W I 5.1.4 Zunftbrief der Zunft zur Zimmerleuten, 1490.12.11 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 5.1.4
Title:Zunftbrief der Zunft zur Zimmerleuten
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich bestätigen kraft der ihnen verliehenen Freiheiten und des Geschworenen Briefes der Zunft zur Zimmerleuten ihre hergebrachten Rechte. Zur Zunft zur Zimmerleuten gehören die Handwerke der Zimmerleute, Maurer, Wagner, Drechsler, Holzkäufer, Fassbinder und Rebleute. Der Zunft steht es frei, vor den Stadtkreuzen ansässige Personen aufzunehmen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Mitgliedern der Zunft ist es nicht erlaubt, sich in gewerblichen Angelegenheiten mit Teilhabern ausserhalb der Zunft zu verbinden. Witwen behalten das Zunftrecht, solange sie sich nicht wieder neu verheiraten, bei Wiederverheiratung verfügt der neue Ehemann nicht über einen Anspruch auf das Zunftrecht der Ehefrau. Zunftmitglieder dürfen sich untereinander keine Aufträge oder Kunden abwerben. Sofern einem Zunftmitglied ein Auftrag erteilt wurde, der Auftraggeber aber noch vor der Fertigstellung die Arbeit einem anderen Handwerker überträgt, hat dieser, bevor er mit der Arbeit beginnt, zum ursprünglich Beauftragten zu gehen und sich zu erkundigen, ob er für das bereits Geleistete entlohnt worden ist. Erst nach erfolgter Bezahlung ist er berechtigt, den Auftrag seinerseits anzunehmen. Wer gegen die in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen verstösst, soll gegenüber der Stadt mit dem Betrag von einem Pfund und fünf Schilling gebüsst werden sowie zusätzlich der Zunft dieselbe Summe entrichten. Konstaffel und Zünfte sollen sich im Falle von Streitigkeiten an Bürgermeister und Rat wenden, ohne deren Zustimmung sie nicht berechtigt sind, an den ihnen bestätigten Rechten etwas zu ändern.
Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Creation date(s):12/11/1490
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):54.5 x 28.5 (Plica: 7.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs in Holzkapsel, rund, angehängt an Schnur, beschädigt
Vermerke und Zusätze:Dorsualvermerk: Zymmerlüt Binder und Murer
Schlagwörter:Bauwesen; Gerichtsstand; Handwerk; Löhne; Verwitwung; Zunft

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Zimmerleuten
Abliefernde Stelle:Zunft zur Zimmerleuten; Ablieferung vom 02.02.1920 (Depositum)
Aktenzeichen:Nr. 4
Nr. 10
Publikationen:Teiledition und Regest: QZZG, Bd. 1, Nr. 169/VIII
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 46
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 5.1.4
 

Containers

Number:2
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B III 6 (fol. 48 r) Zunftbrief der Zunft zur Zimmerleuten, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)

Siehe:
B II 5 (fol. 66 r-v) Zunftbrief der Zunft zur Zimmerleuten, 1490.12.11 (Dokument)

Siehe:
A 77.14, Nr. 163 Zunftbrief der Zunft zur Zimmerleuten, 1794.05.08 (ca.) (Dokument)

Siehe:
W I 5.3 (fol. 18 r - 19 v) Zunftbrief der Zimmerleute, Binder und Maurer, 1540 (ca.) (Dokument)

Siehe:
W I 5.59.5 Transkriptionen, 1920 (ca.) (Subdossier)
 

Usage

End of term of protection:12/11/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=585097
 

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