W I 5.2.16 Ratsurteil zwischen den Tischmachermeistern und dem Glaser Hans Diebolt betreffend Ausübung des Rahmenmacherhandwerks, 1609.11.09 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.2.16
Title:Ratsurteil zwischen den Tischmachermeistern und dem Glaser Hans Diebolt betreffend Ausübung des Rahmenmacherhandwerks
Brief:Die 24 Zunftmeister von Zürich erkennen sich betreffend die rechtliche Ansprache der Meister des Tischmacherhandwerks, mit Beistand der Zunftmeister der Zimmerleutenzunft gegen den Bürger Hans Diebold, den Glaser, wegen Herstellung von Fensterrahmen.
Inhalt und Form:Die Zunftmeister der Stadt Zürich urteilen in Sachen der Tischlermeister wider Hanns Diebolt, Glaser: Die Tischmacher, unterstützt von den Zunftmeistern der Zimmerleutenzunft, beschweren sich, dass Hanns Diebolt, einige Pfister und andere Bürger Rahmen machen und Lehrlinge anstellen und somit ihr (der Zimmerleuten) Zunftrecht verletzen, weil alles, was gehobelt wird, zum Tischmacherhandwerk gehöre. Jedoch wollen sie Hanns Diebolt und anderen alten Meistern das Rahmenmachen nicht verbieten, aber deren Nachkommen soll dies untersagt werden. Ferner habe Hanns Diebolt gegen ihre Zunftordnung gehandelt, indem er "fuotteren" machte. Hanns Diebolt sagt aus, dass er Glaserhandwerk und Rahmenmachen zusammen erlernt hat. Übrigens ist das Rahmenmachen von je her freigegeben.
Es wird erkennt: Jedermann kann einfache und doppelte Rahmen, "schänkel" bis auf 2-3 Fingerbreit, einfache Fenstergitter, "Kornschüttinen", Sessel und Vogelkäfige verfertigen und dies bei einem Glaser oder anderswo erlernen. Das Machen von "fuotteren", Tür- und Kellergittern "von höltzinen gevierten Spräntzlen" soll aber den Tischmachern überlassen werden, bei üblicher Busse. Weil Hanns Diebolt "fuotteren" vor Erlass dieser Erläuterung gemacht hat, wird er davon befreit.
Creation date(s):11/9/1609
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):53.0 x 23.0 (Plica: 6.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, hängt an Pergamentstreifen, beschädigt
Vermerke und Zusätze:Zeitgenössischer Dorsualvermerk

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten
Publikationen:Teiledition und Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 716
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.2.16
 

Containers

Number:2
 

Usage

End of term of protection:11/9/1689
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585109
 

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