A 155.1, Nr. 138 (S. 1-4) Vereinbarung zwischen den Städten Zürich und Winterthur über den Handel mit Salz, Stahl und Eisen, 17. Jh. (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 138 (S. 1-4)
Title:Vereinbarung zwischen den Städten Zürich und Winterthur über den Handel mit Salz, Stahl und Eisen
Brief:Bürgermeister und Rat von Zürich erklären, dass Hans Jakob Loumer, Mitglied des Rats, Salzhausschreiber und Hauptmann, zur Förderung des ihm anvertrauten Salzhandels vor einiger Zeit "niderleginen" in Elgg, Neftenbach und andernorts verordnet hat. Nun meinen aber Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur, dass kraft ihrer hergebrachten Befreiung niemand befugt sei, im Umkreis einer Meile Weges um die Stadt Salz, Eisen, Stahl, Tuch oder dergleichen zu verkaufen. Auf Bitten der Winterthurer wurden Bürgermeister Salomon Hirzel und die Ratsmitglieder Hans Heinrich Grebel, Altlandvogt von Lauwis, und Hans Jakob Loumer, Salzschreiber, abgeordnet, die zu Bassersdorf folgende Vereinbarung mit den beiden Schultheissen der Stadt Winterthur Hans Ulrich Hegner und Hauptmann Andreas Steiner trafen unter Vorbehalt der Bestätigung durch Bürgermeister und Rat von Zürich. Die Stadt Winterthur soll in dieser ihrer Freiheit und ihrem alten Herkommen geschirmt werden. Doch soll in Elgg, Embrach und Bassersdorf als namhafte Marktflecken der Verkauf dieser Waren wie bisher erlaubt und zugelassen sein. Die Stadt Winterthur verpflichtet sich, dem gelieferten Salz auf ihre Kosten eine angemessene Niederlage zu verschaffen, wobei die Zürcher einen Winterthurer Bürger zum Faktor bestellen werden. Bürgern und Landleuten sollen ganze und halbe Fässer verkauft werden können, wobei Bürger das Salz weiterverkaufen oder für den Eigenbedarf verwenden können. Die Zürcher Untertanen sollen für den eigenen Gebrauch Salz in Winterthur oder andernorts kaufen können, wenn sie mit dem Salz Handel treiben wollen, sollen sie es jedoch gemäss der Zürcher Salzhausordnung von dem bestellten Faktor des Salzhauses erwerben. Der Faktor soll kein Salz ausmessen, sondern es nur "samenthafft" verhandeln. Das durch Winterthur geführte Salz ist dort wie üblich zu verzollen, doch soll der Zolltarif nicht erhöht werden. Bürgermeister und Rat von Zürich bestätigen diese Vereinbarung. - Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):17th cent.
Entstehungsdatum, Original:3/2/1640
Creation date(s), remarks.:Unrichtige Tagesangabe: " mitwochs den andern tag mertzen"

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Handel; Salz

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 138 (S. 1-4)
 

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B III 90 (S. 379-386) Vereinbarung zwischen den Städten Zürich und Winterthur über den Handel mit Salz, Stahl und Eisen, 1677 (Dokument)
 

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