C II 10, Nr. 563 (S. 3-4) Entscheid von Ratsverordneten und Stiftsvertretern im Konflikt um die Fischenzen in der Glatt im Bereich Oberhausen und Glattbrugg, 1569.05.31 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 10, Nr. 563 (S. 3-4)
Title:Entscheid von Ratsverordneten und Stiftsvertretern im Konflikt um die Fischenzen in der Glatt im Bereich Oberhausen und Glattbrugg
Brief:Propst Felix Frei und Meister Heinrich Nüscheler vom Grossmünsterstift sowie Meister Rudolf Stoll, Meister Jörg Müller und Meister Hans Weber, des Rats und Ratsverordnete, fällen einen gütlichen Spruch im Konflikt zwischen Uli Wüst an der Glattbrugg einerseits und Jakob und Lorenz Wüst, Grosshans, Junghans, Adam und Rudi Bentz, alle in Oberhausen, andererseits:
1. Uli Wüst mag in der Glatt in seinen Zinsen fischen wie von alters her und wie es ihm die Herren von Zürich verliehen haben.
2. Die von Oberhausen sollen weder oberhalb Seebachs noch in den Zinsen Uli Wüsts in der Glatt weder mit dem Schiff noch mit anderem Geschirr fischen.
3. Die von Oberhausen mögen in der Glatt vor ihren Gütern fischen, indem sie vor ihrem Ufer mit angemessenen, aber nicht langen Stangen, Garnreusen (Bären) und Reusen (Rüschen) setzen, ohne dabei in die Glatt zu fahren.
4. Seebach und Langwatt sollen am Anfang des Eingangs der Glatt frei und offen sein und weder Uli Wüst noch die von Oberhausen dürfen etwas darin setzen oder fischen. In Langwatt und Seebach selbst mögen sie, wie von alters her fischen, ohne darin zu fachen, Pfähle einzuschlagen oder Wuhren in die Glatt zu machen und den Laich durch Fischen zu verdrängen.
5. Die von Oberhausen sollen kein Schiff zum Fischen brauchen; hingegen dürfen sie Heu, Gras etc. mit den Schiffen transportieren, ohne dabei dem Inhaber der Fischenzen Schaden zuzufügen.
6. Bei Überschwemmung dürfen die von Oberhausen auf ihren Gütern fischen und die Fische aufheben; sonst soll es beim Dingrodel verbleiben.
Creation date(s):5/31/1569
Entstehungsdatum, Original:7/13/1546

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Transkription: StAZH Bib. Df 6.6 (Rechtsquellen Oberhausen) (nach einer Abschrift des 18. Jh. im Gemeindearchiv Opfikon)
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 10, Nr. 563 (S. 3-4)
 

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Related units of description:Siehe:
G I 140 (fol. 81 r) Entscheid von Ratsverordneten und Stiftsvertretern im Konflikt um die Fischenzen in der Glatt im Bereich Oberhausen und Glattbrugg, 1546.07.13 (Dokument)
 

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End of term of protection:5/31/1649
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