C II 10, Nr. 563 (S. 13-15) Vertrag betreffend eine March und das Abwasser von einem Brunnen sowie von einer Mistgrube in Oberhausen, 1569.05.31 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 10, Nr. 563 (S. 13-15)
Title:Vertrag betreffend eine March und das Abwasser von einem Brunnen sowie von einer Mistgrube in Oberhausen
Brief:Vertrag zwischen dem Lüdi Wüst und den Söhnen des Lorenz Wüst, alle in Oberhausen, betreffend eine Grenze bei ihren Häusern und betreffend Abwasser vom Brunnen und von der Mistgrube, errichtet durch Stiftspfleger des Grossmünsters:
1. Die Grenze soll in die Ecke des Gartens des Lorenz Wüst gesetzt werden. Der dort stehende Apfelbaum soll nur dessen Söhnen dienen. Ludwig Wüst soll die Hürde und die Stigelen machen und in Ehren haben. Es wurden drei Grenzen festgelegt: beim Birnbaum, beim Apfelbaum und gegen die gemeinsame Scheune.
2. Die Gasse soll wie von alters her bleiben. Die Söhne des Lorenz Wüst mögen darin streuen und schoren [=von Unkraut reinigen] sowie eine niedere Schwelle gegen die Hofstatt des Ludi Wüst auf ihrem Boden machen. Dabei sollen sie Wüst nicht bei der Ausfahrt und Einfahrt hindern; dieser soll die Strasse benützen, jedoch ohne ihren Mist daraus zu ziehen.
3. Den Brunnen sollen beide Parteien zusammen machen und erhalten sowie, wenn nötig, versetzen und das Abwasser gemeinsam brauchen. Die jungen Wüst sollen in die Mistgrube des Ludi Wüst einen Wasserstrahl ("Sprängi") laufen lassen. Das von der Gasse, von den Mistgruben und sonst bei ihrer gemeinsamen Scheune angesammelte Wasser sollen beide Parteien zusammen brauchen und den Talgbrunnen ebenfalls mit gleichen Kosten instand halten. Die jungen Wüst sollen die Strasse bei Uli Wüsts Garten so machen, dass er sie gebrauchen und gut hineingehen und hinausgehen kann.
Wenn wegen dieses Vertrags Unklarheiten und Probleme entstehen sollten, behalten sich die Stiftspfleger vor, diese zu klären und Entscheide zu fällen. Die früheren Verträge [13. Juli 1546, vgl. C II 10, Nr. 563, S. 3-4 und 3. Juni 1559, vgl. C II 10, Nr. 563, S. 77-11] verbleiben weiterhin in Kraft.
Creation date(s):5/31/1569

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 10, Nr. 563 (S. 13-15)
 

Usage

End of term of protection:5/31/1599
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1550216
 

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