getan hat, erklärt, dass er mit Junker Caspar von Clingenberg, dem der Zehnt gehört, vereinbart hat, dass er als Gegenleistung für die Rekultivierung in den nächsten 11 Jahren keinen Zehnt zu entrichten hat. Kommt er seinem Vorhaben nicht nach, ist Klingenberg an die Frist nicht gebunden und der Zehnt wird rückwirkend fällig. Sulzer kann den Weingarten, den er vom Balber gekauft hat und der von der Gasse bei der Trotte der Armen Kinder bis an den Weingarten von Schindler reicht, auch noch grösser anlegen, als er ihn bis jetzt markiert hat; das bereits rekultivierte Stück liegt entlang der Gasse in Richtung des Weingartens von Braechter. Den unterhalb des Weingartens gelegenen Baumgarten hat Sulzer weiterhin zu "verzehnden". Sulzer siegelt. |
Creation date(s): | 6/9/1433 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Siegel: | Siegel hängt |
City: | Winterthur, Bürger, Sulzer, Eberhard; Winterthur, Weingarten; Winterthur, Trotte; Winterthur, Arme Kinder |
Personenregister URStAZH: | Balber; Brächter; Klingenberg, Kaspar von; Sulzer, Eberhard |
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Weitere Angaben |
Abliefernde Stelle: | Antiquarische Gesellschaft in Zürich; Ablieferung von 1897 (Depositum) |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 7575 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 1, Nr. 675 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/9/1463 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434134 |
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