C II 1, Nr. 1014 b Abkommen zwischen Zürich und Schaffhausen wegen der strittigen Zehnten vom Rossberg bei Töss und beim Schiterberg in Andelfingen, 1592.09.25 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 1014 b
Title:Abkommen zwischen Zürich und Schaffhausen wegen der strittigen Zehnten vom Rossberg bei Töss und beim Schiterberg in Andelfingen
Brief:Abkommen zwischen Zürich und Schaffhausen betreffend den Zehnten auf Rossberg und Schyterberg im Zürcher Gebiet. Die Bevollmächtigten des Rates von Zürich, Heinrich Tomann, alt Seckelmeister, Junker Johanns Keller, Bannerherr und Obmann, Heinrich Bräm, alt Amtmann zu Töss, Ratsherren, und Kaspar Wüst, Amtmann zu Töss, in Namen des Gotteshauses Töss und des Spitals (Siechenhuss) an der Spanweid vor der mehreren Stadt Zürich, und die Bevollmächtigten des Rates von Schaffhausen, Bürgermeister Johanns Konrad Meyer, Doktor der Rechte, Jörg Mäder, Statthalter, und Jakob Hünerwadel, alt Landvogt zu Lugano (Louwis), alle des Rats, in Namen des Klosters Allerheiligen, beendigten während einer Zusammenkunft in Rossberg einen mehrjährigen Streit wegen des Zehntens von den Gütern in Rossberg in der Grafschaft Kyburg und am Schiterberg in der Herrschaft Andelfingen.
Zürich unter hinweis auf Zeugenaussagen und den Augenschein beanspruchte:
1. den Zehnten von einigen Äckern in Rossberg zu Handen des Gotteshauses Töss; diese gehörten vorher der Kapelle St. Ulrich, welche auf dem Boden des Hofes Rossberg stand, daher mehrenteils St. Ulrichs Güter genannt; der Zehnten davon wurde niemals an das Kloster Allerheiligen entrichtet;
2. den Zehnten von den Reben unterhalb Schiterberg in der Zelge der Gemeinde Kleinandelfingen zu Handen des Spitals an der Spanweid.
Dagegen beanspruchte Schaffhausen die strittigen Zehnten kraft zweier Briefe: der eine spricht alle Zehnten auf Rossberg, keine Güter ausgenommen, der andere den Zehnten von den bestehenden Reben und von den neuangelegten in der Umgebung dem Kloster Allerheiligen zu.
Die Bevollmächtigten treffen folgendes Abkommen:
1. das Kloster Allerheiligen soll dem Gotteshause Töss für dessen Ansprüche auf die zehntenfreien Güter in Rossberg von dem Rossberger Zehnten einen jährlichen Zins von einem Mütt Kernen und einem Mütt Haber Winterthurer Mass entrichten und dafür den Zehnten von allen Gütern des Hofes Rossberg ohne Ausnahme beziehen; das Gotteshaus Töss verbleibt bei seinen übrigen Freiheiten und Gerechtigkeiten daselbst. Den Zehnten des laufenden und des letzten Jahres aber bekommt noch das Gotteshaus Töss. Zwecks Verhinderung weiterer Streitigkeiten sollen die Marchsteine, welche St. Ulrichs Güter umgrenzen, ausgegraben und entfernt werden.
2. Zwischen der Zelge der Gemeinde Kleinandelfingen und den strittigen Reben am Schyterberg sollen von den dazu Verordneten beider Parteien Marchsteine eingesetzt werden; der Zehnten von den Reben unterhalb derselben soll dem Spital an der Spanweid, von den Reben oberhalb derselben dem Kloster Allerheiligen gehören.
Das Abkommen wird von den Räten der beiden Städte angenommen und dessen zweifache Ausfertigung mit den Sekretsiegeln gesiegelt.
Creation date(s):9/25/1592
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Kopie
Trägermaterial:Papier
Vermerke und Zusätze:Beilage mit kurzer Inhaltsangabe (17. Jh.)

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 11. Rossberg
Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 1014 b
 

Usage

End of term of protection:9/25/1612
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=292161
 

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