A 155.1, Nr. 159 Erhebung von Kundschaft in der Schadenersatzklage des Andreas Künzli durch den Statthalter des Schultheissenamts und den Rat von Wil im Thurgau, 1570.10.02 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 159
Title:Erhebung von Kundschaft in der Schadenersatzklage des Andreas Künzli durch den Statthalter des Schultheissenamts und den Rat von Wil im Thurgau
Brief:Der Statthalter des Schultheissenamts und der Rat von Wil im Thurgau teilen ihren lieben Nachbarn, dem Schultheissen und Rat von Winterthur mit, dass ihr Bürger Jörg Spitzli mit Beistand des Hans Rudolf Saller, Mitglied des Rats von Wil, Erhebung von Kundschaft beantragt habe in seinem Streit mit Andreas Kromer [unrichtig für Künzli] von Winterthur, dessen Gut er auf der Strasse nach Nürnberg verloren hat. Peter Rymli, Mitglied des Rats von Wil, sagte aus, dass sie miteinander nach Nürnberg geritten seien und Spitzli auf dem Weg den Sack verloren habe. Als Kromer einige Tage nach ihnen nach Nürnberg gekommen sei, hätten der Zeuge, sein Sohn und Adam Ledergerber ihn gefragt, ob er den Sack gefunden hätte, was dieser verneint habe. Ledergerber habe Kromer einen liederlichen Mann gescholten, da er das Geld nicht selbst mitgenommen habe. Der Schaienwyler habe gesagt, dass Spitzli Kromer dreimal gebeten habe, er solle ihn in Ruhe lassen, er sei ein kranker Mann, dann habe er sich bereiterklärt, das Geld zu nehmen mit den Worten, es werde dem Geld so ergehen wie seinem Sack, er wolle ihm darum keine Rechenschaft geben. Adam Ledergerber, Bürger von Wil, sagte aus, dass sie miteinander nach Nürnberg geritten seien. Spitzli habe auf die dreifache Bitte Kromers Geld mit sich geführt und unterwegs verloren. Andreas Kromer sei zurückgeritten, um das Geld zu suchen. Er sei dann einige Tage später als sie in Nürnberg angekommen, ohne den Sack und das Geld gefunden zu haben, wie er erklärt habe. Er selbst habe zu Kromer gesagt, dass er ein liederlicher Mann sei, weil er sein Geld nicht selbst mitgenommen habe. Dann wiederholte der Zeuge Schaienwylers Aussage. Peter Rymli der Junge, Bürger von Wil, sagte dasselbe aus wie die beiden anderen Zeugen. - Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):10/2/1570
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.0 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des Verschlusssiegels
Schlagwörter:Schadenersatz

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 159
 

Usage

End of term of protection:10/2/1650
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=690800
 

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