A 155.1, Nr. 110 Abweisung einer Appellation in einem Streit über einen Güterkauf durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur, 1546.02.19-1546.03.01 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 110
Title:Abweisung einer Appellation in einem Streit über einen Güterkauf durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur
Brief:Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat von Winterthur urteilen über die Appellation des Winterthurer Bürgers Hans Othmar Laubi gegen ein Urteil des Kleinen Rats in seinem Streit mit Hans Lenz Sigrist von Veltheim, dem er den oberen Kelnhof in Winterthur verkauft hatte und von welchem er nun die ausstehende Zahlung einforderte. Sigrist erwiderte, dass er den Hof weiterverkauft habe an einen von Altikon, doch habe er den Kauf nicht fertigen können, da die Frau und die Vögte der Kinder des verstorbenen Flackli vor Schultheiss und Rat erklärten, ihnen wäre noch eine Summe Zuzahlungen auf den Hof angewiesen, man möge sie nach Stadtrecht schirmen und nicht von ihrem Eigen und Erbe verweisen. Sigerist forderte, dass Loubin den Kauf zurücknehme. In dieser Streitsache war das Urteil ergangen, dass Hans Lenz Sigrist gegenüber Hans Othmar Laubi dasselbe Recht habe wie der von Altikon gegenüber Sigerist, dass er von dem Kauf zurücktreten könne. Doch soll Sigrist Laubi den Hof wieder übergeben, wie er ihn erhalten habe. Der Schultheiss und die beiden Räte bestätigen das Urteil und weisen die Appellation ab. Laubi kündigt Appellation gegen das Urteil an Bürgermeister und Rat von Zürich an. - Sekretsiegel der Stadt.
In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt: Bürgermeister und Rat von Zürich nehmen die Appellation an und verfügen, wenn die Flackli nicht auf die 100 Gulden jährlich verzichten, sondern gemäss der Kaufvereinbarung, die Laubi zuerst mit ihnen getroffen hat, die völlige Bezahlung fordern wolle, solle Laubi weitere 20 Gulden zu den 80 Gulden hinzufügen und damit den letzten Kauf gegenüber Sigrist gang und gäbe machen.
Creation date(s):2/19/1546 - 3/1/1546
Creation date(s), remarks.:19. Februar 1546 (erste Appellation), 1. März 1546 (zweite Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Heft (4 Blätter)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Siegel unter Papier aufgedrückt
Schlagwörter:Kauf

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 3, Nr. 8 (vgl. KAT 29, S. 932)
Trucke 315, Bündel 3, Nr. 9 (vgl. KAT 16, S. 450)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 110
 

Usage

End of term of protection:3/1/1626
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=682016
 

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