A 155.1, Nr. 101 Weisung eines Rechtsstreits um ein Kaufgeschäft durch Schultheiss und Rat von Winterthur an Bürgermeister und Rat von Zürich, 1540.10.04-1540.10.26 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 101
Title:Weisung eines Rechtsstreits um ein Kaufgeschäft durch Schultheiss und Rat von Winterthur an Bürgermeister und Rat von Zürich
Brief:Schultheiss und Rat von Winterthur urteilen im Streit zwischen Hans Grob von Attikon, Kläger, und Jörg Frei (Frig), Bürger von Winterthur, als bevollmächtigter Anwalt des Hans Heinrich Hegner, Mitglied des Rats von Winterthur, um ein Kaufgeschäft. Grob legte dar, dass er Paul Eschliker von Wiesendangen vor Gericht ein Gut abgekauft habe, von welchem Hegner Zinsen beziehe, worauf Hegner die Ausfertigung des Kaufbriefs verboten habe. Beide Seiten seien zum Rechtsstreit vor das Gericht in Wiesendangen gekommen, das die Sache an Bürgermeister und Rat von Zürich verwiesen habe. Dort sei das Urteil ergangen, dass Hegner sich den Kauf vorbehalten ("ziechen") möge, den Kaufpreis und die erstandenen Kosten dann aber erstatten solle, was aber nicht geschehen sei. Die Gegenseite wies jede Zahlungsverpflichtung gegenüber Grob zurück, da das Kaufgeschäft zuletzt mit Bühlmann getroffen worden sei. Grob berief sich darauf, dass das Geschäft mit Bühlmann nicht gültig gewesen sei. Schultheiss und Rat von Winterthur weisen die Klage an Bürgermeister und Rat von Zürich, die bereits ein Endurteil in dem Streitfall gefällt haben. - Sekretsiegel der Stadt.
In einem Nachtrag vermerkt der Unterschreiber von Zürich: Bürgermeister und Rat von Zürich entscheiden, dass Hegner sich den letzten Kauf zwischen Grob und Bühlmann vorbehalten möge und dann bis Weihnachten die entstandenen Kosten bezahlen solle, ansonsten solle jede Partei, auch Paul Eschliker, ihre Kosten selbst tragen.
Creation date(s):10/4/1540 - 10/26/1540
Creation date(s), remarks.:4. Oktober 1540 (Weisung), 26. Oktober 1540 (Urteil)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einzelblatt)
Dimensions W x H (cm):30.0 x 41.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Unterschreiber der Stadt Zürich (Urteilsvermerk)
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels
Schlagwörter:Kauf; Zinsen

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 2, Nr. 34 (vgl. KAT 29, S. 931)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 101
 

Usage

End of term of protection:10/26/1620
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=682007
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE