C II 1, Nr. 1028 b Ratsurteil im Streit zwischen dem Grossmünsterstift und Lehensleuten auf dem Zürichberg um Neugrützehnten, 1624.06.09 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 1028 b
Title:Ratsurteil im Streit zwischen dem Grossmünsterstift und Lehensleuten auf dem Zürichberg um Neugrützehnten
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen Kaspar Hirzels, Stiftschreibers, Bürgers von Zürich, in Namen Johann Jakob Ulrichs, Verwalters des Grossmünsterstifts, Bürgers von Zürich, gegen Jakob und Hans Krut sowie Jakob Franck, alle aus Vogelsang vor der mehreren Stadt, betreffend den Zehnten von den Gütern des ehemaligen Klosters auf dem Zürichberg, jetzt die Zürichberger Güter genannt.
Nach Angaben des Stiftschreibers, der gewöhnliche Zehnten in jener Gegend gehöre dem Stift, wobei der Heuzehnten in Geld entrichtet wird; die obengenannten Lehensleute verweigern aber denselben von den neuaufgebrochenen Wiesen, obwohl kraft eines 1410 ausgestellten und 1542 bestätigten Briefes und einer Erkanntnis der Rechenherren vom 18. September (herbstmonat) 1621 dieser dem Stift zustehe.
Dagegen erklärten die genannten Lehensleute, dass ihre Vorfahren keinen Zehnten von diesen in Tobeln gelegenen, früher "bintzartigen" Gütern entrichtet haben und dieser nicht im jüngsten Rodel eingetragen sei; sonst seien ihre Güter in das Obmannamt zu den Barfüssern zinsbar; auch behaupten sie, von der Erkanntnis der Rechenherren nicht gehört zu haben.
Es wird zu Recht erkannt: Weil das Stift zum Grossmünster den Zehnten von den Zürichberger Gütern und Wiesen im Vogelsang und Umgebung, gleichwie von den innerhalb der Marchen der Pfarrkirche zum Grossmünster gelegenen Gütern, kraft seines verbrieften Rechts besitze, und nach allgemeinen Brauch die neuangelegten Äcker und Wiesen davon nicht ausgenommen werden, die genannten Lehensleute aber die Zehntenfreiheit ihrer neuen Wiesen nicht beweisen konnten, so soll es bei der Erkenntnis der Rechenherren von 1621 verbleiben, womit der gewöhnliche Zehnten von allen neuen Äckern und Wiesen zu entrichten sei.
Es siegeln der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):6/9/1624
Creation date(s), remarks.:mitwuchs den nünten tag brachmonats
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Das Sekretsiegel in einer Holzkapsel hängt

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 1028 b
 

Usage

End of term of protection:6/9/1704
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=297283
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE