W I 5.1.6 Ratserkenntnis betreffend Zugehörigkeit zur Rebleutengesellschaft, 1544.10.18 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.1.6
Title:Ratserkenntnis betreffend Zugehörigkeit zur Rebleutengesellschaft
Brief:Bürgermeister, Räte sowie der Grosse Rat der Zweihundert von Zürich erkennen sich in der Streitsache zwischen Peter und Felix Lindinner, Hans Schnyder und Hans Eichholzer mit Beistand gemeiner Konstaffel zum Rüden einesteils, den Rebleuten Hans Kofel, Hans Liechti und Hans Usteri namens der gemeinen Gesellschaft der Rebleute, die zur Zimmerleutenzunft gehören, mit Beistand der Meister der Zimmerleutenzunft andernteils, betreffend die Zugehörigkeit der Rebleute zur Konstaffel oder zur Zimmerleutenzunft.
Die Konstaffler legen dar, daß Bürger oder Hintersässen, die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und keiner Zunft angehören, laut dem Brief der Konstaffel der Konstaffel zu dienen hätten.
Die Zimmerleute opponieren dieser Ansicht, soweit es die Rebleute betrifft. Ihr Zunftbrief erkläre ausdrücklich, daß dieselben einzuverleiben seien, wobei sie nicht die Zunft zu erwerben hätten, sondern allein der Rebleutengesellschaft beizutreten und der Zunft den siebenten Mann ins Feld zu stellen hätten. Die Konstaffler erwidern, daß sie nicht im Sinne haben, ihnen Leute wegzuziehen. Wer aber keiner Zunft angehöre und gerne der Konstaffel beitreten möchte, dem können sie, wie den vier oben genannten, diesen Wunsch nicht abschlagen, treibe er nun Rebwerk oder nicht.
Die Zimmerleute stützen sich in der nochmaligen Erwiderung auf den Urteilbrief vom 30. Dezember 1503. Der Entscheid wird im Sinne des früheren Urteils vom 30. Dezember 1503 gefällt, wonach alle die Rebleute der Zunft zur Zimmerleuten angehören. Von dieser Regel ausgenommen sind diejenigen, die für sich selbst Wein anpflanzen und dafür keinen Lohn erhalten.
Creation date(s):10/18/1544
Creation date(s), remarks.:des nechsten sampstags nach sanct Gallen tag
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):36.0 x 23.0 (Plica: 6.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, angehängt an Pergamentstreifen, leicht beschädigt

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten; Ablieferung vom 02.02.1920 (Depositum)
Aktenzeichen:Nr. 6
Nr. 13
Publikationen:Teiledition und Regest: QZZG, Bd. 1, Nr. 345
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.1.6
 

Containers

Number:2
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
W I 5.3 (fol. 41 v - 42 r) Ratserkenntnis betreffend Zugehörigkeit zur Rebleutengesellschaft, 1544.10.18 (Dokument)

Siehe:
W I 5.59.5 Transkriptionen, 1920 (ca.) (Subdossier)
 

Usage

End of term of protection:10/18/1564
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585099
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE