C II 12, Nr. 327 Die Brüder Hans und Walther von Munchwile, Edelknechte, beurkunden, dass ihr Oheim Amer von Luterberg seiner Frau Erkenrat Tuflin früher 200 Pfund Konstanzer Währung auf seiner Vogtei im Vischental als Pfand für ihre Morgengabe versetzt und ihr darüber Urkunden ausgestellt hat. Si

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 12, Nr. 327
Title:Die Brüder Hans und Walther von Munchwile, Edelknechte, beurkunden, dass ihr Oheim Amer von Luterberg seiner Frau Erkenrat Tuflin früher 200 Pfund Konstanzer Währung auf seiner Vogtei im Vischental als Pfand für ihre Morgengabe versetzt und ihr darüber Urkunden ausgestellt hat. Sie soll als Zins, bis das Pfand abgelöst wird, jährlich auf den Martinstag 8 Mütt Kernen, 5 Malter Hafer, 1 Pfund 2 Schilling Konstanzer Währung, 120 Eier und 4 Hühner erhalten. Wird das Pfand nach dem Johanstag im Sommer ausgelöst, muss dieser Zins für das laufende Jahr entrichtet werden. Die Brüder von Munchwile treffen jetzt mit ihrer Tante folgende Übereinkunft: Erkenrat erhält als Zins jährlich 11 Mütt Kernen, 9 Mütt Hafer, 1 Pfund 2 Schilling Konstanzer Währung sowie Eier und Hühner ab der Vogtei Vischental, gleichzeitig kann sie über 100 Pfund ab der halben Vogtei nach eigenem Gutdünken verfügen. Die Brüder als Erben behalten sich aber das Recht vor, diesen halben Zins mit 100 Pfund - oder dann den ganzen Zins mit 200 Pfund - von wem auch immer auszulösen. Die andere Hälfte fällt nach dem Tod Erkenrats an die Brüder. Neben den Brüdern siegelt auf deren Bitte ihr Onkel Abt Goetfrid von Rutÿ und Hans Honburger, Schultheiss von Rapreschwil.
Brief:Die Brüder Hans und Walther von Munchwile, Edelknechte, beurkunden, dass ihr Oheim Amer von Luterberg seiner Frau Erkenrat Tuflin früher 200 Pfund Konstanzer Währung auf seiner Vogtei im Vischental als Pfand für ihre Morgengabe versetzt und ihr darüber Urkunden ausgestellt hat. Sie soll als Zins, bis das Pfand abgelöst wird, jährlich auf den Martinstag 8 Mütt Kernen, 5 Malter Hafer, 1 Pfund 2 Schilling Konstanzer Währung, 120 Eier und 4 Hühner erhalten. Wird das Pfand nach dem Johanstag im Sommer ausgelöst, muss dieser Zins für das laufende Jahr entrichtet werden. Die Brüder von Munchwile treffen jetzt mit ihrer Tante folgende Übereinkunft: Erkenrat erhält als Zins jährlich 11 Mütt Kernen, 9 Mütt Hafer, 1 Pfund 2 Schilling Konstanzer Währung sowie Eier und Hühner ab der Vogtei Vischental, gleichzeitig kann sie über 100 Pfund ab der halben Vogtei nach eigenem Gutdünken verfügen. Die Brüder als Erben behalten sich aber das Recht vor, diesen halben Zins mit 100 Pfund - oder dann den ganzen Zins mit 200 Pfund - von wem auch immer auszulösen. Die andere Hälfte fällt nach dem Tod Erkenrats an die Brüder. Neben den Brüdern siegelt auf deren Bitte ihr Onkel Abt Goetfrid von Ruty und Hans Honburger, Schultheiss von Rapreschwil.
Creation date(s):12/14/1418
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Kloster Rüti
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle vier Siegel hängen.
City:Rüti (Prämonstratenserkloster); Fischenthal, Vogtei, Luterberg, Amern von; Fischenthal, Vogtei, Münchwil, Herren von; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt, Schultheiss, Gotfried; Rapperswil, Schultheiss, Homburger, Johans
Personenregister URStAZH:Münchwil, Johans von; Münchwil, Walter von; Luterberg, Amern von; Teufel, Erkenrat; Tuflin siehe Teufel; Schultheiss, Gotfried, Abt von Rüti; Homburger, Johans, Schultheiss von Rapperswil

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6276
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 12, Nr. 327
 

Usage

End of term of protection:12/14/1448
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392988
 

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