Finanzkontrolle, 1893-2001 (Fonds)

Archive plan context


Title:Finanzkontrolle
Inhalt und Form:Der Aktenbestand der Finanzkontrolle enthält Revisionsberichte sowie ergänzende Berichte, Stellungnahmen, Korrespondenz, Belege und weiterführende Unterlagen zu unangemeldeten Kassen- und Zwischenrevisionen und zur Prüfung der Jahresabschlüsse von kantonalen Rechnungsstellen, gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen sowie von staatlich unterstützten privaten Institutionen. In den Revisionsberichten werden unter anderem Mängel und Unkorrektheiten im Rechnungswesen festgehalten und die geprüften Amtsstellen zur Vernehmlassung aufgefordert beziehungsweise zur Behebung der Mängel veranlasst.
Creation date(s):1893 - 2001
Running meters:106.03
Number:5773
Aktenbildner:Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons. Bis zum Inkrafttreten des Finanzkontrollgesetzes per 01.07.2001 unterstand sie der Finanzdirektion; seither ist sie administrativ der Geschäftsleitung des Kantonsrates zugeordnet.

Bis zum Ende der 1870er Jahre kann noch nicht von einer ausgestalteten Finanzverwaltung des Kantons gesprochen werden. Als oberste Vollzugs- und Verwaltungsbehörde amtete bis 1850 der Finanzrat, später die Finanzdirektion, die auch die Leitung der Finanzverwaltung besorgte. Der Grosse Rat hatte die Oberaufsicht über die Staatsfinanzen und übte zugleich - in unzureichender Weise - die Finanzkontrolle aus. Erst die VVO zum Gesetz betreffend die Verwaltung des Staatsvermögens und der Staatseinkünfte von 1856 und speziell die VO betreffend die Finanzverwaltung des Staates vom 06.08.1879 schufen die Voraussetzungen für eine ausgestaltete Finanzverwaltung im Kanton Zürich. In den §§ 1b, 3, 24 wurden die Belange der Finanzkontrolle geregelt. Das Reglement für die Kontrolleure der Finanzdirektion vom 13.04.1899 legte die Pflichten und Befugnisse des Kontrollpersonals fest. Später wurde zwischen Kontrolleuren, die für Kassenstürze zuständig waren, und Revisoren für die materielle Finanzkontrolle unterschieden.

Die Ende des 19. Jahrhunderts festgelegten Bestimmungen über die Finanzkontrolle galten im Wesentlichen unverändert bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts. Die zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle waren folgende:
a) Prüfung und Begutachtung der jährlichen Staatsrechnung mit allen Sonderrechnungen und Kontrolle der Belege (jeweils nach Abschluss der Rechnung); Berichterstattung an die Finanzdirektion.
b) Die laufende Kontrolle der einzelnen Rechnungsstellen durch unangemeldete Zwischenrevisionen, früher auch Kassensturz genannt. Der Kreis der zu visitierenden Rechnungsstellen umfasste neben jenen der kantonalen Zentralverwaltung auch die Rechnungsstellen der kantonalen Gerichte und der Bezirksbehörden. Einzig die Rechnungen der Notariate, Konkursämter und Betreibungsämter wurden nicht von der Finanzkontrolle revidiert. Auch die Kassensturzberichte gingen an die Finanzdirektion.

Organisatorisch waren die beiden Aufgaben bis in die 1930er Jahre getrennt. Es gab das Revisorat einerseits und die Kassenkontrolle andererseits, beide als Teil der allgemeinen Abteilung der Finanzdirektion, doch zeigte sich immer mehr, nicht zuletzt im Zusammenhang mit einem Unterschlagungsfall, der Bedarf nach einer besseren Koordination der beiden Funktionen. Der Regierungsrat beschloss deshalb am 23.05.1935, nach einer Persönlichkeit Umschau zu halten, die mit der Aufsicht über den gesamten staatlichen Rechnungs- und Kontrollapparat betraut werden konnte, und fand sie in Jean Carl Bruggmann (Leiter der Finanzkontrolle 1935-1940). Gleichzeitig wurden Revisorat und Kassenkontrolle zur neuen Abteilung Finanzkontrolle zusammengefasst. Der Regierungsrat erwartete recht viel von der Abteilung. Neben reiner Revisionstätigkeit wurden von ihr Vorschläge zur Umgestaltung des staatlichen Rechnungswesens erwartet, das in den Augen des Regierungsrates schwerfällig und unübersichtlich war. Es wurden ihr auch Funktionen übertragen, die heute als Controlling-Aufgaben bezeichnet würden.

1936 umschrieb der Regierungsrat die Aufgaben der neuen Abteilung wie folgt: Der Aufgabenkreis der Finanzkontrolle umfasst die interne und externe Kontrolle und Revision des gesamten kantonalen Rechnungswesens in formeller und materieller Hinsicht, die Kautionenkontrolle, die Budgetkontrolle, die Zusammenstellung des Voranschlages, die Kontrolle des Kreditbedarfes und der Anlage der flüssigen Mittel, die Anleihensüberwachung, die Begutachtung sämtlicher organisatorischer Fragen betriebswirtschaftlicher Natur und die Neuorganisation im Rechnungs- und Kontrollwesen (Geschäftsbericht des Regierungsrates 1936, S.70).

1948 legte der Regierungsrat fest, dass die beiden selbständigen Abteilungen der Finanzdirektion, Finanzkontrolle und Staatsbuchhaltung, zu einer neuen Abteilung Finanzverwaltung zusammengefasst werden (RRB 2219 vom 22.07.1948). Am 01.01.1961 trat die am 19.01.1961 erlassene VO über die kantonale Finanzkontrolle in Kraft. Administrativ blieb die Finanzkontrolle als Teil der Finanzverwaltung der Finanzdirektion unterstellt (§ 4).
Schon bald zeigte sich, dass die Vermischung von Kontrollfunktionen (Finanzkontrolle) und Vollzugsfunktionen (Staatsbuchhaltung) in einer Abteilung nicht sinnvoll war. So beschloss der Regierungsrat mit RRB 1011 vom 20.02.1974, die Finanzkontrolle auf den 01.01.1975 von der Finanzverwaltung zu trennen und als selbständige Verwaltungsabteilung der Finanzdirektion zu unterstellen. Das Finanzhaushaltsgesetz vom 02.09.1979 legte in den §§ 39-44 die Stellung, die Kontrollgrundsätze, Zuständigkeiten und Aufgaben fest. Die Bestimmungen wurden durch das Finanzkontrollgesetz vom 30. Oktober 2000 ersetzt.

Personalbestand der Finanzkontrolle 1930: 4 Angestellte (2 Kassenkontrolleure, 1 Revisor mit Gehilfe). 1940: 8 Personen (Chef Finanzkontrolle, 3 Revisoren, 3 Registratoren, 1 Kanzlist). Im Jahr 1993 verfügte die Finanzkontrolle über rund 24 Stellen (Revisorat mit vier Untergruppen, Anweisungskontrolle und Stabstelle EDV).

Leiter der Finanzkontrolle:
Jean C. Bruggmann 1935 - 1940
Fritz Fuchs 1941 - 1960
Walter Müller 1961 - 1975
Adolf Boessinger 1975 - 1990
Ernst Kleiner 1990 - 2001

Quellen und Literatur:
Verordnung betreffend die Finanzverwaltung des Staates, 06.08.1979, OS 20, S. 77 ff.
Reglement für die Kontrolleure der Finanzdirektion, 13.04.1899, OS 25, S. 369 ff.
Gesetz über die Organisation der Notariatskanzleien vom 28.07.1907, §§ 31-33, OS 18, S. 69 ff.
Regierungsratsbeschlüsse, insbesondere vom 07.09.1922 und 23.05.1935
Rechenschaftsberichte des Regierungsrates 1930-1941
Staatskalender 1930-2001
Finanzhaushaltsgesetz, 02.09.1979, OS 47, S. 162 ff.
Finanzkontrollgesetz, 30.10.2000, OS 56, S. 465 ff.
Jean Carl Bruggmann zum 70. Geburtstag, NZZ, 31.12.1973 (Nr. 605), S. 14
Sulzer, Claude: Der Finanzhaushalt des Kantons Zürich 1848-1900, Diss. Universität Zürich, Zürich 1954.
Fondsgeschichte:Der Fonds besteht aus 7 Ablieferungen der Finanzkontrolle zwischen 1954 und 2005.
Die Akten der Revisionen 1930-1941 (Ablieferung vom 18.09.1954) wurden zunächst im Pertinenzarchiv als R 3.9-R 3.20 erschlossen und 1997 als Z 12 ins Provenienzarchiv überführt. Unter Z 117 (Ablieferung 2003/029 vom 19.3.2003) wurde von Meinrad Suter im Jahr 2003 ein einzelner Korrespondenzband erschlossen.
Die jüngeren Revisionsberichte sowie wenige Akten zur Organisation und zu Personellem seit ca. 1970 wurden im Jahr 2003 von Meinrad Suter und Sibylle Marti als Bestand Z 131 (Ablieferung 2003/043 vom 28.05.2003) und vom 05.2013-02.2014 unter der Leitung von Denise Thoma als Z 544 (Ablieferung 2011/032 vom 30.03.2011), Z 556 (Ablieferung 2011/032 vom 30.03.2011), Z 563 (Ablieferung 2005/090 vom 20.10.2005) und Z 564 (Ablieferung 1992/042 vom 01.03.1992 sowie Ablieferung 1998/006 vom 01.03.1998) erschlossen.
Related material:Vorgängerakten: RR I 14 a (1883-1897) und R 3.1 - R 3.7
Nachfolgeakten: R 3.21 ff. (R 3.21 - R 3.37 enthält Revisionen von Jahresrechnungen. Fortsetzung der Zwischenrevisionen bei R 3.38).
Revisionen der Staatsrechnung: RR I 104 a (1881-1937).
Rechnungs- und Kassabücher diverser Amtsstellen, z. T. auch für den Zeitraum 1930-1940: vgl. RR II.
Bestände:Z 12, Z 117, Z 131, Z 544, Z 556, Z 563, Z 564
Level:Fonds
Weblinks (Beschreibung):Finanzkontrolle Kanton Zürich
Weblinks:Finanzkontrolle Kanton Zürich
 

Related units of description

Related units of description:Fortsetzung siehe:
Finanzkontrolle, 2001-2021 (Fonds)

Fortsetzung von:
R 3 Unterlagen der Finanzkontrolle, 1804-1956 (Klasse)

Fortsetzung von:
R 551 Finanzkontrolle, 1918-1972 (Klasse)

Fortsetzung von:
RR I 34 Protokolle über die Kassastürze des Revisorates, 1883-1897 (Klasse)

Versetzt von:
[R 3.9 - R 3.20] Revisionsberichte und -akten der Finanzkontrolle, 1930-1941 (Dossier)
 

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