A 123.1, Nr. 95 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um eine Ehrverletzung bezüglich Abtreibung, 1525.01.23 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 95
Title:Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Greifensee um eine Ehrverletzung bezüglich Abtreibung
Brief:Untervogt Felix Denzler von Greifensee beurkundet im Auftrag von Obervogt Heinrich Escher einen Streit vor dem Gericht in Greifensee zwischen Hans Ludi von Hegnau mit seiner Tochter Agatha sowie Heinrich Öfeli ("Öffelly") von Hegnau mit seinem Vogt Erhard Meier ("Meyger") von Fällanden um eine Ehrverletzung. Ludi sagt, Öfeli habe verbreitet, dass seine Tochter abgetrieben ("erworffen") habe, wofür er Wiedergutmachung verlangt. Darauf antwortet Öfeli, dass in einer geselliger Runde darüber gesprochen worden sei, doch sei dies lange her, und er sei nicht der erste gewesen, der dies behauptet habe. Auf Antrag beider Parteien wird Kundschaft eingeholt. Als Zeugen werden Felix und Heinrich Rütlinger von Hegnau einberufen. Felix Rütlinger sagt aus, dass er mit Öfeli in einem Wald war, als dieser erzählt habe, mehrere Mädchen hätten abgetrieben, darunter die Tochter Hans Ludis Tochter. Heinrich Rütlinger sagt, es sei an Heiligabend gewesen, als Öfeli gesagt habe, er wisse von einem "nüwen krieg", nämlich dass er Mädchen kenne die abgetrieben hätten, von denen sei Agatha Ludi eines. Als weiterer Zeuge sagt Jäkli Gul von Hegnau, er habe gehört, dass Agatha Ludi ein Kind mit menschlichem Körper geboren habe; die Totgeburt sei von einer Frau im Mantel hinaus gebracht worden. Das gleiche sagen Jakob Kloter, Jakob und Hans Gul von Hegnau, Hans Keller von Uster sowie Hans und Uli Zimiker von Hegnau. Hans Grüter von Hegnau sagt, er habe dies auch gehört, aber nicht von Öfeli. Kappler von Volketswil sagt, er habe zusammen mit anderen auf einer Hochzeit in Illnau gesehen, dass das Mädchen krank sei; er habe aber kein Kind gesehen. Weil sich das Gericht nicht für weise genug hält, ein Urteil zu fällen, wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Creation date(s):1/23/1525
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Trägermaterial:Papier
Erhaltungszustand:Letztes Blatt beschnitten
Language:Deutsch
Siegel:Reste des aufgedrückten Siegels

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 327, Bündel 2, Nr. 29 (vgl. KAT 16, S. 802)
Trucke 292, Bündel 3, Nr. 6 (vgl. KAT 32, S. 461)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 95
 

Usage

End of term of protection:1/23/1605
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=698122
 

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