A 123.3, Nr. 37 Kundschaft in einem Streit vor dem Gericht in Uster um eine Ehrverletzung bezüglich gleichgeschlechtlichem Verkehr zweier Frauen, 1572.01.02 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.3, Nr. 37
Title:Kundschaft in einem Streit vor dem Gericht in Uster um eine Ehrverletzung bezüglich gleichgeschlechtlichem Verkehr zweier Frauen
Brief:Der Bürgermeister [der Stadt Zürich] erlaubt Hans Wyss, vor dem Gericht in Uster Kundschaft einzuholen. Felix Bantli sagt, er habe mit Hans Heinrich Gibel bei Hans Brunner über eine neue Ehe gesprochen. Da habe Brunners Frau gesagt, es gebe eine neue Ehe, sie sollen raten. Es sei die Tochter des Schreibers [Ruland?]. Da habe das Bünterli gesagt, sie würden es nicht recht verstehen; Hans Schmid habe gesagt, Annli Keller und Vrenli Scherrer wollen in den Ofen hinunter reiten, weswegen er ihnen Urlaub erteilt habe. Brunners Frau, Elsi Bebi, sagt, sie habe von Hans Heinrich Gibel gehört, dass sich Annli Keller und Vrenli Scherrer geküsst hätten. Der Müller Diethelm Guyer sagt, dass Heini Schunnenberger vor zwei Jahren gesagt habe, dass Annli Keller und Vrenli Scherrer einander nachlaufen und sich so hold seien, dass sie sich küssen und sich gegenseitig ihre Zungen in den Mund stossen; er glaube, wenn eine der beiden einen Spitz [Penis] hätte, würden sie es miteinander treiben. Dies sei eine "gmeynde gassen red". Rudolf Fischer sagt, dass Heini Schunnenberger vor zwei Jahren gesagt habe, es sei eine Schande, wie die beiden Frauen einander nachlaufen und sich küssen; wenn eine der beiden einen Spitz [Penis] hätte, würden sie es miteinander treiben wie andere Leute. Batt Ruland sagt, dass Herr Gebhard [Studer] vor ungefähr 14 Tagen nach dem Nachtessen in sein Haus gekommen sei und gesagt habe, er wolle vom Schreiber und seinem Vater, "das ir der krütz hurren fassel unnd mich mit inen us dem pfrund huss thetend, dan ir das gwalt", denn der Teufel habe ihn mit den Huren beschissen. Der Knecht des Schreibers sagt, Herr Gebhard habe gesagt, "das er denn hurren fassäl unnd mich mit innen us dem pfrund huss tet".
Creation date(s):approx. 1/2/1572
Creation date(s), remarks.:Datierung aufgrund des Zusammenhangs mit StAZH A 123.3, Nr. 36
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 292, Bündel 12, Nr. 9 (vgl. KAT 32, S. 490)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.3, Nr. 37
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
A 123.3, Nr. 36 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Uster um eine Ehrverletzung bezüglich gleichgeschlechtlichem Verkehr zweier Frauen, 1572.01.02-1572.02.06 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/2/1652
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=735430
 

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