A 155.1, Nr. 74 Urteil von Schultheiss und Rat von Winterthur in einem Erbstreit, 1523.03.13 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 74
Title:Urteil von Schultheiss und Rat von Winterthur in einem Erbstreit
Brief:Schultheiss und Rat von Winterthur urteilen im Streit zwischen dem Metzger Ulrich Sulzer, Bürger von Winterthur, und seinem Schwager Hans Hofmann genannt Hermann von Seen, welcher von Bürgermeister und Rat von Zürich an sie verwiesen wurde. Sulzer erklärte, er habe von seinem Schwager das elterliche Erbe seiner verstorbenen Frau gefordert, dagegen habe Hofmann Einwände erhoben, so dass ehrbare Leute sie verglichen hätten, dass Hofmann Sulzer von dem elterlichen Erbe 450 Pfund Haller als Kaufgeld in Raten zahlen solle. Die erste Rate von 50 Pfund habe er bar erhalten. Da es sich um fahrendes Gut handele, solle die Summe nach Stadtrecht ihm übergeben werden. Hofmann bestritt dies, vielmehr habe er seine Schwester nach dem Recht der Grafschaft Kyburg ausgesteuert und hätte auch die Morgengabe noch nicht erhalten. Die Summe sei von liegendem Gut gekommen und wieder angelegt worden, daher beanspruchte er sie nach Stadtrecht für sich. Sulzer entgegnete, dass die Morgengabe bis zur Regelung dieser Angelegenheit beim Schultheissen hinterlegt sei, sein Schwager habe seine Schwester auch nicht ausrichten können wie ein Vater seine Tochter, somit handele es sich um Kaufgeld, das beiden Ehepartnern zur Hälfte gehört habe. Schultheiss und Rat sprechen Sulzer die Zahlung zu. Gegen dieses Urteil kündigt Hofmann Appellation an den Grossen Rat an.
Creation date(s):3/13/1523
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Einzelblatt)
Dimensions W x H (cm):31.0 x 44.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels
Schlagwörter:Erbstreit

Weitere Angaben

Anmerkungen:Vgl. das Schreiben Zürichs an Winterthur vom 6. Mai 1523 (B VI 249 (fol. 21 v und 33 r))
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 74
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B VI 249 (fol. 21 v und 33 r) Anweisung Zürichs an Winterthur, für die Durchsetzung eines Urteilspruchs zu sorgen, 1523.05.06 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:3/13/1603
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=678309
 

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