C II 20, Nr. 88 Bürgermeister, die Räte und die Bürger der Stadt Zürich gemeinsam verkaufen den Brüdern Heinrich und Johans den Bertschinern von Swamendingen für 30 Goldgulden eine jährliche Gült von 3 Goldgulden ab dem Weinungeld der Stadt. Die Gült ist in 4 Raten zu je 3 Ort an den Fronfasttagen

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 20, Nr. 88
Title:Bürgermeister, die Räte und die Bürger der Stadt Zürich gemeinsam verkaufen den Brüdern Heinrich und Johans den Bertschinern von Swamendingen für 30 Goldgulden eine jährliche Gült von 3 Goldgulden ab dem Weinungeld der Stadt. Die Gült ist in 4 Raten zu je 3 Ort an den Fronfasttagen zu bezahlen. Die drei Weinungelter Panthaleon ab Jnkenberg, Johans Holtzach und Heinrich Hagnower haben öffentlich geschworen, dass sie, solange sie Pfleger und Einzüger des Weinungeldes sind, die Gült alle Jahre termingerecht den Bertschinern bezahlen werden; der Bürgermeister und der Rat geloben, einen gleichen Eid auch den künftigen Weinungeltern abzunehmen. Die Bertschiner ihrerseits dürfen die Gült nur einem eingesessenen Bürger verpfänden oder verkaufen - allerdings auch nicht teurer als zum jetzt bezahlten Betrag. Die Stadt behält sich den Rückkauf der Gült zum gleichen Preis vor. Stadtsiegel.
Brief:Bürgermeister, die Räte und die Bürger der Stadt Zürich gemeinsam verkaufen den Brüdern Heinrich und Johans den Bertschinern von Swamendingen für 30 Goldgulden eine jährliche Gült von 3 Goldgulden ab dem Weinungeld der Stadt. Die Gült ist in 4 Raten zu je 3 Ort an den Fronfasttagen zu bezahlen. Die drei Weinungelter Panthaleon ab Jnkenberg, Johans Holtzach und Heinrich Hagnower haben öffentlich geschworen, dass sie, solange sie Pfleger und Einzüger des Weinungeldes sind, die Gült alle Jahre termingerecht den Bertschinern bezahlen werden; der Bürgermeister und der Rat geloben, einen gleichen Eid auch den künftigen Weinungeltern abzunehmen. Die Bertschiner ihrerseits dürfen die Gült nur einem eingesessenen Bürger verpfänden oder verkaufen - allerdings auch nicht teurer als zum jetzt bezahlten Betrag. Die Stadt behält sich den Rückkauf der Gült zum gleichen Preis vor. Stadtsiegel.
Creation date(s):12/5/1388
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Bürgermeister; Zürich, Rat und Zunftmeister; Zürich, Bürgerschaft; Zürich, Schwamendingen, Bertschi, Heinrich; Zürich, Schwamendingen, Bertschi, Johans; Zürich, Weinungeld; Zürich, Weinungelder, Ab Inkenberg, Pantaleon; Zürich, Weinungelder, Holzach, Johans; Zürich, Weinungelder, Hagnauer, Heinrich
Personenregister URStAZH:Bertschi, Heinrich; Bertschi, Johans; Ab Inkenberg, Pantaleon, Weinungelder; Holzach, Johans; Hagnauer, Heinrich

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 3, Nr. 3208
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 20, Nr. 88
 

Usage

End of term of protection:12/5/1418
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=356900
 

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