Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 5.1.8 |
Title: | Bestätigung der durch die Tischmacher vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erlassen auf Veranlassung der Tischmachermeister folgende Verordnung betreffend Zahl der Gesellen im Tischmacherhandwerk: Die Teuerung hat die Verdienstmöglichkeit der Tischmacher stark vermindert, jedoch sind nicht alle davon betroffen: einige Meister vermögen kaum selbst zu arbeiten oder einen Gesellen zu halten, andere aber beschäftigen fünf, sechs oder sogar mehr Gesellen. Um solche ungleichmässige Verteilung der Arbeit zu beseitigen und jedem Zünfter einen zum Unterhalt seiner Familie nötigen Verdienst zu sichern, wird verfügt, dass kein Tischmacher mehr als zwei Gesellen und einen Lehrling halten soll. Jedoch, wenn er seinen Sohn anlernen möchte, wird dieser nicht mitgezählt. Ferner kann der Meister einen neuen Lehrling erst nach Abgang seines Vorgängers aufnehmen. Bei Überhäufung mit Arbeit soll er einen anderen Meister samt dessen Gesellen zu Hilfe heranziehen und auf diese Weise "Zunftbrüderliche Thrün und liebe" erweisen. Um fremde Gesellen durch diese Ordnung nicht abzuhalten, kann jeder Meister, auch bei voller Gesellenzahl, einen solchen 14 Tage lang beschäftigen. Die Übertretung dieser Verfügungen ist bei 20 Batzen Busse untersagt. Diese fällt zur Hälfte der Stadt, zur Hälfte der Zunft zu. Die Regierung behält sich vor, die gegenwärtige Ordnung zu ändern oder aufzuheben. |
Creation date(s): | 1/25/1563 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
Ausprägung: | analog |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Dimensions W x H (cm): | 34.5 x 29.5 (Plica: 7.5) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | 1 Siegel: Stadt Zürich, angehängt an Pergamentstreifen, leicht beschädigt |
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Weitere Angaben |
Provenienz: | Zunft zur Zimmerleuten |
Abliefernde Stelle: | Zunft zur Zimmerleuten; Ablieferung vom 24.03.1920 (Depositum) |
Aktenzeichen: | Nr. 6 |
Publikationen: | Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 420 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 5.1.8 |
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Containers |
Number: | 2 |
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Related units of description |
Related units of description: | Entwurf siehe: A 77.14, Nr. 68 Bestätigung der durch die Tischmacher vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen, 1563.01 (ca.) (Dokument)
Siehe: A 77.14, Nr. 69 Eingabe der Tischmacher betreffend Beschränkung der Anzahl zugelassener Gesellen, 1563.01.25 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 1/25/1583 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585101 |
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