A 155.1, Nr. 167 Appellation gegen ein Urteil vor Schultheiss und Räten von Winterthur im Streit nach einer Wirtshausschlägerei, 1580.04.25 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 167
Title:Appellation gegen ein Urteil vor Schultheiss und Räten von Winterthur im Streit nach einer Wirtshausschlägerei
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur haben die Appellation des Hans Heinrich Gisler, Bürger von Winterthur, gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Erhard Erzli, Bürger von Kaiserstuhl, abgewiesen, die Appellation gegen diesen Entscheid an Bürgermeister und Rat von Zürich jedoch zugelassen. Daraufhin hat Erzli beantragt, Gisler eine Frist für die Vollstreckung der Appellation zu setzen. Diesem Antrag hat sich der Winterthurer Bürger Joachim Geilinger, den die Angelegenheit im höchsten Masse betrifft, angeschlossen, damit der ihm zugefügte Schaden durch weitere Verzögerungen sich nicht vergrössere. Der Schultheiss und die beiden Räte ordnen daher an, dass Gisler binnen zehn Tagen die Appellation einzureichen habe und diese innerhalb eines Monats durchgeführt werden solle. Auf Wunsch erhält Erzli diesen Entscheid verbrieft. - Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):4/25/1580
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einzelblatt)
Dimensions W x H (cm):20.0 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt
Schlagwörter:Körperverletzung

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 167
 

Usage

End of term of protection:4/25/1660
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690808
 

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