Title: | Aufsichtskommission und Subkommissionen |
Inhalt und Form: | Die elfköpfige Aufsichtskommission übte die unmittelbare Aufsicht über das Technikum Winterthur aus und bildete das Bindeglied zur Erziehungsdirektion. Dem Erziehungsdirektor stand es frei, der Aufsichtskommission anzugehören. Gehörte er ihr an, so war er auch Präsident derselben. Andernfalls musste wenigstens ein Mitglied aus der Mitte des Regierungsrates gewählt werden. Der Erziehungsrat ernannte in diesen Fällen den Präsidenten der Aufsichtskommission. Der Rektor oder Direktor und ein Prorektor oder Vizedirektor waren von Amtes wegen Mitglied der Kommission. Weiter setzte sich die Aufsichtskommission aus Personen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft zusammen, darunter regelmässig Vertreter grosser Industriefirmen und des Versicherungs- und Banksektors. Sie besuchten in regelmässigen Abständen den Unterricht der ihnen zugeteilten Lehrpersonen und überwachten die Aufnahme- und Abschlussprüfungen. Der Aufsichtskommission kamen abschliessende Entscheidungsbefugnisse bei Disziplinarmassnahmen gegen Schülerinnen und Schüler und bei Rekursen gegen Promotions- und Disziplinarentscheidungen des Konventes oder der Schulleitung zu. Für alle anderen Geschäfte war sie weiterleitende Behörde. Die Protokolle der Aufsichtskommission befinden sich im Pertinenzarchiv UU 19 a, Protokolle der Aufssichtskommission des Technikums Winterthur, 1873-1988. |
Creation date(s): | 1919 - 1964 |
Number: | 61 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=713602 |
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