A 155.1, Nr. 192 Abweisung einer Appellation in einer Schuldsache durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur, 1604.06.08-1604.07.23 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 192
Title:Abweisung einer Appellation in einer Schuldsache durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Lazarus Erb von Oberwinterthur gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Hans Jakob Geuschel, Bürger von Winterthur. Erb brachte vor, dass er zwar die Konkursmasse ("uffal") des Kleinhans Karrer von Andelfingen wegen 300 Pfund Haller, die er und seine Brüder von Karrer beanspruchten, an sich gezogen habe, doch habe Geuschel ihnen angeboten, den "uffal" zu übernehmen und [weitere] Gläubiger zu befriedigen. Sie hätten eingewilligt im Vertrauen, dass er seine Zusage einhalte und unter anderem die Schuldsumme von 17 Gulden 16 Schilling und 8 Haller bei Jakob Peter [von] Zürich bezahle. Doch sperre sich Geuschel jetzt dagegen und habe von Neuem ein Gerichtsverfahren vorgeschlagen. Erb forderte, Geuschel zur Zahlung zu veranlassen. Dieser verwies darauf, dass zwei Jahre vor dem Konkurs Karrers der Winterthurer Bürger und Käufer (?) ["küeffer", "keüffer"] Jakob Goldschmid zu ihm gekommen sei und den Vorrang seines [Schuld-] Briefes gefordert und die Begleichung der 62 oder 63 Gulden Schulden bei Jakob Peter angeboten habe. Er habe zugestimmt, doch habe Goldschmid nur 45 Gulden bezahlt. Erb gab zu, dass Goldschmid einen Teil der Summe gezahlt habe auf Geheiss des Obervogts von Andelfingen, doch habe Geuschel ihm für den geschuldeten Betrag versprochen, Wein von Karrers Reben zu liefern. Da es aber keinen Wein gegeben habe, sei der Betrag bis zum Konkurs offen geblieben. Damals sei der Anspruch auf die 17 Gulden 16 Schilling und 8 Haller angemeldet worden. Dagegen brachte Geuschel vor, dass der Hauptbrief des Jakob Peter ein Jahr vor dem Konkurs abgelöst worden und ausser Kraft gesetzt worden sei und man daher keine Ansprüche mehr daraus ableiten könne. Er verlangte darüber hinaus die Verlesung der Aufzeichnungen über das Konkursverfahren. Erb erklärte, dass Karrer Goldschmid 25 Gulden wegen seines Schwiegervaters Jakob Graf, des verstorbenen Schultheissen von Winterthur, geschuldet habe. Darauf habe Goldschmied 45 Gulden dem Herrn Peter nach Zürich geschickt, hinzu seien Kosten in Höhe von 5 Gulden angefallen, so dass sich die Schuld auf 75 Gulden belaufe. Dass die strittige Summe in die 300 Pfund Haller einberechnet sei, wie von Karrer gegenüber dem Obervogt behauptet, sei nicht wahr, vielmehr sei ihm Karrer noch 4 Gulden schuldig geblieben.
Beide Streitparteien beantragten die Erhebung von Kundschaft, Geuschel verlangte insbesondere die Verlesung des Schreibens des Obervogts von Andelfingen an den Stadtschreiber von Winterthur. Nach der Einvernahme genannter Zeugen, deren Aussagen ausführlich wiedergegeben werden, hat der Kleine Rat unter Berufung auf das Schreiben des Obervogts, dass die strittige Summe in die 300 Pfund eingerechnet sei, geurteilt, dass Geuschel verpflichtet sei, Erb den "uffal" abzunehmen und die strittige Summe zu bezahlen.
Schultheiss und beide Räte weisen die Appellation ab. Geuschel kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt.
Ein Nachtrag von anderer Hand vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich weisen die Appellation ab.
Creation date(s):6/8/1604 - 7/23/1604
Creation date(s), remarks.:8. Juni 1604 (erste Appellation), 23. Juli 1604 (zweite Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (8 Blätter)
Dimensions W x H (cm):21.0 x 33.0
Trägermaterial:Papier
Erhaltungszustand:Ein Segment des letzten Blattes ist herausgetrennt
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt
Schlagwörter:Konkurs; Schulden

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 5, Nr. 11 (vgl. KAT 29, S. 937)
Trucke 315, Bündel 1, Nr. 10 (vgl. KAT 16, S. 446)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 192
 

Usage

End of term of protection:7/23/1684
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=694963
 

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