A 123.1, Nr. 57 Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Nossikon um eine Tätlichkeit, 1516.12.04 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.1, Nr. 57
Title:Weisung in einem Streit vor dem Gericht in Nossikon um eine Tätlichkeit
Brief:Weibel Klaus Hämmig von Nossikon beurkundet im Auftrag von Junker Batt von Bonstetten zu Uster, Herr von Nossikon, einen Streit vor dem Gericht in Nossikon zwischen Heini Karer von Hegnau sowie Hans Bünzli von Nossikon um eine Tätlichkeit. Karer habe im Dienst von Bünzli dessen Schweine gehütet, doch seien diese wegen seiner Unachtsamkeit entwischt, worauf er von Künzli angegriffen worden sei. Bünzli erwidert, dass er Karer von Kindheit an aufgezogen und gefördert habe und seinen liederlichen Hütedienst daher so gestraft habe, wie wenn er sein eigenes Kind gewesen wäre. Nach Rede und Gegenrede sowie eingeholter Kundschaft beschliessen die Richter einhellig, dass sie nicht weise genug seien, ein Urteil zu fällen. Daher wird der Fall an das Zürcher Ratsgericht verwiesen.
Creation date(s):12/4/1516
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 292, Bündel 2, Nr. 8 (vgl. KAT 32, S. 459)
[Trucke 327, Bündel 1,] Nr. 37 (vgl. KAT 16, S. 799)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.1, Nr. 57
 

Usage

End of term of protection:12/4/1596
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=695751
 

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