C II 10, Nr. 563 (S. 7-11) Vertrag betreffend die Glatt und Langwatt, 1569.05.31 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 10, Nr. 563 (S. 7-11)
Title:Vertrag betreffend die Glatt und Langwatt
Brief:Vertrag zwischen Jakob und Lorenz Wüst von Oberhausen einerseits und Müller Wüst und anderen an der Glattbrugg andererseits betreffend die Glatt und Langwatt, errichtet durch die Verordneten des Grossmünsterstifts, Stiftsverwalter Wolfgang Haller, Kammerer Marx Kambli und Keller Felix Häginer in Anwesenheit des Michel Studer, Untervogt von Oerlikon, und des Herrn Hans Jakob Wicks.
1. Der Vertrag von 1546 (vgl. C II 10, Nr. 563, S. 3-4) soll weiterhin in Kraft bleiben.
2. Der Eingang der Langwatt und der Glatt soll gesäubert werden und offen sein.
3. Beide Parteien sollen zusammen die Glatt bei der Langwatt sauber mähen und die alte Glatt an der Brücke säubern, wobei der Müller an der Glattbrugg die Losladen zwecks Wegschwemmen des Krauts aufzutun hat, insofern es seinem Gewerbe nicht schadet; desgleichen hat jede Partei vor ihren Gütern zu säubern. Die neue Glatt, welche der Müller an der Glattbrugg gegraben hat, soll ebenfalls sauber gehalten werden, so dass die von Oberhausen nicht zu klagen haben. Insofern es dem Mühlegewerbe, welches gegenüber dem Spital zinspflichtig ist, nicht schadet, soll bei Hochwasser der Laden auf Verlangen derer von Oberhausen aufgetan werden.
4. Für die Wasserleitung über die Glatt ins Dorf sollen beide Parteien gemeinsam die Rohre hinüber verlegen (teucheln) und instand halten sowie in gemeinsamen Kosten auf ihren gemeinsamen Hof versetzen. Die bei der Glattbrugg dürfen bei ihrer Fischgrube im Teuchel einen Zapfen machen und das Wasser bei Bedarf, aber nur nachts oder mittags, dorthin leiten. Die beiden anderen Fischgruben sollen den Wüst in Oberhausen dienen, welche das Wasser eine Nacht um die andere brauchen können. Das Abwasser vom Brunnen soll jeder Partei abwechselnd während eines Tags und einer Nacht dienen. Diese Ordnung soll auf Zusehen ein Jahr in Gebrauch sein.
5. Weil die von der Glattbrugg zu ihrem Haus in Oberhausen wegen des Schweinestalls von Lorenz Wüst nicht mehr unbehindert fahren können, soll er, gemäss dem Anerbieten Wüsts, entfernt und die Strasse offen gemacht werden.
Creation date(s):5/31/1569
Entstehungsdatum, Original:6/3/1559

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 10, Nr. 563 (S. 7-11)
 

Usage

End of term of protection:5/31/1599
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1550210
 

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