Title: | Gebäudeversicherung GVZ |
Inhalt und Form: | Die Unterlagen der Gebäudeversicherung bestehen hauptsächlich aus Gebäudeversicherungsdaten bzw. Auskunfts- und Bestandeslisten sowie Dossiers zu einzelnen Schadensfällen und zu Subventionen für brandschutztechnische Massnahmen. |
Creation date(s): | 1991 - 2018 |
Running meters: | 25.43 |
Gigabyte: | 1.04 |
Number: | 2539 |
Aktenbildner: | Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich GVZ wurde 1808 mit dem Ziel gegründet, Gebäudeschäden durch Feuer zu versichern und die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor einem Abgleiten in die Armut zu bewahren. 1935 wurden Schäden durch Naturgewalten in die Versicherungsleistung aufgenommen, seit 1975 deckt die GVZ zudem beschränkt Erdbebenschäden ab. Per 01.01.2000 wurde die GVZ zur selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz in Zürich. Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht aus und genehmigt Geschäftsbericht und Jahresrechnung. Die Anstalt untersteht der allgemeinen Aufsicht des Regierungsrates. Organisatorisch teilt sich die GVZ in drei Bereiche auf: Brandschutz, Feuerwehr und Versicherung. Die GVZ ist verantwortlich für die Umsetzung der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF im Kanton Zürich. Im Rahmen dieser hoheitlichen Aufgabe unterstützt die GVZ die kommunalen Brandschutzbeauftragten in den Gemeinden im Vollzug und bildet Planerinnen und Planer sowie weitere Bauschaffende aus. Bei Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko legt die GVZ Brandschutzmassnahmen fest und führt periodische Überprüfungen durch. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören – neben der Erteilung von Bewilligungen und Subventionen – die Abnahme und Kontrolle technischer Brandschutzanlagen. Die GVZ übt die strategische Aufsicht über die Feuerwehr im Kanton Zürich aus und koordiniert das Feuerwehrwesen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Zur Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft und Qualität sorgt die GVZ für eine kantonsweit einheitliche Ausbildung und Ausrüstung sowie Alarmierung der Feuerwehrangehörigen. Die GVZ versichert alle Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuerschäden sowie Elementarschäden – und beschränkt gegen Erdbebenschäden. Versicherungspflichtig ist jedes nicht bewegliche Erzeugnis der Bautätigkeit, das überdacht ist, benutzbaren Raum birgt und als Dauereinrichtung erstellt wurde mit Ausnahme von Gebäuden mit einem Versicherungswert unter 5000 Franken. Schätzungen zur Feststellung der Versicherungswerte werden von der GVZ einerseits auf Verlangen des Gebäudeeigentümers angeordnet, andererseits finden regelmässig Revisionsschätzungen statt. Üblicherweisel wird jedes Gebäude nach 15 Jahren neu geschätzt. Die Schätzungskreise werden durch den Regierungsrat bestimmt und entsprechen in der Regel den Bezirken. Die Direktion der GVZ bezeichnet für jeden Kreis einen Hauptschätzer als Ersten Kreisschätzer sowie die erforderliche Anzahl Kreisschätzer. Der Erste Kreisschätzer sorgt für die Erledigung der Schätzungsaufträge. Im Schätzungsverfahren werden der Neuwert und der Zeitwert des versicherten Gebäudes aufgrund der ortsüblichen Baupreise festgestellt. Bei Abbruchobjekten wird der Abbruchwert (Verkaufswert des Baumaterials des Abbruchobjektes) ermittelt. Vorgenommen werden die Gebäudeschätzungen durch die Kreisschätzer, die über jede Schätzung ein Protokoll erstellen. Das Ergebnis wird dem Versicherten, dem Gemeinderat und dem Grundbuchamt mitgeteilt. Die Gebäude sind versichert gegen Schäden, die entstanden sind durch: 1. Feuer, Rauch oder Hitze; 2. elektrische Energie; 3. Blitzschlag mit oder ohne Zündung; 4. Explosion und Sprengung; 5. abstürzende Luftfahrzeuge und andere Flugkörper oder Luftfracht; 6. das Wirken der Natur (Sturmwind, Hagel, Überschwemmung infolge von Niederschlägen, Lawinen, Schneedruck und -rutsch, Steinschlag, Erdrutsch, Erdbeben mit einem Stärkegrad von mindestens 7 auf der seismischen Intensitätsskala). Tritt ein Schadenereignis ein, erfolgt eine Schadenabschätzung durch die Schätzungsorgane: Kleinere Schäden werden von einem Kreisschätzer, mittlere Schäden von einem Kreisschätzer und einem Statthalter und grosse Schäden von der Schätzungskommission abgeschätzt, die aus dem Statthalter als Obmann und zwei Kreisschätzern besteht. Anschliessend teilt die Gebäudeversicherung dem Versicherten schriftlich mit, ob und in welchem Umfange sie das Abschätzungsergebnis anerkennt. |
Fondsgeschichte: | Der Fonds setzt sich aus drei Beständen zusammen. Die als Bestandes- und Auskunftslisten angelegten Erhebungsdaten zu den versicherten Gebäuden im Kanton Zürich kamen in neun Ablieferungen (2002/011, 2003/072, 2004/061, 2006/097, 2007/028, 2008/054, 2009/074, 2010/048 und 2011/038) zwischen 2002 und 2011 ins Staatsarchiv. Sie wurden als Bestand Z 202 von Christian Sieber, Reto Weiss und Matthias Wild zwischen 2002 und 2012 erschlossen. Weiter wurde unter Z 548 die Bestandesliste des Jahres 2000, die als Mikrofiches vorliegt, verzeichnet. Erschlossen wurden diese Listen durch Fabienne Wendel unter der Leitung von Denise Thoma von August 2013 bis Mai 2014. Mit der Ablieferung 2015/026 (Teil 2 von 2) gelangten die Schadensdossiers der Gebäudeversicherung aus dem Zeitraum von 2000 bis 2003 ins Staatsarchiv. Sie wurden als Bestand Z 683 unter der Leitung von Pascal Pauli durch Barbara Brawand und Kerstin Ochsner von Januar bis März 2016 erschlossen. |
Related material: | Gebäudeversicherung |
Bestände: | DS 108 (Teil), Z 202, Z 548 (Teil), Z 683 |
Level: | Fonds |
Weblinks: | Website der Gebäudeversicherung Kanton Zürich |
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Related units of description |
Related units of description: | Fortsetzung von: Gebäudeversicherung, 1809-2006 (Fonds)
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3779 |
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