C I, Nr. 3165 (Beilage 18) Schreiben der Stadt Zürich an die Stadt Winterthur betreffend die Strafkompetenz des Landvogts von Kyburg bei Vergehen von Winterthurer Bürgern ausserhalb des städtischen Friedkreises, 1549.12.30 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3165 (Beilage 18)
Title:Schreiben der Stadt Zürich an die Stadt Winterthur betreffend die Strafkompetenz des Landvogts von Kyburg bei Vergehen von Winterthurer Bürgern ausserhalb des städtischen Friedkreises
Brief:Bürgermeister und Rat von Zürich teilen dem Schultheissen und Rat der Stadt Winterthur mit, dass der Zürcher Anwalt ihre Stellungnahme den Frevel betreffend, den ein Winterthurer Bürger ausserhalb des städtischen Bezirks in der Grafschaft Kyburg an den Reben eines anderen begangen hat, vorgetragen hat. Die Winterthurer haben bekannt, dass busswürdige Taten in derartigen Fällen nicht durch sie, sondern durch den Vogt von Kyburg gerichtlich zu verhandeln und zu bestrafen sind, und gebeten, ihren Bürger bei der ihm auferlegten Strafe zu belassen. Da sie sich in anderen Dingen sonst gehorsam erzeigt haben, haben die Zürcher ihrem Vogt befohlen, den Winterthurer Bürger gnadenhalber bei dieser Strafe zu belassen. Künftig aber sollen die Winterthurer den Kyburger Amtleuten die Ahndung aller Frevel und busswürdigen Taten, die sich in der Grafschaft Kyburg ereignen, überlassen, ungeachtet, wer sie begangen hat und wer der Geschädigte ist.

Bürgermeister und Rat von Zürich übersenden ihrem Bürger Itelhans Tumysen, Vogt von Kyburg, eine Abschrift ihres Schreibens an die Winterthurer deren Bürger betreffend, der in der Grafschaft Kyburg gefrevelt hat und den diese bestraft haben. Er möge sich gemäss Inhalt jenes Schreibens verhalten. Es soll den Bürgern von Winterthur weiterhin vorbehalten sein, Güterstreitigkeiten untereinander gütlich durch Schiedsleute beizulegen. Wenn es aber zu einem Rechtstreit kommt, soll dieser vor den ordentlichen Gerichten, in deren Sprengel die Güter liegen, ausgetragen werden.
Creation date(s):12/30/1549
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Abschrift (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0/22.5 x 33.0/33.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Friedkreis; Hochgerichtsbarkeit

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3165 (Beilage 18)
 

Usage

End of term of protection:12/30/1569
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=713780
 

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