Gebäudeversicherung, 1809-2006 (Fonds)

Archive plan context


Title:Gebäudeversicherung
Inhalt und Form:Die Unterlagen der Gebäudeversicherung bestehen hauptsächlich aus Auskunfts- und Bestandeslisten, Jahresrechnungen sowie Dossiers zu einzelnen Schadensfällen und zu Subventionen für brandschutztechnische Massnahmen. Aus dem Bereich der Feuerpolizei sind Verordnungen und Kreisschreiben, Bewilligungen und Subventionen nennenswert sowie Unterlagen, die aus der Mitarbeit in anderen Gremien (zum Beispiel der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF) entstanden sind. Schliesslich sind auch Fotografien von Feuerwehreinsätzen sowie von Brand- und anderen Schadensfällen enthalten.
Andere Namen:Brandassekuranzanstalt
Creation date(s):1809 - 2006
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Number:5110
Aktenbildner:Mit dem Erlass des "Gesetzes betreffend eine allgemeine Brandversicherungs-Anstalt für die Häuser und die Gebäude im Kanton Zürich" am 16.12.1808 legte der Grosse Rat den Grundstein für die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Für die Leitung der Kasse, von der Erhebung der Beiträge bis zur Vergütung allfälliger Schäden, war die vom Kleinen Rat gewählte und ihm rechenschaftspflichtige Brandassekuranzkommission verantwortlich. Das Gremium, das sich am 03.01.1809 konstituierte, wurde von Paul Usteri, einem der Initiatoren der Kasse, präsidiert. Weiter gehörten ihm die Kleinräte Johann Jakob Hirzel, Jakob Wolf, Kaspar Ott, Christoph Ziegler und Hans Kaspar Ott an.
Die allgemeine Brandversicherung brachte brandgeschädigten Haushalten erstmals einen rechtlich verbrieften Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dafür mussten alle Hausbesitzer in die Versicherung eintreten und eine Solidargemeinschaft bilden, die fortan die Unterstützung der Brandopfer zu tragen hatte. Die so genannte Brandassekuranz sollte nicht nur das Privatvermögen schützen, sondern auch das Kredit- und Hypothekenwesen absichern und beleben.
Mit der Einführung der neuen Versicherungsanstalt wurden die Gemeinden zur Inventarisierung sämtlicher Gebäude bzw. zur Anlage eines Katasterwerks verpflichtet. Die ersten sogenannten Lagerbücher wurden 1812 angelegt. In ihnen wurde jedes Haus mit dem Namen des Eigentümers, der Brandassekuranznummer sowie der Art des Gebäudes und des verwendeten Baumaterials eingetragen. Im Abstand von einigen Jahren wurden die Schatzungen wiederholt und die Versicherungssummen gelegentlich angepasst, vor allem dann, wenn in der Zwischenzeit An- oder Umbauten vorgenommen worden waren.
Die Gebäudeversicherung wechselte mehrmals die organisatorische Zugehörigkeit. Gemäss dem Gesetz vom 24.01.1832 war die Brandassekuranzkommission eine dem Finanzrat untergeordnete Abteilung des Regierungsrates. Das Gesetz vom 29.09.1852 wies die Oberaufsicht der Polizeidirektion zu, doch bei der Revision des Organisationsgesetzes von 1871 wurde die Anstalt wiederum der Finanzdirektion zugeteilt. Dort blieb sie bis zur erneuten Revision des Brandversicherungsgesetzes im Jahr 1885, als sie wieder zur Polizeidirektion wechselte. Aufgrund der Revision des Organisationsgesetzes von 1899 wurde das Brandversicherungswesen, das die Brandassekuranzkommission und die Gebäudeversicherungsanstalt mit der Feuerpolizei umfasste, per 08.05.1899 der Direktion des Inneren zugeteilt.
Bei der Revision des Gesetzes über das Feuerversicherungswesen im Jahr 1934 blieb die Organisationsform der Gebäudeversicherungsanstalt erhalten. Im Unterschied zur Kantonalbank und zum Elektrizitätswerk blieb die Gebäudeversicherung ein Teil der Verwaltung, ihre Rechnung wurde aber unabhängig von der Staatsrechnung geführt.
Der wachsende Umfang der Gebäudeversicherung in der Zeit zwischen 1914 und 1848 widerspiegelt die bauliche Entwicklung. 1910 unterstanden rund 102'000 Gebäude im Kanton Zürich der obligatorischen Versicherung, 1950 waren es bereits über 150'000. Die Gesamtversicherungssumme stieg in derselben Zeit von 1.7 Milliarden auf rund 12 Milliarden Franken, unter anderem infolge der Baukostenteuerung.
Seit 1935 werden von der kantonalen Feuerversicherung auch die Elementarschäden gedeckt.
In den 1940er-Jahren wurden die Fragen um die Brandversicherung, die Brandverhütung und das Löschwesen so komplex, das verschiedene spezialisierte Stellen geschaffen werden mussten, das heisst neben der eines Rechnungsführers auch die eines Ingenieurs für die Wasserversorgung und die eines technischen Beamten für die Feuerpolizei.
Organisatorisch war die Gebäudeversicherung bis 1975 in eine Kataster- und in eine Feuerpolizeiabteilung aufgeteilt. Mit 18 Mitarbeitenden 1950 bzw. 138 im Jahr 1990 war sie die mit Abstand grösste Dienstabteilung der Direktion des Innern. Die Versicherungsanstalt bestand aus der Katasterabteilung, deren Chef zugleich stellvertretender Direktor war, und einer Feuerpolizeiabteilung, die 1948 ausgebaut wurde. Mit dem Beginn der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes wurde auch eine Reorganisation der Feuerversicherung eingeleitet und die Einführung des zentralen Prämienbezugs und der EDV vorbereitet. Das neue Gebäudeversicherungsgesetz fand 1975 die Zustimmung des Stimmvolks. Als wichtigste Neuerung brachte es die Einführung der Neuwertversicherung statt der Zeitwertversicherung. Damit wurden im Fall eines Totalschadens eines Gebäudes die Wiederaufbaukosten übernommen. Im Unterschied zum alten, breit gefassten Gesetz von 1934 wurden die Bereiche Feuerpolizei und Feuerwehr in einem separaten Gesetz geregelt. Dies widerspiegelte die Organisation der Gebäudeversicherung, die sich seit 1975 in die Versicherungsabteilung sowie in die Abteilungen Feuerpolizei und Feuerwehrwesen gliedert. Daneben bestanden ein Rechtsdienst und ein Rechnungssekretariat. Diese Abteilungen hatten nach dem Stand von 1983 eine Vielfalt von Aufgaben zu erfüllen. Die Versicherungsabteilung besorgte die Kerngeschäfte der Gebäudeversicherung, unter anderem die Führung des Gebäudekatasters, die Gebäudeschätzung, den Prämieneinzug und schliesslich die Schadensregulierung. Die Feuerpolizeiabteilung war die Aufsichtsbehörde der kommunalen Feuerpolizei. Sie erliess Feuerpolizeivorschriften, entschied über die Zulassung von Baustoffen und betrieb Brandschutzaufklärung. In gleicher Weise überwachte die Feuerwehrabteilung die Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren und erliess entsprechende Vorschriften. Seit 1964 organisiert sie im ganzen Kantonsgebiet Stützpunkte für die Feuer-, Öl-, Chemie- und Strahlenwehr.
Per 01.01.2000 wurde die Gebäudeversicherung zu einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Benutzte Quellen und Literatur:
Illi, Martin: Von der Kameralistik zum New Public Management. Geschichte der Zürcher Kantonsverwaltung von 1803 bis 1998, Zürich 2008.
Fondsgeschichte:Der Fonds setzt sich aus fünf Beständen zusammen.
Mit der Ablieferung 2004/108 gelangten Schadendossier der Gebäudeversicherung aus dem Zeitraum von 1966 bis 1994 sowie Polizeiprotokolle zu grösseren Brandfällen ins Staatsarchiv. Sie wurden als Bestand Z 230 unter der Leitung von Meinrad Suter durch Koni Kuhn von September 2005 bis Oktober 2006 erschlossen.
Als Bestand Z 522 wurden im Oktober 2012 Jahresrechnungen der Jahre 1991-1994 durch Regula Giger erschlossen. Die Jahresrechnungen waren ursprünglich im Pertinenzarchiv in der Abteilung RR II verzeichnet und stellen eine Musterauswahl dar.
Weiter wurden unter Z 548 die Bestandes- und Auskunftslisten der Jahre 1983-1999, die als Mikrofiches vorliegen, verzeichnet. Erschlossen wurden diese Listen durch Fabienne Wendel unter der Leitung von Denise Thoma von August 2013 bis Mai 2014.
Die Ablieferungen 1987/002, 1988/050, 1990/041, 2000/009 und 2015/026 (Teil 1 von 2) enthalten Schadendossier aus dem Zeitraum von 1973 bis 1999. Die Ablieferung 1990/041 enthält zusätzlich vier Bände mit Listen der Versicherungsbestände und die Ablieferung 2000/009 abgelehnte Gesuche. Sie wurden als Bestand Z 671 unter der Leitung von Pascal Pauli durch Aushilfen von September 2015 bis April 2016 erschlossen.
Mit der Ablieferung 2010/027 gelangten Unterlagen der Kantonalen Feuerpolizei KFP aus dem Zeitraum von 1900 bis 2010 ins Staatsarchiv. Sie bestehen aus Akten sowie Fotografien von Feuerwehreinsätzen und Brand- und anderen Schadensfällen und wurden als Bestand Z 827 von Pascal Pauli von Februar 2018 bis Dezember 2019 erschlossen.
Related material:Gebäudeversicherung (RR I 249 - RR I 266)
Lagerbücher der Gebäudeversicherung (RR I 377 - RR I 575)
Direktion des Innern: Kantonale Gebäudeversicherung (N 1101 - N 1151)
Gebäudeversicherung GVZ
Bestände:DS 108, Z 230, Z 522, Z 548, Z 671, Z 827
Level:Fonds
Weblinks:Website der Gebäudeversicherung Kanton Zürich
 

Related units of description

Related units of description:Fortsetzung siehe:
Gebäudeversicherung GVZ, 1991-2018 (Fonds)

Siehe:
RR I 249 - RR I 266 Gebäudeversicherung, 1809-1934 (Klasse)

Siehe:
RR I 377 - RR I 575 Lagerbücher der Gebäudeversicherung, 1812-1963 (Klasse)

Fortsetzung von:
N 1101 - N 1151 Direktion des Innern: Kantonale Gebäudeversicherung, 1940-2000 (Fonds)
 

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