A 155.1, Nr. 50 Abweisung einer Appellation gegen das Urteil in einem Erbstreit durch Schultheiss und Grossen Rat von Winterthur, 1518.12.18 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 155.1, Nr. 50
Title:Abweisung einer Appellation gegen das Urteil in einem Erbstreit durch Schultheiss und Grossen Rat von Winterthur
Brief:Schultheiss und Grosser Rat der Stadt Winterthur urteilen über die Appellation des Hans Wirth von Pfäffikon gegen ein im Streit mit Oswald Rust von Konstanz namens seiner Ehefrau um das Erbe des verstorbenen Heinrich Napfer ergangenes Urteil des Kleinen Rats.
Rust hatte vor dem Kleinen Rat Klage gegen Wirt geführt, dass seine Ehefrau nicht minder erbberechtigt am hinterlassenen Gut des verstorbenen Heinrich Napfer sei als Wirt, während Wirt entgegnet hatte, dass das Erbe allein dem Konvent von Heiligberg zugefallen wäre, wenn Napfer es nicht mit Willen der Stadt Zürich als Patronin der Kirche vom Konvent "erbfals halb" abgekauft und Wirt sein ganzes liegendes und fahrendes Gut vor dem Kleinen Rat von Winterthur vermacht hätte. Ungeachtet dessen sei ein Urteil des Kleinen Rats ergangen, welches die Nachlassregelung Heinrich Napfers, die nicht konform zu der städtischen Verordnung für Vermächtnisse und der städtischen Praxis gewesen sei, für kraftlos erklärt hätte, wogegen Wirt appelliert habe, zumal der Konvent von Heiligberg die Freiheit habe, dass jeder Pfründner seinen Besitz frei vererben dürfe, sofern er sich mit der Kirche zuvor "des erbfalshalb besetze".
Dagegen wandte Rust ein, dass Napfers Besitz infolge des Loskaufs lediges Eigen geworden sei und seine Frau und Hans Wirt beide erbberechtigt sein sollen, da niemand seine nächsten Erben ohne Ursache enterben solle und das Vermächtnis hinter dem Rücken seiner Frau geschehen sei. Daher sei die Appellation Wirts abzulehnen.
Schultheiss und Grosser Rat der Stadt Winterthur weisen die Appellation des Hans Wirt ab, dieser kündigt Berufung und Appellation gegen dieses Urteil an den Bürgermeister und Rat von Zürich an.
Sekretsiegel des Rats von Winterthur.
Creation date(s):12/18/1518
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):31.0 x 42.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des aufgedrückten Siegels
Schlagwörter:Erbstreit; Geistlichkeit; Testament

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 210, Bündel 1, Nr. 35 (vgl. KAT 29, S. 928)
Level:Dokument
Ref. code AP:A 155.1, Nr. 50
 

Usage

End of term of protection:12/18/1598
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=671902
 

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