W I 5.1.8 Bestätigung der durch die Tischmacher vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen, 1563.01.25 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.1.8
Title:Bestätigung der durch die Tischmacher vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erlassen auf Veranlassung der Tischmachermeister folgende Verordnung betreffend Zahl der Gesellen im Tischmacherhandwerk: Die Teuerung hat die Verdienstmöglichkeit der Tischmacher stark vermindert, jedoch sind nicht alle davon betroffen: einige Meister vermögen kaum selbst zu arbeiten oder einen Gesellen zu halten, andere aber beschäftigen fünf, sechs oder sogar mehr Gesellen. Um solche ungleichmässige Verteilung der Arbeit zu beseitigen und jedem Zünfter einen zum Unterhalt seiner Familie nötigen Verdienst zu sichern, wird verfügt, dass kein Tischmacher mehr als zwei Gesellen und einen Lehrling halten soll. Jedoch, wenn er seinen Sohn anlernen möchte, wird dieser nicht mitgezählt. Ferner kann der Meister einen neuen Lehrling erst nach Abgang seines Vorgängers aufnehmen. Bei Überhäufung mit Arbeit soll er einen anderen Meister samt dessen Gesellen zu Hilfe heranziehen und auf diese Weise "Zunftbrüderliche Thrün und liebe" erweisen. Um fremde Gesellen durch diese Ordnung nicht abzuhalten, kann jeder Meister, auch bei voller Gesellenzahl, einen solchen 14 Tage lang beschäftigen. Die Übertretung dieser Verfügungen ist bei 20 Batzen Busse untersagt. Diese fällt zur Hälfte der Stadt, zur Hälfte der Zunft zu. Die Regierung behält sich vor, die gegenwärtige Ordnung zu ändern oder aufzuheben.
Creation date(s):1/25/1563
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):34.5 x 29.5 (Plica: 7.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, angehängt an Pergamentstreifen, leicht beschädigt

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten; Ablieferung vom 24.03.1920 (Depositum)
Aktenzeichen:Nr. 6
Publikationen:Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 420
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.1.8
 

Containers

Number:2
 

Related units of description

Related units of description:Entwurf siehe:
A 77.14, Nr. 68 Bestätigung der durch die Tischmacher vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen, 1563.01 (ca.) (Dokument)

Siehe:
A 77.14, Nr. 69 Eingabe der Tischmacher betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen, 1563.01.25 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/25/1583
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585101
 

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