Aufsichtskommission, 1926-2002 (Klasse)

Archive plan context


Title:Aufsichtskommission
Inhalt und Form:Als die Blinden- und Taubstummenanstalt auf 1909 kantonal wurde, erhielt sie laut damaligem Unterrichtsgesetz auch eine vom Regierungsrat gewählte Aufsichtskommission. Diese übte die unmittelbare Aufsicht über die Blinden- und Taubstummenanstalt aus. Sie bildete das Bindeglied zwischen Erziehungsdirektion, also Regierungsrat, und der Anstalt.
Der Erziehungsdirektor konnte, musste aber nicht, Mitglied der Aufsichtskommission sein. War er Mitglied, stellte er gleichzeitig den Präsidenten, ansonsten sass ein anderer Regierungsrat in fraglicher Aufsichtskommission und dessen Präsident wurde vom Erziehungsrat ernannt. Während 1926-1938 präsidierte normalerweise der Erziehungsdirektor die Aufsichtskommission, was sich später änderte, vor allem wurden dann auch Kantonsschulrektoren oder -prorektoren Kommissionsmitglied per officium. Im weiteren setzte sich die Aufsichtskommission aus Personen des öffentlichen Lebens zusammen - auf Antrag der Erziehungsdirektion.
Die Mitglieder der Aufsichtskommission besuchten in regelmässigen Abständen den Unterricht und überwachten die Verpflegung der Zöglinge. Weiter beschloss die Aufsichtskommission die Höhe des Kostgeldes in Fällen, die nicht durch das Reglement festgelegt waren, die Anschaffung von Bibliotheks- und Sammlungsgegenständen, Lehrmitteln, usw. Sie entschied über Beginn und Ende der Ferien, über Aufnahme und Entlassung von Schülern und über kleinere Disziplinarvergehen. Für alle anderen Geschäfte war die Aufsichtskommission weiterleitende Behörde. Eine für die Schule wichtige Aufgabe der Aufsichtskommission bestand in der Vorbereitung der Wahl von Hauptlehrerinnen und Hauptlehrern. Sie begutachtete zuhanden der Erziehungsdirektion Beschwerden über Lehrerschaft und Anstaltsleitung, Änderungen in der Organisation, Anträge des Lehrerkonventes, Stipendienanträge und anderes mehr (s. hier die Aktenlage in Z 30).
Enthält einstweilen Akten zu den Protokollen von 1926-1938 der nämlichen Kommission. Diese tagte in diesem Zeitraum ein Mal pro Jahr (s. Amtsgeschichte und ihre Protokolle von 1909-1950 unter der Archivsignatur NN 42.12-14) und führte ein detailliertes Protokoll zu ihren Sitzungen. Zu einzelnen Protokollen wurden dabei Akten angelegt, zu welchen ist aber nicht nachvollziehbar. Deswegen kann hier auch nichts über die Überlieferungsdichte derselben ausgesagt werden, umso mehr als das Staatsarchiv nicht weiss, ob vor entsprechenden Ablieferungen (seit 1938, s. Direktionsverfügung unter N 1205.13) jeweils nicht schon an Ort eine Kassation stattfand. Im Staatsarchiv selbst fand keine Aktenvernichtung mehr statt, was bedeutet, dass hier alle, seit 1938 bis heute von der Aufsichtskommission respektive der Erziehungsdirektion (s. hier die Bestandsgeschichte) abgelieferten Akten überliefert sind. Aus dem genannten Zeitabschnitt (1926-1938) sind unter besagten Akten nur die Jahresberichte der Anstaltsleitung an die Aufsichtskommission vollständig überliefert. Sie geben Einblick ins Anstaltsleben. Über die Überlieferungsdichte der restlichen Akten zu Kommissionsprotokollen kann leider nichts ausgesagt werden.
Aus dem Archiv der Anstalt selbst stammen die unter Z 885.826-885.839 verzeichneten Protokolle und weitere Sitzungsunterlagen ab 1930 bis 2002 sowie die Korrespondenz der Direktoren mit den Mitgliedern der Aufsichtskommission der Jahre 1979-2002.
Creation date(s):1926 - 2002
Number:28
Level:Klasse
 

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Related units of description:Versetzt von:
[U 129] Blinden- und Taubstummenanstalt, 1926-1938 (Klasse)
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=7143
 

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